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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17

Wortprotokoll

Auch die Finanzkommission hat sich mit den zwei Botschaften zur Entwicklungszusammenarbeit befasst - wohl oder übel haben wir natürlich über Geld geredet. An einer ersten Sitzung liess sich die Kommission über die finanzpolitischen Implikationen und insbesondere über die Höhe der in der Finanzplanung des Bundes eingestellten Mittel informieren. Sie stellte fest, dass diese gemäss Voranschlag und Finanzplan einem Anteil von 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) entsprechen. Sie kam sodann zum Schluss, dass die vom Bundesrat vorgelegten Entwürfe aus finanzpolitischer Sicht mitgetragen werden können; damit ist sie auch für Eintreten. Hingegen konnte sie die Auswirkungen der von der APK beantragten Steigerung auf 0,5 Prozent noch nicht abschliessend beurteilen und teilte dies der APK auch mit. Die APK tagte am Vortag unserer eigenen Sitzung.

An einer zweiten Sitzung konnte die FK sich sodann auch aufgrund eines Berichtes der Finanzverwaltung ein klareres Bild machen. Da die zweite Sitzung erst am 8. September, nach den Sitzungen der APK, stattfand, konnte indessen diese nicht mehr mit einem Mitbericht bedient werden. Namens der Finanzkommission lege ich Ihnen deshalb deren Überlegungen nun im Plenum dar.

Die Situation des Bundeshaushaltes weist zurzeit ohne Berücksichtigung der Schuldenseite durchaus erfreuliche Seiten auf. 2006 und 2007 schlossen wir mit ordentlichen Einnahmenüberschüssen von 2,5 und 4,1 Milliarden Franken ab. Auch 2008 wird es schwarze Zahlen geben. Die Schuldenlast bleibt aber mit rund 120 Milliarden Franken immer noch sehr happig. Bisher sind diese Erfolge zum einen der guten Konjunktur zu verdanken. Sie sind zum anderen aber auch auf eine disziplinierte Ausgabenpolitik von Bundesrat und Parlament zurückzuführen.

Wir befassen uns zurzeit in der Finanzkommission mit dem Voranschlag 2009 und mit dem Finanzplan 2009 und folgende. Es gibt absolut keinen Grund, heute vom bisherigen Kurs abzuweichen. Finanzieller Übermut wäre gerade auch angesichts der wachsenden konjunkturellen Risiken - diese sind heute unschwer festzustellen - wohl fehl am Platz. Es gilt vielmehr, den Weg, den wir vor ein paar Jahren eingeschlagen haben, kontinuierlich weiterzuverfolgen. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist dabei sozusagen nur das Minimalziel. Es geht auch darum, strukturelle Reserven zu schaffen, damit die hohen ausserordentlichen Ausgaben nicht zu einer Erhöhung der, wie gesagt, immer noch hohen Bundesschulden führen. Ebenso wichtig ist es, das Ausgabenwachstum auf dem erreichten Niveau zu halten. Es soll nicht noch weiter ansteigen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik.

Was kostet nun die vorgeschlagene Erhöhung der ODA-Quote, der öffentlichen Entwicklungshilfe, auf 0,5 Prozent? Zwei Vorbemerkungen:

1. Die Quote der Entwicklungszusammenarbeit wird gemäss internationalen Festlegungen am Bruttonationaleinkommen gemessen - früher hiess das Bruttosozialprodukt; das klingt wahrscheinlich vielen noch vertrauter in den Ohren. Dieses ist wegen der hohen Einkommen und Erträge von Schweizern und schweizerischen Unternehmen im Ausland höher als das Bruttoinlandprodukt. Zudem schlagen diese Einkommen bei uns oft steuerlich nicht durch, sie werden häufig bereits im Ausland besteuert. Die Latte liegt für uns damit etwas höher als für andere Länder.

2. Wir haben uns auch bereits mit dem heute vorliegenden Antrag Freitag - er ist Kollege in der Finanzkommission -, einer Anhebung auf 0,45 Prozent, befasst. Die nun folgenden Zahlen würden sich entsprechend reduzieren, ohne dass ich im Einzelnen darauf eingehen werde.

