Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Hier geht es ja um die rechtliche Organisation der Sicherheitsorgane. Konkret stellt sich die Frage, welche eigentumsrechtliche Voraussetzung die Organisation des Sicherheitsdienstes bei einer ganzen oder teilweisen Auslagerung respektive Übertragung aus den Verkehrsunternehmen erfüllen muss.

Die freiste Form hat ja der Bundesrat gewählt, indem er nun sagt, die Organisation müsse den Sitz in der Schweiz haben. Die Lösung des Nationalrates und der Mehrheit Ihrer Kommission ist etwas restriktiver, ist eine Art Mittellösung, indem hier zusätzlich gefordert wird, dass diese private Organisation auch mehrheitlich in schweizerischem Besitz sein muss. Noch strikter will es der von Herrn Leuenberger vorgestellte Minderheitsantrag, indem darüber hinaus gefordert wird, dass die Transportunternehmen, welche diese Sicherheitsorgane nutzen, an deren Organisation allein oder gemeinsam nach Kapital und Stimmen mehrheitlich beteiligt sein müssen.

Von Herrn Leuenberger ist auch die heutige Situation dargestellt worden: Die SBB halten die Mehrheit an der Securitrans mit 51 Prozent; die private Securitas ist mit 49 Prozent daran beteiligt. Damit erfüllt die heutige Situation an sich die Anforderungen der Minderheit. Aufgrund der Bestimmung der Mehrheit unserer Kommission könnte es sein, dass das oder die Transportunternehmen nur minderheitlich oder sogar überhaupt nicht am Sicherheitsunternehmen beteiligt wären. Transportunternehmen könnten nach Meinung der Mehrheit auch einem privaten Sicherheitsunternehmen den Auftrag erteilen, sofern dieses seinen Sitz in der Schweiz hat und mehrheitlich in schweizerischem Besitz ist und - was nun auch betont werden muss - die Anforderungen gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr erfüllt. Es muss also eine entsprechende Bewilligung haben.

Der Antrag der Minderheit wird, wenn man sich die praktische Wirkung für die einzelnen Transportunternehmen vorstellt, zur Folge haben, dass diese ein Sicherheitsunternehmen beauftragen müssen, das einem ganz grossen Transportunternehmen oder zumindest einem Verbund vieler Transportunternehmen gehört, da es einem einzelnen kleinen oder mittleren Unternehmen ja kaum möglich sein wird, ein eigenes Sicherheitsorgan zu stellen. In dem Sinne bietet die Mehrheitslösung zumindest theoretisch eine breitere Möglichkeit der Auswahl von Sicherheitsunternehmen, welche diese Aufgaben für die Transportunternehmen ausführen können. Die Lösung gemäss dem Antrag der Minderheit tendiert dazu, die heutige Lösung zu festigen, beizubehalten, verhindert hingegen einen möglichen Wettbewerb verschiedener Unternehmen erheblich.

In der Kommission ist immer wieder betont worden, dass weniger die Eignerverhältnisse als vielmehr die Qualität der zu leistenden Arbeit sichergestellt werden müsse. Der Bundesrat hat in der Kommission signalisiert, dass er die Lösung des Nationalrates und unserer Mehrheit als sinnvoll betrachte und er sich dieser anschliessen könne.

Ich darf abschliessend nochmals betonen: Hauptsache ist, dass wir für diese Sicherheitsorgane erstens eine gesetzliche Basis haben, die schaffen wir hier, dass zweitens der Rahmen der Tätigkeit umschrieben ist, auch das machen wir hier, und dass es drittens dazu eine Bewilligung und auch eine Kontrolle der zuständigen Verwaltung braucht, das ist hier mit dem Bundesamt für Verkehr auch klar umschrieben. Insofern sind der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass es richtig sei, eine Lösung zu finden, bei der die Sicherheitsorgane erstens ihren Sitz in der Schweiz haben und zweitens mehrheitlich in schweizerischem Besitz sein müssen. Hingegen sehen wir von der Forderung ab, dass die Transportunternehmen dabei auch noch kapital- und stimmenmässig mehrheitlich an diesen Sicherheitsorganen beteiligt sind.

In dem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, wobei wie gesagt der Bundesrat in der Kommission signalisiert hat, dass er sich hier unserer Lösung anschliessen kann. Aber ich höre das natürlich auch noch gerne vom zuständigen Vertreter des Bundesrates.