Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16
Wortprotokoll
Die Möglichkeit der Regionalisierung der Aufsicht, wie sie heute besteht und hier vorgeschlagen ist, wird allgemein begrüsst. Absatz 1 erfährt gegenüber dem heutigen BVG nur eine redaktionelle Änderung.
Zentral ist - das ergibt sich aus dem Antrag zu Absatz 3 -, dass die Aufsichtsbehörde ohne Weisungen arbeiten kann. Die Finanzierung der Aufsichtsbehörde ist in Artikel 64c geregelt. Die Kommission ist aber der Auffassung, dass die Aufsichtsbehörde organisatorisch nicht zwingend aus allen staatlichen Organisationen - gerade auch im Kanton - herauszulösen bzw. aus diesen auszuklammern ist. Wichtig scheint uns nur, dass die Aufsichtsbehörde ohne jede Weisung vonseiten der Kantone, der Regionen oder eben des Bundes arbeiten kann.