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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Was der zahlen- oder betragsmässige Unterschied ist, wenn man als Referenz die Summe der Deckungskapitalien oder die Zahl der Versicherten nimmt, kann ich nicht beurteilen. In der Kommission sind wir aber von Absatz 3 ausgegangen: "Der Bundesrat bestimmt die anrechenbaren Aufsichtskosten und legt das Berechnungsverfahren im Einzelnen sowie den Gebührentarif fest." Er wird ihn so festlegen müssen, dass nur der Aufwand abgedeckt ist. Es gilt hier das Äquivalenzprinzip. Es ist eine Gebühr, eine Abgabe. Es geht hier darum, den jährlichen Aufwand abzudecken, aber nicht darum, irgendwelchen zusätzlichen Ertrag oder Überschüsse zu erwirtschaften. Für mich ist das der Deckel auf das Ganze, und der Bundesrat wird gefordert sein, die Gebühren auch nach unten so anzupassen, dass nicht Überschüsse entstehen, sondern nur der Aufwand abgedeckt wird.

Darum würde ich Ihnen beantragen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben; ich glaube, der Bundespräsident kann dann noch die ergänzende Bemerkung nachschieben, was mit diesem Absatz 3 gemeint ist. Wenn er hier Überschüsse erwirtschaften will, dann wäre das nicht im Sinne der Kommission, aber ich gehe davon aus, dass auch der Bundesrat bei Gebühren das Äquivalenzprinzip beachtet.

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