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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-18

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen auch, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und damit beim Faktor 1,5 zu bleiben. Der Herr Kommissionspräsident hat sehr korrekt dargelegt, dass es eben keine freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst gibt. Mit dem Faktor 1,5 grenzt sich daher die Tatbeweislösung von der voraussetzungslosen, freien Wahl deutlich ab.

Bei der Frage, wo der Faktor richtig angesetzt ist, muss man zwei Elemente miteinander in Einklang bringen. Einerseits muss der Faktor diesen Tatbeweis verkörpern, die Bereitschaft, deutlich länger Zivildienst zu leisten als Militärdienst, damit der Nachweis guter Gründe des Einzelnen gegen den Militärdienst als Ausdruck von Gewissensgründen angenommen werden kann. Andererseits hat der Faktor eine Ausgleichsfunktion, die vor allem die Gesamtbelastung eines "Zivis" gegenüber der seines Kollegen, der Militärdienst leistet, zum Ausdruck bringt. Hier wissen wir: "Zivis" haben in der Regel zivile Arbeitszeiten, sie haben zivile Aufgaben, und das ist schon eine deutlich geringere Belastung, als sie die Kollegen im Militärdienst haben. Wenn man diese Ausgleichsfunktion in Bezug auf die Belastung, physisch wie psychisch, und das Tatbeweiselement in Einklang bringt, so wird, der Meinung sind wir schon deutlich, der Faktor 1,5 dem gerecht.

Die Motion Studer Heiner - das einfach noch als Hinweis - hat eine Verkürzung des Faktors nie zur Disposition gestellt. Man ging in diesem Bereich immer von diesem Faktor aus. Konsequenterweise hat der Bundesrat auch Erhöhungen auf den Faktor 1,8 oder sogar 2 abgelehnt, weil das effektiv ein Dolchstoss für den Zivildienst wäre. [PAGE 622]

Deshalb empfehlen wir Ihnen ganz klar, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.