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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15

Wortprotokoll

Wie Frau Fetz treffend festgestellt hat, geht es hier um den Assistenzdienst, um die Unterstützung ziviler Behörden für Aufgaben im öffentlichen Interesse, und zwar dort, wo diese Aufgaben personell, materiell oder zeitlich nicht mehr genügend von den zivilen Behörden erfüllt werden können. Dieser Grundsatz ist unbestritten. Der Nationalrat aber hat in Absatz 2 auf einen Minderheitsantrag Voruz hin einen Satz beigefügt: "Die Wahrnehmung vorhersehbarer und dauerhafter Assistenzdienste ist ausgeschlossen." Nach verschiedenen, unwidersprochen gebliebenen Voten im Nationalrat genügt eines der beiden Elemente. Wenn also ein Assistenzeinsatz vorhersehbar oder dauerhaft ist, darf er nicht geleistet werden. Nicht möglich wären also als voraussehbare Einsätze das WEF oder die Euro. Möglich wären wahrscheinlich noch Katastropheneinsätze, falls sie nicht vorhersehbar sind. Ob ein Wirbelsturm dann vorhersehbar gewesen wäre, ist eine Interpretationsfrage, aber immerhin.

Der Beschluss des Nationalrates war wohl eine Reaktion auf die langen Botschaftseinsätze, welche auch Frau Fetz angesprochen hat. Und die Kantone haben ebenfalls Verständnis für diese Reklamation, denn sie haben den Einsatz der WK-Milizen für diese Botschaftsbewachungen ebenfalls kritisiert. Andere, welche dem Minderheitsantrag zugestimmt haben, wollen eine ganz andere Armee. Sie wollen, dass unsere Armee grundsätzlich keinen Assistenzdienst leistet. Dazu gehören Sie nicht, Frau Fetz.

Aber der vorgeschlagene Satz des Nationalrates befriedigt nicht. Die beiden Begriffe "vorhersehbar" und "dauerhaft" sind unpräzis, sie sind sehr interpretationsbedürftig. Ab wann ist eine Massnahme vorhersehbar, ab wann ist sie dauerhaft? Darüber könnten wir immer streiten. Die vom Nationalrat vorgeschlagene Regelung ist aber auch inhaltlich problematisch. Sie würde nämlich den Schutz ausländischer Vertretungen in alle Zukunft verhindern. Wollen wir das? Heute wissen wir, dass unser Auftrag nicht fortgeführt werden soll, aber so wäre er generell beseitigt. Aber die Regelung des Nationalrates ist - das scheint mir zentral zu sein - inhaltlich gar nicht nötig. Einsätze von mehr als 2000 Armeeangehörigen oder wenn sie länger als drei Wochen dauern - und Botschaftseinsätze, Euro-Einsätze dauern immer gesamthaft länger als drei Wochen - sind ja durch das Parlament zu genehmigen. Das Parlament kann also dauerhafte [PAGE 549] und vorhersehbare Einsätze aufgrund der bestehenden Gesetzgebung verhindern, wenn es sie nicht will. Mit der vorgeschlagenen Regelung des Nationalrates würden wir unsere eigene Handlungsfreiheit einengen.

Eine weitere Frage, die wir in der Kommission diskutiert haben, ist folgende: Ist eine Einschränkung, wie sie der Nationalrat macht, nicht sogar verfassungswidrig, weil die Verfassung uns vorschreibt, Assistenzdienste zu leisten? Mit der Lösung des Nationalrates wären sie zum grossen Teil nicht mehr möglich; nur bei unvorhersehbaren Katastrophen könnte die Armee mit Assistenzdiensten unterstützend wirken.

Zum Antrag Fetz: Frau Fetz, Sie haben das Wort "vorhersehbar" gestrichen und möchten nur noch die dauerhaften Assistenzeinsätze ausschliessen. Ich glaube, Sie lösen das Problem damit nicht. Wir müssen das Gesetz ansehen. Wo können nach Artikel 67 Assistenzeinsätze geleistet werden? Gemäss Absatz 1 Buchstabe a zur Wahrung der Lufthoheit. Zur Wahrung der Lufthoheit setzen wir unsere Luftwaffe ein, damit keine Flugzeuge unbefugterweise den Luftraum der Schweiz verletzen, damit nicht allfällige terroristische Angriffe durch die Luft erfolgen, damit keine unerlaubten Flugbewegungen ziviler Art in der Schweiz stattfinden. Das ist Polizeidienst. Dafür sind die Kantone und der Bund verantwortlich. Damit wir nicht zwei Luftflotten brauchen, eine militärische und eine polizeiliche, nimmt die militärische die zivilen Aufgaben wahr - das ist vertraglich geregelt. Nun möchten Sie also diesen dauerhaften Einsatz verunmöglichen. Die Wirkung Ihres Antrages ist folgende: Die zivile Luftraumüberwachung könnte durch das Militär nicht mehr erfolgen. Sie wollen das nicht, aber es ist die nichtbedachte Folge Ihres Antrages. Sie möchten lediglich, dass die Botschaftseinsätze nicht mehr durch das Militär erfolgen. Grundsätzlich herrscht heute Einigkeit darüber, dass diese nicht fortgeführt werden sollen. Aber wer garantiert, dass sie in Zukunft, in Zeiten erhöhter Spannung, nicht wieder nötig wären? Diese Handlungsfreiheit sollten wir uns nicht nehmen!

Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung: Sie haben gesagt, diese Botschaftsbewachungen seien kein spannender Dienst. Ich sage sogar, Ernsteinsätze sind nie spannend. Sie verlangen sehr viel Disziplin, sehr viel Selbstbeherrschung, Kampf gegen Langeweile, Pflichtbewusstsein unter mühsamen Bedingungen. Nur so erfüllt ein Soldat seinen Auftrag. Wer glaubt, dass spannende, kurzweilige Einsätze, wo es wie im Flipperkasten oder im Computer dröhnt und schiesst, Alltag seien - ich hoffe, solche Einsätze werden nie Alltag -, dem muss ich sagen: Spannende Einsätze sind sehr selten. Der Alltag verlangt sehr viel Beherrschung und rigide Arbeit an Details, ohne dass man ein höchst spannendes Erlebnis nach Hause tragen kann.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen - Sie verzeihen mir die ausführliche Stellungnahme, es ist die letzte grosse Differenz -, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.