Lexipedia

preparatory:AB 90161

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte in meinem Eintretensvotum ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu den beiden Vorlagen machen. Ich bin natürlich für Eintreten.

Es ist für uns alle klar, dass die berufliche Vorsorge ein ganz wichtiger Pfeiler der Alters- und Invalidenvorsorge in der Schweiz ist. Sie ist bei uns dezentral und auf betrieblicher Ebene organisiert, das macht sie auch stark und praxisorientiert. Es gibt heute etwa 2600 Vorsorgeeinrichtungen, die ganz unterschiedlich gross und ganz unterschiedlich organisiert sind. Sie bieten auch eine grosse Vielfalt von Vorsorgeplänen an.

Ein solch komplexes System braucht natürlich eine starke Aufsicht. Diese muss fachlich auf der Höhe sein, allfällige Probleme effektiv erkennen und eingreifen können, wenn dies nötig ist. Sie muss aber den Vorsorgeeinrichtungen - das scheint mir ganz wichtig - die Autonomie lassen, die wir ihnen von Gesetzes wegen zugestehen und die für die Funktionsweise dieses Systems unerlässlich ist. Die berufliche Vorsorge ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden - manche sagen, sie sei fast schon unübersichtlich. Für die entsprechenden Stiftungsräte ist es eine Herausforderung; sie müssen kompetent sein, um dieses System wirklich handhaben zu können, und sie sind zur Unterstützung nicht zuletzt auf eine starke Aufsicht angewiesen.

Das System soll mit dieser Vorlage aber - und deshalb unterstütze ich auch die meisten Korrekturen unserer Kommission - nicht überreguliert und noch komplexer gemacht werden, weil wir sonst an einem Punkt anlangen, wo wir kaum mehr Leute für die Stiftungsräte finden. Viele Vorsorgeeinrichtungen sind ja so organisiert, dass die Sozialpartner den Stiftungsrat gemeinsam besetzen. Wir sollten nicht an einem Punkt anlangen, wo das überhaupt nicht mehr möglich ist und wir keine Leute mehr dafür finden.

Eine Klarstellung zur Botschaft des Bundesrates möchte ich gerne machen: Was wir hier regeln - die Klärung der Haftung der Akteure, die Stärkung der Aufsicht und auch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission -, ist wichtig und muss angepackt werden. Aber es hat nichts mit den Systemrisiken zu tun, die in der Botschaft so stark in den Vordergrund gestellt werden. Es ist ein offenes Geheimnis - und wir werden in dieser Session vermutlich noch bei anderer Gelegenheit darauf zu sprechen kommen -, dass Systemrisiken des Finanzmarktes halt nicht primär vom Gesetzgeber reguliert werden können oder sie es bis heute mindestens noch nicht werden. Vielmehr sind es halt eben Systemrisiken, weil der Finanzmarkt derart - ja, wie soll man das jetzt etwas nett formulieren? - kapriolenhaft und rein spekulativ funktioniert. Wofür wir bei den Vorsorgeeinrichtungen sorgen müssen, ist, dass die Anlagen korrekt erfolgen und nachhaltig sind, dass also Spekulation bei den Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen keinen Platz hat. In diesem Sinne darf man sich keine Illusionen machen. Auch mit den raffiniertest formulierten Paragrafen können wir die Risiken des Finanzmarktes leider nicht beheben.

[PAGE 560]

Zum heutigen Aufsichtssystem: Warum ist es wichtig, dass dieses gestärkt wird? Es ist natürlich historisch gewachsen, und es hat auch seine Verdienste. Aber Verbesserungen sind nötig: Die direkte Aufsicht muss durch Konzentration und durch Förderung von Synergien gestärkt werden. Es ist wichtig, dass die Kantone Regionen bilden, weil gewisse Kantone so klein sind, dass der Aufwand viel zu gross wäre, wenn da jede einzelne Aufsicht noch geplant würde und damit dieser Prozess laufen würde. Das soll auch durch die Regulierungen, die die Vorlage bringt, unterstützt werden.

Eine kleine Auseinandersetzung werden wir dann in der Detailberatung führen, wenn es um das Thema Loyalität der Aufsichtsgremien geht. Ich möchte hier nur etwas festhalten: Entgegen den weitverbreiteten Aussagen in den Medien halte ich die berufliche Vorsorge nicht für einen Sündenpfuhl. Wenn man auf die ganze aufgeregte Affäre um die berühmte Swissfirst zurückblickt, dann muss man im Nachhinein klar feststellen, dass dies weniger ein Pensionskassenproblem war, vielmehr war das typischerweise ein Bankenproblem. Das sollten wir nicht vergessen, bevor wir die berufliche Vorsorge überregulieren. Aber wie gesagt: In der Detailberatung werden wir uns schon noch darüber unterhalten, ob denn die Mitglieder dort einen guten Ruf haben sollen oder nicht. Dazu kommen wir dann noch.

Aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Entscheid der Kommission war die Unterstellung unter das BVG-System; konkret haben wir uns dagegen entschieden, dies der Finanzmarktaufsicht zu unterstellen, und das ist gut so.

Ein letztes Wort noch zur zweiten Vorlage: Dort geht es, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, um die älteren Arbeitnehmenden. Das ist eine wichtige kleine Korrektur zugunsten jener älteren Arbeitnehmer, die ihr Arbeitspensum einige Jahre vor der Pensionierung reduzieren wollen oder die umgekehrt länger arbeiten wollen. Aber man darf davon ganz sicher keine Revolution im Bereich der Flexibilisierung erwarten. Hierzu haben wir in anderen Dossiers noch einiges zu tun; hier geht es ausschliesslich darum, dass die gesetzliche Regelung so viel Sicherheit bringt, dass die entsprechenden Vorsorgepläne der verschiedenen Pensionskassen von den kantonalen Steuerbehörden effektiv auch allgemein anerkannt werden. Da hat es leider sehr unterschiedliche Reaktionen gegeben, und das sind unnötige Hindernisse, die wir jetzt mit dieser zweiten Vorlage aus dem Weg räumen können.

Wir sind also für Eintreten auf beide Vorlagen. Wir finden die Arbeit der Kommission über weite Strecken sehr gut. Die Vorlage ist jetzt besser, als sie es war, als sie aus dem Haus des Bundesrates kam. Wir werden noch ein paar kleine Auseinandersetzungen zu Details haben, aber wir stimmen den Vorlagen zu.

preparatory:AB 90161 | Lexipedia | Lexipedia