Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2000-12-13
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Ein Gescheiterer als ich hat einmal gesagt, alles sei relativ. Das gilt auch im Steuerrecht. Unsere Fiskalquote ist in Relation zu den übrigen OECD-Staaten noch tief. Zahlen von 1998 weisen für die Schweiz [PAGE 1536] 35,1 und für den Durchschnitt der OECD-Staaten 37 Prozent aus. Zwischen 1990 und 1998 stieg die Fiskalquote - ich sage Ihnen damit nichts Neues - relativ stark an, nämlich um 4,2 Prozent. In vielen Ländern ist sie im gleichen Zeitraum sogar gesunken, in anderen wesentlich weniger stark gestiegen als in der Schweiz. In Deutschland z. B. waren es lediglich 0,4 Prozent.
Die Staatsquote ist gemäss Zahlen in der Botschaft zum Budget 2001 mit 39,3 Prozent relativ hoch. Der OECD-Durchschnitt beträgt 37,9 Prozent. Ob diese Prozentzahl richtig ist - dazu möchte ich gerne eine Antwort von Bundesrat Villiger - und auf denselben Annahmen beruht wie jene der OECD, ist fraglich. Jedenfalls wird dies von der "NZZ" in der letzten Samstagsausgabe infrage gestellt. Sie errechnet nämlich eine Staatsquote von rund 48 Prozent. Hierzu wäre ich an einer Stellungnahme interessiert.
Die Veränderung von 1990 bis 1998 ist jedenfalls absolut und nicht nur relativ besorgniserregend: Wir haben - Sie wissen es - eine Zunahme um 6,2 Prozent.
Gemäss Finanzplan ist - entgegen den vorherigen Aussagen von Herrn Bundesrat Villiger - eine Beendigung des Anstiegs von Fiskal- und Staatsquote nicht absehbar, was äusserst problematisch ist, zumal unsere Nachbarländer massive Steuerentlastungen beschlossen haben, wie Deutschland und Frankreich, oder beschliessen werden, wie Italien. In Relation zu unseren Nachbarländern nimmt unser komparativer Steuervorteil immer mehr ab, was äusserst besorgniserregend ist. Es geht nicht um die Beurteilung des statischen Zustandes, sondern um die Beurteilung der dynamischen Entwicklung, die sehr problematisch ist.
Der Wirtschaftsstandort Schweiz - es ist vorhin schon erwähnt worden - wird steuerlich relativ schlechter bewertet. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden. Der Trend der Steigerung muss gebrochen werden; das hat Herr Bundesrat Villiger ebenfalls richtig ausgeführt. Erfahrungsgemäss kann man das nur durch Steuersenkungen tun, indem man dem Staat Mittel entzieht. Anders geht es nicht.
Es ist im Übrigen zwischenzeitlich eine Binsenwahrheit, dass Steuersenkungen aufgrund ihrer positiven dynamischen Auswirkungen zu Mehreinnahmen führen. Das haben beispielsweise die USA oder Irland längst erkannt; das erkennen nun auch Deutschland, Frankreich und Italien. Weitere Länder ziehen nach. Aufgrund der Entscheide bezüglich der Umsatzabgabe und des AHV-Mehrwertsteuerprozentes ist nun auch der Spielraum für Steuersenkungen wieder grösser geworden.
Der Anteil der direkten Steuern am Bruttosozialprodukt ist relativ hoch - hier komme ich wieder auf "relativ" zurück -, er ist 2 Prozent höher als der OECD-Durchschnitt. Also ausgerechnet bei den direkten Steuern, die besonders leistungshemmend wirken, sind wir im Rückstand. Die Progressionskurve der direkten Bundessteuer ist im Bereich des Mittelstandes - 60 000 bis 150 000 Franken - extrem steil. Hier muss korrigierend angesetzt werden.
Mit der Korrektur der Familienbesteuerung wird zwar etwas geschehen; dies wird jedoch - wie es ja auch der Name sagt - zugunsten der Familien wirksam sein, hingegen nicht zugunsten der übrigen Steuerpflichtigen; das hat auch die Beantwortung der Interpellation Fässler 00.3309 gezeigt.
Meine Motion, die auch von Kollegen aus den Fraktionen der CVP, FDP und SVP unterzeichnet wurde, verlangt die Milderung der Progression im Bereiche des Mittelstandes und nennt keine konkreten Zahlen. Das grundsätzliche Anliegen ist unbestritten und wurde auch von Herrn Bundesrat Villiger so bestätigt. Ich bitte Sie daher um absolute und nicht nur relative Unterstützung der Motion.
Ich halte an der Form der Motion fest.