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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2008-09-23

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-23

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied interessiert mich natürlich dieser Bericht, der mit Auslagerung zu tun hat, weil ich begriffen habe, dass Auslagerung immer so in Griffnähe von Privatisierung ist. Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass es nicht gerade meine politische Wunschvorstellung ist, dass der Staat seine Aufgabenerfüllung möglichst in alle Himmelsrichtungen verteilt.

Ich darf mir denn auch ein paar kritische Bemerkungen erlauben: Beispielsweise fällt mir auf Seite 8246 des Berichtes natürlich der Begriff "Entpolitisierung der Aufgabenerfüllung" sofort ins Auge. Und ich lese auf der folgenden Seite, 8247, dass die "Erhöhung der unternehmerischen Autonomie" ein ganz wichtiges Ziel bei dieser Aufgabenerfüllung sei. Ich habe nichts dagegen, dass Einheiten eine gewisse Selbstständigkeit haben und ihre Fantasie einbringen können, aber das Lobeslied auf die unternehmerische Freiheit kann ich als Zeitgenosse in diesem Herbst des Jahres 2008 nicht mitsingen, wo wir tagtäglich feststellen, wie mit unternehmerischer Initiative Milliarden und Abermilliarden von Dollar versenkt werden, die dann irgendwelche öffentlichen Hände - und wären es die bedauernswerten Steuerzahler der USA - am Schluss zahlen können. Wir tun gut daran, uns genau zu überlegen, bis wo wir dieses Hohelied der unternehmerischen Autonomie singen wollen. Wie gesagt, ich habe nichts dagegen, dass jene, die Verantwortung tragen, auch entsprechende Kompetenzen haben. Aber die Verantwortlichkeit muss auf jeden Fall bestehen bleiben.

Damit bin ich beim 9. Leitsatz. Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden, denn ich lese da: "Der Bund soll mit instruierbaren Vertreterinnen und Vertretern nur noch in Verwaltungs- oder Institutsräten verselbstständigter Einheiten Einsitz nehmen, wenn sich seine Interessen ohne diese Vertretung nicht im erforderlichen Mass wahrnehmen lassen." Mir ist ganz wichtig, hier festzuhalten, dass ich der Ansicht bin und bleibe, dass der Eigentümer seine Interessen auch über die Verwaltungs- und Institutsräte wahrzunehmen hat. Es genügt bei Weitem nicht, über strategische Ziele steuern zu wollen, die wegen ihrem Abstraktionsgrad interpretationsfähig und bis zum Gehtnichtmehr interpretationsbedürftig sind. Falls dieser 9. Leitsatz bedeuten sollte, dass der Bundesrat die Absicht hat, sich da sukzessive zurückzuziehen, würde ich dem vehement widersprechen.

Ich stelle sodann - fast ein bisschen belustigt - fest, dass auf Seite 8298 relativ banal festgehalten wird, weitere Steuerungselemente, beispielsweise in den Bereichen Personal usw., seien ausgeklammert worden. Da kann ich den Autoren des Berichts nur sagen: Genau die Personalpolitik und ein Spezialgebiet der Personalpolitik, die ganze Kaderentlöhnung, würden durchaus eine gewisse Koordination durch den Bundesrat ertragen. Denn was wir da in den letzten Jahren bei den ausgelagerten oder verselbstständigten Betrieben erlebt haben, ist nicht unbedingt die Wunschvorstellung aller Zeitgenossen, und die Rückwirkungen auf die Bundespersonalpolitik sind ja unübersehbar.

Was mir auch nicht gefallen will, ist, dass bei diesen ausgelagerten, verselbstständigten Betrieben auch die ganze Seite des Service public ausgeklammert worden ist. Ich versuche Ihnen das an der Tabelle auf den Seiten 8299 und 8300 darzulegen. Da lese ich zum Beispiel: "Schweizerische Post, Aufgabentypus: Dienstleistungen am Markt". Die Post ist eine Anstalt, und der Bund ist zu 100 Prozent Eigentümer. Die Qualifikation, die Schweizerische Post habe allein die Aufgabe, Dienstleistungen am Markt zu erbringen, ist unzutreffend. Die Schweizerische Post - jetzt als Beispiel genommen - hat von Gesetzes wegen einen Grundversorgungsauftrag, ist im Service public tätig; das müsste durchaus berücksichtigt werden. Einfach zu sagen, der Bund unterhalte da eine Post und diese habe Dienstleistungen am Markt zu erbringen, das ist sehr kurz gegriffen und lässt mich eigentlich mir selber die Frage stellen, welche Überlegungen bundesratsseits dahinterstecken. [PAGE 680]

