Lexipedia

Thanei Anita · Nationalrat · 2008-10-02

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 427 geht es um die Frage, wie lange jemand, der oder die freiwillig in eine Einrichtung eingetreten ist, gegen seinen oder ihren Willen zurückbehalten werden kann. Der Grundsatz ist, dass, wer freiwillig in eine Einrichtung eintritt, sie auch wieder freiwillig verlassen bzw. selber darüber entscheiden soll, wann er oder sie die Klinik verlassen will.

Die Mehrheit sieht nun vor, dass die ärztliche Leitung einer Einrichtung eine Person, welche selbst gefährdet ist oder allenfalls eine Gefährdung für Dritte darstellt, für höchstens drei Tage gegen ihren Willen zurückbehalten kann. Die Frage dieser Zeitdauer war im Vernehmlassungsverfahren sehr umstritten. Es handelt sich hier um einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit, jemanden in einer Klinik zurückzubehalten, der oder die freiwillig eingetreten ist.

Die Minderheit beantragt Ihnen, diese Frist auf 48 Stunden zu reduzieren. Es ist möglich, in dieser Zeit das ordentliche und rechtsstaatlich korrekte Verfahren einer Unterbringung durchzuführen, falls das notwendig ist. Und wenn das nicht [PAGE 1523] möglich ist, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so ist die Person nach höchstens 48 Stunden wieder freizulassen.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zu folgen.