Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17
Wortprotokoll
Ich wollte zu diesem Geschäft nicht sprechen, aber das Votum von Kollege Ernst Leuenberger veranlasst mich zu einer kurzen Entgegnung.
Das System, wonach die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer sich bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages entscheiden können, ob sie in einem Raucherlokal arbeiten wollen oder nicht, ist nicht einzigartig. Wir haben diese Regel bereits bei den Sonntagsverkäufen. Dort können der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin, die Verkäuferin oder jene, die im Lager arbeitet, sich entscheiden: Will ich am Sonntag arbeiten, oder will ich das nicht?
Nun stellt sich die Frage: Haben sich die Bedenken, die Herr Leuenberger vorgetragen hat, dort konkretisiert? Es ist mir zum Ersten vonseiten der Gewerkschaften nie bekanntgeworden, dass hier die Arbeitgeber Druck ausgeübt hätten. Zum Zweiten ist mir - obwohl ich in dieser Branche tätig bin - nie bekanntgeworden, dass die Arbeitsvermittlungsstellen arbeitsuchende Verkäuferinnen gezwungen hätten, am Sonntag zu arbeiten, weil sonst die Arbeitslosenentschädigung entzogen worden wäre. Wenn wir die Fassung der Kommissionsmehrheit ins Gesetz schreiben, dann haben die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer ein freies Wahlrecht, und wer ein gesetzliches Wahlrecht ausübt, darf dadurch - auch durch die Arbeitslosenkasse - nicht bestraft werden. Das ist die Praxis bei den Verkaufsmitarbeitenden, wie ich sie überblicke.
Wir sollten hier nicht den Teufel an die Wand malen, sondern die guten Erfahrungen in analogen Bereichen heranziehen.