Ich könnte weiter die Swisscom aufzählen. Selbstverständlich hat die Swisscom, die ja zu Teilen Privaten gehört, die Aufgabe, Leistungen am Markt zu erbringen. Aber der Bundesrat hat entschieden - und das war ein guter Entscheid -, die Grundversorgung ebenfalls der Swisscom anzuvertrauen. Ich würde den Autoren dieses durch meine Vorredner so hochgelobten Berichts doch empfehlen, dem auch Rechnung zu tragen und den Service public nicht einfach so schnöde auszuklammern.

Ich komme sodann zur Rolle des Parlamentes - der Herr Referent hat sie angesprochen - und würde da einmal den 17. Leitsatz in Erinnerung rufen; er ist nämlich hochinteressant. Es ist richtig, wenn da steht: "Die Verabschiedung der strategischen Ziele liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundesrates." Das ist richtig. "Einzig bei Einheiten, die schwergewichtig Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht wahrnehmen, werden die strategischen Ziele vom Verwaltungs- oder Institutsrat erlassen." Das mag auch seine Richtigkeit haben. Jetzt kommt's: "Wo verselbstständigte Einheiten in namhaftem Umfang von der finanziellen Unterstützung des Bundes abhängig sind, kann das Parlament in den entsprechenden Finanzierungsbeschlüssen die Verwendung dieser Mittel regeln. Dies ist vom Bundesrat beim Erlass der strategischen Ziele zu berücksichtigen." Ich würde da ganz gerne einen Schritt weiter gehen.

Wenn denn schon die Eidgenossenschaft zu zahlen hat, wenn denn schon die Eidgenossenschaft Grundversorgungsaufträge erteilt, zum Teil durch Gesetz, dann hat wohl das Parlament auch etwas zu diesen strategischen Zielen zu sagen. Es soll nämlich dann direkt einwirken können, wenn der Eindruck entsteht, die strategischen Ziele würden den gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise bezüglich Grundversorgung, überhaupt nicht Rechnung tragen. Mir scheint das eine ganz wichtige Geschichte, und ich sage Ihnen in aller Offenheit: Es wäre fatal, wenn wir zwar feststellen und anerkennen würden, dass der Bund in gewissen Bereichen als Bezahler auftreten muss, im Übrigen dann das Unternehmen aber geschäften lassen würden, wie es ihm passt - und der Bund könnte dann hintendrein, wenn es gut geht, bloss noch zahlen, am Schluss sogar noch Defizite decken und hätte nichts zur ganzen Strategie zu sagen.

Ich sage es Ihnen offen: SBB Cargo lässt grüssen - mit diesen deutschen Experimenten, die inzwischen von jedermann als wenig verständlich qualifiziert werden. Das Parlament wird sich hier einbringen müssen. Es hat das ja schon getan, indem es zum Beispiel gesagt hat, die strategischen Ziele für die SBB mögen doch den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen zur Konsultation vorgelegt werden.

Zur Oberaufsicht hat sich der Herr Referent schon geäussert. Ich muss Ihnen sagen: Diese grosse Parlamentarier- und Parlamentarierinnenversammlung, die formell die Oberaufsicht über die Bundesbetriebe wahrnimmt, ist ein unbefriedigendes Instrument. Es ist nützlich, dass das Parlament darüber nachdenkt, wie es institutionell diese Oberaufsicht wahrnehmen will. Jedenfalls ist ein Konglomerat, aus vier Kommissionen dieser beiden Kammern zusammengesetzt, das formell weder Beschlusskompetenz noch Antragskompetenz hat, in keiner Art und Weise geeignet, eine wirksame Oberaufsicht wahrzunehmen.

Ich glaube, es sei nützlich gewesen, auch einige kritische Töne in diese Debatte einzubringen, und schliesse damit, dass ich Ihnen sage: Eines Tages werden wir hier sitzen und sagen: Nicht bei allem, was wir ausgelagert haben, haben wir den Stein der Weisen gefunden. Manchmal wurde da etwas auch aus ideologischen Gründen ausgelagert, was sich im Nachhinein nicht unbedingt als sinnvolle und segensreiche Massnahme erwiesen hat.