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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-10-02

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02

Wortprotokoll

Wie von Kollege Aeschbacher gesagt worden ist, lehnt die CVP/EVP/glp-Fraktion die Motion mehrheitlich ab. Aber sie macht das nicht, weil alle der Meinung wären, da würde etwas völlig Unsinniges verlangt, sondern sie hat einiges Verständnis für die Motion. Nur eben: Die Fristen sind zu lang. Zudem gibt es eine Minderheit in unserer Fraktion, welche trotzdem für die Motion ist.

Ich komme nun etwas eingehender zu diesem Verständnis für die Motion. Als KMU-Delegierter meiner Partei mache ich das nun aus der Sicht einer KMU. Ein paar Zahlen, nur damit Sie einmal hören, wie viel da eigentlich bezahlt wird: Im Durchschnitt legt ein Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen im Binnenverkehr rund 80 000 Kilometer pro Jahr zurück. Für ein Nutzfahrzeug der Euro-3-Norm, also jener Klasse, von der es in der Schweiz am meisten Fahrzeuge gibt, kostete dies bisher ungefähr 72 000 Franken an LSVA. Wird nun wie vorgesehen eine Abklassierung dieser Euro-3-Norm durchgeführt, so erhöht sich die Abgabe per 2009 auf 85 120 Franken jährlich. Das sind 12 800 Franken oder 18 Prozent mehr als heute, und zwar für jeden einzelnen Lastwagen. Oder anders gesagt: Der Kaufpreis für einen neuen Lastwagen beträgt etwa 250 000 bis 300 000 Franken. Das heisst, jeder Fahrzeughalter bezahlt jährlich LSVA im Ausmass von rund einem Drittel des Neupreises eines Lastwagens. Für eine durchschnittliche Transportfirma mit sechs Fahrzeugen macht dies pro Jahr etwa 460 000 Franken aus. Erfolgen die Abklassierungen nun in jenem Rhythmus, wie ihn der Bund vorsieht, erhöht sich diese Summe 2009 auf fast 500 000 Franken, 2012 auf 510 000 Franken; so viel einfach, damit Sie einmal sehen, wie viel hier bezahlt wird. Es geht nicht um Peanuts.

Dagegen ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden. Es geht ja überhaupt nicht darum, hier jetzt die LSVA abzuschaffen; darum geht es nicht. Aber wenn eine kleine KMU so viel bezahlen muss, muss sie auch eine gewisse Rechtssicherheit haben und wissen, dass eine Regelung nicht alle zwei Jahre geändert wird. Das führt nämlich nur zu Unsicherheiten. Dies wiederum führt dazu, dass nicht in neue Wagen investiert wird, man fährt lieber noch eine Zeit lang den alten, der weniger sauber ist als ein neuer. Damit wird die Sache auch aus ökologischer Sicht fragwürdig.

Deshalb ist das Begehren an sich nicht unberechtigt. Allerdings ist unsere Fraktion ganz klar der Ansicht, dass die Frist von zehn Jahren zu lang ist. Ich habe deshalb den Motionär vorhin gefragt, ob er bereit wäre, kürzere Fristen zu akzeptieren, und er hat dazu Ja gesagt. Der Ständerat könnte bei einer Annahme der Motion also durchaus Korrekturen anbringen.