Nun zu den Zahlen: 2004 hat der Bund zum ersten Mal das vom Bundesrat gesetzte Ziel einer Quote von 0,4 Prozent erreicht. Seither oszilliert der Wert immer etwa um diese Marke herum. Auch 2008 sollten die 0,4 Prozent wieder erreicht werden können. Wenn wir diesen Anteil nun bis 2015 auf 0,5 Prozent erhöhen würden, so würde uns dies allein von 2009 bis 2012 rund 800 Millionen Franken mehr kosten, als heute in Voranschlag und Finanzplan eingestellt sind. Ich spreche von der Budget-Botschaft, die wir zurzeit behandeln, und ich treffe die Annahme, dass die Erhöhung linear erfolgen würde, das macht finanzpolitisch Sinn. Allerdings haben wir in der Kommission festgestellt, dass der APK-Antrag keine lineare Anpassung verlangt, um das Niveau 2015 zu erreichen. Grosse Anhebungen in einem Jahr würden aber ohne Zweifel die Schuldenbremse ins Spiel bringen. Unabhängig davon, ob lineare oder eher sprunghafte Erhöhungen, lägen im Jahr 2015 die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit bei einer Quote von 0,5 Prozent um sage und schreibe 700 Millionen Franken höher als bei einer Quote von 0,4 Prozent. Das wäre ohne einschneidende Sparmassnahmen kaum zu schaffen. Denken Sie daran, was in den kommenden Jahren sonst noch auf den Haushalt zukommt: Es sind die stetig wachsenden Sozialausgaben, Verkehrsinvestitionen in Milliardenhöhe, möglicherweise ein Freihandelsabkommen im Agrarbereich mit Begleitmassnahmen ebenfalls in erklecklicher Höhe, die Forderung nach steuerlichen Entlastungen der Familien, der Unternehmen, die Sanierung der Arbeitslosenversicherung usw. Ich muss nicht weiter ausholen, aber es geht um sehr hohe Beträge, die uns auch ins Haus stehen werden.

Diese direkten Auswirkungen sind aber nur das eine. Das andere ist, dass eine Erhöhung in diesem Ausmass wohl eine gewaltige Sogwirkung auf andere Aufgabengebiete entfalten würde. Eine Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5 Prozent bedeutet bis 2015 einen durchschnittlichen jährlichen Ausgabenzuwachs von rund 8 Prozent. Sie können im Finanzplan nachschauen, wie sich heute die grossen Aufgabengebiete des Bundes entwickeln: Bildung und Forschung 5,3 Prozent, soziale Wohlfahrt 5,1 Prozent, Verkehr 2,6 Prozent, Landesverteidigung 1,8 Prozent, Landwirtschaft 1,2 Prozent. Sie finden im Bericht des Bundesrates über die Aufgabenüberprüfung auch die Zielwachstumsraten, die nötig sind, um den Haushalt insgesamt nicht rascher wachsen zu lassen als die Wirtschaft, und das ist ja unser Ziel: Bildung und Forschung 4,5 Prozent, soziale Wohlfahrt 4,4 Prozent, Verkehr 2,0 Prozent, Landesverteidigung 1,5 Prozent, Landwirtschaft 0,1 Prozent. Realität und Ziel liegen also ohnehin noch deutlich auseinander.

Wenn nun einem bestimmten Gebiet, der Entwicklungshilfe, ein Wachstum von 8 Prozent zugestanden wird - Sie haben die anderen Zahlen gehört -, können Sie das Ziel einer stabilen Staatsquote gleich vergessen. Dann würden die Interessengruppen, die hinter den anderen Gebieten stehen, mit ihren Forderungen zweifellos ebenfalls aufs Gas drücken. Wir hätten dann vermutlich weder die Argumente noch die Kraft, diesen Wünschen ohne Weiteres zu widerstehen. Auch die Fortsetzung der Geschichte wäre einigermassen klar: Über kurz oder lang würden wir hier wieder über Sparmassnahmen und Entlastungsprogramme diskutieren. Um dies vorauszusagen, muss man kein Prophet sein.

Es ist auch unter diesem Blickwinkel angezeigt, jetzt bei 0,4 Prozent zu bleiben, statt später heute beschlossene Aufstockungen wieder zurückzunehmen. Die bisherigen Entlastungsprogramme lassen nun wirklich grüssen. Mit diesen 0,4 Prozent muss sich die Schweiz im Übrigen ja nicht verstecken. Das ist das Niveau, auf dem sich etwa auch Deutschland, Frankreich und der Durchschnitt der EU-Länder bewegen. Andere Länder wie etwa die Niederlande und die skandinavischen Länder liegen zwar deutlich darüber; demgegenüber gibt es aber Länder wie die USA, Kanada, Japan oder Italien, die deutlich hinter der Schweiz liegen. Quantitativ sind wir also im Mittelfeld. Rein qualitativ wird der Schweiz stets attestiert, ausgezeichnete Arbeit zu leisten. An diesen Stärken gilt es weiterzuarbeiten. Heute Zusicherungen abzugeben, die nicht finanziert sind und die später [PAGE 609] nicht eingehalten werden können, würde unserem Ruf hingegen nur schaden.

Wir haben in der Finanzkommission eine Meinungsbildung über die Anträge vorgenommen, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Eine Anhebung der ODA-Quote auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens fand bei einer Enthaltung keine Unterstützung. Der Antrag des Bundesrates - eine Anhebung auf 0,4 Prozent des BNE - obsiegte auch gegenüber einer Anhebung auf 0,45 Prozent mit 6 zu 5 Stimmen. Unbestritten war die Unterstützung der Motion 08.3242 der APK, die Zielvorgabe von 0,4 Prozent auf 2009 zu erreichen. Wir waren ja auch schon bei 0,4 Prozent und dürften auch im Jahr 2008 wieder etwa bei 0,4 Prozent landen.

Ich bitte Sie, die Überlegungen der Finanzkommission bei Ihrem Entscheid zu berücksichtigen.