David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst etwas zum Verfahren sagen. Sie wissen alle, dass wir eine Vorlage haben, für die spezielle gesetzliche Verfahrensbestimmungen gelten, insbesondere diejenige, dass es in den beiden Räten nur eine einzige Phase gibt und nachher sofort die Einigungskonferenz folgt; das hat jetzt so stattgefunden. Ausserdem ist es so, dass hier jetzt nur noch Zustimmung oder Ablehnung zu einem Antrag der Einigungskonferenz beantragt werden kann. Wird ein Ablehnungsantrag gutgeheissen, bedeutet das, dass jene Ziffer aus der Vorlage gestrichen wird. Es bedeutet aber nicht, dass die Gesamtvorlage tangiert wäre. Es gibt am Schluss dieser Vorlage auch keine Gesamtabstimmung, das heisst, sie wird dann dem Bundesrat mit den Punkten übergeben, die im Rat eine Mehrheit gefunden haben.
Damit komme ich auch gerade zur zweiten Überlegung, zum politischen Gehalt dieser Vorlage: Diese Vorlage, das wissen wir alle, ist kein Gesetz, sondern sie gibt Ziele vor, insbesondere natürlich für die Regierung, die in diesen vier Jahren verfolgt werden sollen. Diese Zielsetzungen sind jetzt in beiden Räten durch Mehrheiten approbiert worden. Das heisst natürlich noch nicht ohne Weiteres, dass diese Mehrheiten nachher bei der Umsetzung der Zielsetzungen praktisch abgerufen werden können, aber es ist doch ein klarer Fingerzeig, wo das Parlament in seiner Mehrheit Handlungsbedarf sieht und bei welchen Zielen es möchte, dass der Bundesrat während dieser Legislatur Vorlagen unterbreitet, allenfalls auch noch mit der Vorgabe, in welche Richtung diese Vorlagen gehen sollen. In dem Sinne ist dieser Prozess der Legislaturplanung nach meiner Meinung durchaus richtig. Er hat auch in den Kommissionen der beiden Räte und in der Sitzung der Einigungskonferenz doch zu sehr interessanten und wichtigen Diskussionen über einzelne Zielsetzungen geführt.
Ich kann Ihnen noch über den Verlauf der Einigungskonferenz vom 19. August 2008 berichten. Es hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Fragen und Punkten, die wir vor uns haben, sehr knappe Mehrheiten bzw. Minderheiten vorhanden sind. Sehr oft wurde mit 12 zu 11, 12 zu 10 oder 11 zu 9 Stimmen usw. entschieden, es waren also relativ knappe Abstimmungsergebnisse. Das zeigt auch, dass es in dieser Legislatur natürlich nicht einfach sein wird, für diese Legislaturziele wirklich stabile Mehrheiten zu finden. Ich persönlich sehe bei dieser Vorlage aber auch eine gewisse Selbstverpflichtung des Parlamentes, in dem Sinne, dass es zusammen mit den Mehrheiten der Einigungskonferenz - wenn sie auch knapp sind - hinter den Zielen steht, die es sich jetzt setzt und dem Bundesrat mitgeben will, wenn sie nachher als Vorlagen kommen.
Ich möchte nach diesen einleitenden Bemerkungen darauf hinweisen, dass wir eigentlich nur vier Differenzen haben, weil nur zu vier Punkten Ablehnungsanträge vorliegen, nämlich zu den Ziffern 7, 19ter und 20, und jetzt hat Herr Kollege Maissen im Rat noch einen Antrag zu Ziffer 32bis gestellt. Wenn der Präsident damit einverstanden ist, äussere ich mich nachher zu diesen Ziffern.