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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-18

Wortprotokoll

Trotz vorgerückter Stunde und gelichteten Reihen möchte ich doch einen speziellen Aspekt aus dem Bereich der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Uno herausgreifen, nämlich den auch schon angesprochenen Bericht des Uno-Menschenrechtsrates über die Schweiz. Frau Kollegin Maury Pasquier hat sich in ihren Ausführungen dazu geäussert, aber mein Akzent wird ein anderer sein.

Die Veröffentlichung dieses Berichtes sorgte vor einigen Monaten in unserem Land für einiges Aufsehen. Seit ich diesen Bericht kenne und insbesondere seit wir wissen, wie er zustande kam, ist dieses Gremium in meiner Achtung doch um einiges gesunken. Wir haben in der Aussenpolitischen Kommission bekanntlich Zusatzinformationen zu diesem Bericht verlangt. Diese sind uns mit Schreiben vom 11. September 2008 zugestellt worden, und sie sprechen für sich.

Wir wissen nun, wie dieser Bericht zustande gekommen ist: Da gehen diese Leute vom Uno-Menschenrechtsrat hin, befragen eine Serie von insbesondere ausserparlamentarischen Kommissionen und nichtrepräsentativen NGO, denen die demokratische Legitimität abgeht. Diese Gremien bringen dann einseitig ihre Klagen und Anliegen vor. Diese fliessen dann - ob objektiv berechtigt oder nicht - in den Bericht ein, und dieser geht zur Stellungnahme an den Bundesrat. Der Bundesrat prüft und würdigt dann den Bericht und gibt seine Empfehlungen dazu ab - positive wie negative. Das hat er in seiner Sitzung vom 30. Mai 2008 getan. Deshalb wissen wir, dass der Bundesrat bei Weitem nicht mit allem einverstanden ist, woran dieses Uno-Gremium bei unserem Land herumkritisiert. Aber der Bericht bleibt nun einmal so bestehen.

Immerhin: Mein Kompliment an den Bundesrat, dass er etwa folgende Forderungen abgelehnt hat: die Justiziabilität der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, das Ergreifen von gesetzlichen Massnahmen zur Einschränkung von Volksinitiativen, die a priori nicht mit internationalen Verpflichtungen vereinbar sein könnten, dann die Rekrutierung von Angehörigen ausländischer Minderheiten für die Polizei oder zusätzliche gesetzliche Bestimmungen zum Schutz gleichgeschlechtlicher Paare. Das sind Forderungen - viele mehr kommen dazu -, die ja wohl in den meisten Mitgliedländern des Uno-Menschenrechtsrates nicht umgesetzt sind, im Gegenteil: Man denke etwa an afrikanische oder asiatische Länder oder an Länder mit islamischer oder islamistischer Grundausrichtung. Vertreter solcher Länder gehen nun hin und halten der Schweiz den Spiegel vor. Das zeugt nicht eben von grosser Glaubwürdigkeit. Deshalb wäre ich, Frau Bundesrätin, zurückhaltend mit einer Glorifizierung des Menschenrechtsrates, ob er seinen Sitz nun in Genf hat oder nicht. Einen signifikanten Unterschied zum Vorgängergremium, der vielgescholtenen Menschenrechtskommission mit Sitz in New York, sehe ich nicht. Es ist und bleibt ein verpolitisiertes Gremium von Gutmenschen, das ernst zu nehmen ich grösste Mühe habe, und das gilt wohl nicht nur für mich.