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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-15

Wortprotokoll

Wen haben wir alle im Kopf, wenn wir von einem gewissen moralischen Vorrecht sprechen? Das sind sicher, wie die Mehrheit vorschlägt, die Gemeinden, dann die Kantone, dann vergessen Sie bitte auch den Bund nicht - Herr Hess hat darauf hingewiesen -, und es sind schliesslich auch die früheren Eigentümer, denen das Land seinerzeit gehörte und die enteignet wurden. Jetzt gibt es Kriterien, die von Armasuisse angewendet werden. Entschuldigung, jetzt muss ich noch den freien Markt erwähnen, der da auch beteiligt ist. Die Kriterien von Armasuisse haben bisher zwar gelegentlich Schlagzeilen gemacht, aber im Grossen und Ganzen fahren wir damit gut. Ich würde eher empfehlen, dass Sie die Praxis verfolgen und versuchen, Einfluss zu nehmen, wenn Sie den Eindruck haben, das laufe nicht korrekt, statt dass Sie über das Gesetz etwas regeln, was dann auch nicht ganz vollständig ist, nämlich in Bezug auf den früheren Eigentümer und auf den Bund.

Die Gemeinden und die Kantone haben ohnehin einen faktischen Vorsprung, Herr Jenny. Sehr häufig sind diese Parzellen nicht einfach auf dem freien Markt, denn es ist eher eine Ausnahme, dass sie wirklich erschlossenes Baugebiet sind. Das sind Zonen für öffentliche Nutzungen, Spezialzonen. Jetzt können wir sie gar nicht auf den Markt bringen, denn zuerst müssten die Gemeinden und Kantone umzonen, und die werden sich hüten, uns von vornherein eine Baulandparzelle zu präsentieren, um dann auf dem freien Markt einen höheren Preis zu bezahlen. Also gibt es ohnehin einen gewissen natürlichen Vorsprung dieser Planungsinstanzen. Deshalb glaube ich, dass man bisher den Dreh in der Regel gefunden hat. Es bleibt noch der Hinweis, dass uns das Finanzhaushaltgesetz vorschreibt, einen guten und fairen Preis zu erzielen. Und schliesslich noch der Hinweis - und das sage ich vorsorglich für den Fall der Zustimmung zur Mehrheit -, dass die Mehrheit selber, mindestens wenn ich das richtig interpretiert habe, unter Priorität nicht unbedingt einen günstigeren Preis verstanden hat, sondern einfach eine Art Vorkaufsrecht, eine priorisierte Bezugsmöglichkeit für dieses Land.

Über alles gesehen scheint mir die bisherige Praxis flexibel zu sein, ohne Ihre Zielsetzung da zu beeinträchtigen. Die Begleitung von Armasuisse scheint mir in diesem Punkt eigentlich Ihren Zielen eher zu entsprechen als die Gesetzesänderung. In diesem Sinne lehne ich den Antrag ab. Wir könnten selbstverständlich damit leben, wenn das anders entschieden würde. Allerdings hätten wir eine grössere Handlungsfreiheit, wenn die Minderheit obsiegt.

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