Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Der guten Ordnung halber lege ich erneut meine Interessenbindung offen: Ich bin seit 1999 Präsident der Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels. Unser Verband bezweckt die Wahrung der gemeinsamen Interessen des schweizerischen Gross- und Einzelhandels mit Tabakwaren. Ich erlaube mir jetzt, einige grundsätzliche Überlegungen anzubringen, und werde mich dann nachher in der weiteren Debatte nicht mehr zu Wort melden.
Für mich ist es unbestritten, dass eine Bundesregelung im Bereich des Passivrauchens notwendig ist, und sie macht auch Sinn. Ich hoffe, dass wir mit einem nationalen Gesetz eine gewisse Vereinheitlichung der nun bereits sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen erreichen werden. Dies ist gerade für das Gewerbe, für den Handel sowie insbesondere für die Gastronomie und den Tourismus von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der sich nun ausbreitende Flickenteppich von kantonal unterschiedlichsten Regelungen nützt der Volksgesundheit überhaupt nichts, schadet aber der Wirtschaft.
Ich spreche mich für massvolle, verhältnismässige und ausgewogene Regelungen aus. Die Anträge der Mehrheit unserer vorberatenden Kommission tragen diesem Anliegen weitgehend Rechnung. Ich sage dies, ohne einen Hehl daraus zu machen, dass ich gerne eine liberalere Lösung im Sinne des Nationalrates gesehen hätte. Für mich stellt die Position der Kommissionsmehrheit das Minimum dessen dar, was aus der Sicht von Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus noch akzeptabel ist. Der Schutz vor dem Passivrauchen geht auch in dieser Version bereits sehr weit, die Einschränkungen sind gross, die Luft für die Raucher ist damit sehr dünn geworden, bzw. die Räume, in denen noch geraucht werden darf, sind damit im wahrsten Sinne des Wortes klein. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die ersten Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2007 hin, die das Bundesamt für Statistik letzte Woche veröffentlicht hat. Im "Tages-Anzeiger" vom 13. September 2008 auf Seite 38 habe ich diese Statistik gefunden. Ich ersehe aus diesem Artikel, dass 28 Prozent der Befragten rauchen, während es 2002 noch 31 Prozent waren. Die Einschränkungen des Rauchens in den letzten Jahren entlasten die Nichtraucher: Seien 2002 noch 27 Prozent der Befragten, die selber nicht rauchen, täglich mindestens eine Stunde dem Rauch anderer Leute ausgesetzt gewesen, liege der Passivraucheranteil 2007 bei 16 Prozent.
Leider enthält diese Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit keine Angaben darüber, ob sich diese Passivraucher am Arbeitsplatz oder zu Hause aufhalten. Interessant ist jedoch folgender Satz aus dem Bericht des Bundesamtes für Statistik: "Am stärksten sind Jugendliche und junge Erwachsene exponiert." Erfahrungsgemäss halten sich jedoch vor allem Jugendliche, aber auch junge Erwachsene nur sehr selten in gastgewerblichen Betrieben auf, für welche wir hier nun Einschränkungen vorsehen. Für diese Zielgruppe nützt ein Rauchverbot im Gastgewerbe also überhaupt nichts.
Bei den nun verbleibenden Differenzen geht es hauptsächlich darum, ob kleinen Gastronomiebetrieben, wo die Trennung von Raucherinnen und Rauchern und Nichtraucherinnen und Nichtrauchern nicht möglich ist, eine Spezialbewilligung für einen Raucherbetrieb erteilt werden kann oder nicht. Ein weiterer Diskussionspunkt besteht darin, ob sogenannte Fumoirs mit Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedient werden können oder nicht. Es geht hier letztlich um die Verhältnismässigkeit und darum, eine vernünftige Lösung zu finden.
Kleine Lokale mit einer Grösse von bis zu 100 Quadratmetern haben gar keine Möglichkeit für eine Trennung. Wird diesen, falls die Betreiber eines solchen Lokals dies als sinnvoll erachten und die Kundschaft dies wünscht, gemäss dem Beschluss der Mehrheit der SGK-SR eine Bewilligung für die Führung eines Raucherbetriebs erteilt, ermöglicht man wenigstens das Überleben solcher Betriebe. Es ermöglicht auch, dass in der Gastronomie eine minimale Vielfalt erhalten bleibt. Auch bediente Fumoirs ermöglichen den Erhalt einer kleinen Nische für Restaurationsbetriebe und Raucher. Diese Möglichkeiten sind wirtschaftlich und touristisch nicht zu unterschätzen. Als Vertreter des Gewerbes und einer touristischen Region setze ich mich deshalb dafür ein. Machen wir uns aber nichts vor: In einer grossen Mehrheit der Gastronomiebetriebe wird in Zukunft nicht mehr geraucht. Damit ist die Möglichkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich den für sie passenden Anbieter bzw. Arbeitgeber auszuwählen, in grossem Ausmass gewährleistet. Dem Schutz vor dem Passivrauchen wird damit umfassend Raum und ein entsprechendes Gewicht gegeben.
Wenn wir die Sache allzu stark übertreiben, passiert bei uns, was in Deutschland bereits anzutreffen ist: Es werden nebst den eigentlichen Restaurant- oder Hotelbetrieben sogenannte Raucherstuben eingerichtet, die für Clubmitglieder offen sind. Clubmitglied wird man, indem man am Eingang des Lokals eine Vereinssatzung unterzeichnet und eine Tagesmitgliedschaft für einen Euro oder eine unbeschränkte Mitgliedschaft, lebenslänglich, für drei Euro erwirbt. Das Clubmitglied weist sich dann mit einer Karte, ähnlich einer Kreditkarte, aus, welche festhält, dass das Clubmitglied die Vereinssatzung anerkennt. Diese Karte sieht so aus. (Zeigt eine Karte) Sie passt ins Portemonnaie und ist leicht handhabbar. Die Mitarbeiter dieser Betriebe müssen oder dürfen als Arbeitnehmer eine Erklärung unterzeichnen, die unter anderem festhält, dass sie klaglos bereit sind, in diesem Raucherbetrieb zu arbeiten.
Dass diese Vereine dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge sind, ist leicht auszumachen. Es geht jetzt offenbar darum, diese Vereine zu verbieten, was wiederum mit dem verfassungsmässigen Recht der Vereinsfreiheit kollidiert. Kollege Gutzwiller hat zwar gesagt, dass wir ein Gesetz machen, das all diesem Rechnung trägt: Auch diese Vereine sollen verboten sein. Wollen wir es wirklich so weit kommen lassen, dass wir überall den Richter und überall die Gerichte einsetzen müssen, damit unser Leben geregelt wird? Nehmen wir doch die Bürgerinnen und Bürger für mündig, und nehmen wir Abstand von einer kollektiven Bevormundung unserer Bürger! Erlauben wir kleine und klar definierte Ausnahmen vom quasi generellen Rauchverbot! Es soll doch weiterhin möglich sein, in einer Bar oder in einem kleinen Lokal eine Zigarre zu rauchen. Indem wir die Bürgerinnen und Bürger vor allen Freuden und Genüssen des Lebens schützen, werden sie sicher nicht gesünder.
In diesem Sinne bitte ich Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir haben damit auch die Möglichkeit, dieses Gesetz nun rasch zu bereinigen und zwar spät, aber immerhin ein Signal für eine gesamtschweizerische Regelung zu setzen.
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