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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2008-09-16

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich habe es im Ohr, als ob er jetzt spräche: Herr alt Ständerat Carlo Schmid hat im Zusammenhang mit gewissen Vorkommnissen bei einer Pensionskasse sehr spontan einen Vorstoss eingebracht und verlangt, dass die Tätigkeit der Organe, namentlich jene der Verwalter, sehr genau unter die Lupe genommen werde, dass da Offenlegungspflichten stipuliert würden. Der Ständerat ist ihm in einem ersten Umgang gefolgt. Schon damals war klar, dass Gegenwehr geleistet würde. Ich erinnere mich an ein Votum Frick, das da zur Vorsicht gemahnt hat.

Ich stelle nun fest, dass der uns vorgelegte Entwurf eigentlich drei Teile hat. Die Vorlage 3 wird gleich wieder beerdigt. Das Leichenmahl ist schon bestellt. Man tröstet uns damit, dass man sagt: In Artikel 53a der ersten Vorlage geben wir dem Bundesrat Kompetenzen, in diesem Zusammenhang Vorschriften zu erlassen. Die Frage an die Kommission: Sind Sie ganz sicher, dass der Bundesrat jene Vorschriften auch erlässt, die sich damals, bei der ersten Beschlussfassung, der Ständerat, wie gesagt auf einen Antrag von Carlo Schmid, vorgestellt hat? Vielleicht erlauben Sie mir doch, dass ich das vorlese, denn es leuchtet so ein, dass sogar ich drauskomme: "Sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen haben der Revisionsstelle nach Artikel 53 Absatz 1 BVG jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen, ihre persönlichen Effektentransaktionen und Wertschriftenbestände, verbunden mit einer Vollständigkeitserklärung, offenzulegen." Das ist klipp und klar, und das soll jetzt eliminiert werden. Es heisst dann in Artikel 53a bloss noch, der Bundesrat habe die Kompetenz, Vorschriften zu erlassen "über die Zulässigkeit und Offenlegung von Vermögensvorteilen, welche Personen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Vorsorgeeinrichtungen erzielen". Ich muss Ihnen ganz klar sagen, dass ich mich da an das alte Prinzip halte: Vertrauen ist schon in Ordnung, aber Kontrolle ist viel besser; dazu gehört die Offenlegung.

Meine Frage an die Kommission: Sind Sie ganz sicher, dass es richtig ist, diese Vorlage 3 einfach so wegzuwerfen und sie durch die relativ vage, milde Formulierung in Artikel 53a zu ersetzen? Die Frage an den Herrn Bundespräsidenten: Was gedenkt denn der Bundesrat aus heutiger Sicht unter dem Titel von Artikel 53a an Vorschriften zu erlassen?