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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-09-24

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Sie gehen mit mir einig: Landauf, landab wird Innovation als bestes Mittel für künftigen Wohlstand propagiert. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Schweiz hier auf dem richtigen Weg ist und dem Ruf nach Innovation gerecht wird. Gemäss Bundesamt für Kommunikation wurden 2006 in der Schweiz neun Patente pro 100 000 Einwohner angemeldet. In Westeuropa sind es durchschnittlich gut drei, in den USA noch weniger. Die Stundenproduktivität liegt nicht zuletzt auch als Folge unserer Innovationsstärke hierzulande bei rund 45 Franken, in Westeuropa bei lediglich rund 35 Franken.

Innovation setzt aber voraus, dass sich innovativ tätige Personen die Früchte ihrer Arbeit als Eigentum sichern können. Entsprechend verleiht ein Patent einem Erfinder ein zeitlich beschränktes Monopol zur Ausbeutung seiner Erfindung. Die mit jedem Patent - und darum geht es - verbundenen vertrieblichen Ausschliesslichkeitsrechte verhindern gleichzeitig, dass eine innovativ tätige Person in der Schweiz mit ihren eigenen patentgeschützten Produkten aus dem Ausland konkurrenziert wird und den von ihr errungenen Marktvorsprung mit dem Handel teilen muss. Oder mit anderen Worten: Die nationale Erschöpfung erlaubt dem Rechtsinhaber eine Zusatzrente. Diese Rente ist aber nicht nur rein monetärer Natur. Vielmehr handelt es sich beim Bekenntnis zur nationalen Erschöpfung auch um eine Aussage der Schweiz, in welchem Umfang bei uns geistiges Eigentum geschützt wird und welche Wertschätzung in unserem Land der Forschung entgegengebracht wird. Vor diesem Hintergrund gilt es auch die heutige Debatte zu führen.

Den Befürwortern der nationalen Erschöpfung, so auch dem Bundesrat, ist der Stellenwert des Patentschutzes für eine wissens- und forschungsbasierte Wirtschaft zentral. Das vorliegende Gesetz trägt dieser Tatsache Rechnung und führt gleichzeitig zu mehr Wettbewerb bei patentgeschützten Produkten, ohne aber internationales Recht zu verletzen. Frau Kollegin Sommaruga, ich möchte hier auf das eingehen, was Sie als Beispiel angeführt haben: Patente sollen Parallelimporte nur dann verhindern, wenn sie bei einer Ware von übergeordneter Bedeutung sind; Verpackung, Inhaltsstoffe oder Verfahren reichen dazu nicht aus. Ich bin mir sicher, dass die Beispiele mit der Schokoladeverpackung usw., die Sie vorher aufgezählt haben, genau auf solche Produkte verweisen, die mit dem vorliegenden Gesetz parallel importiert werden können. Auch Rechtsverfahren sollen keine Hürde bei Parallelimporten bilden. Dank Beweislastumkehr muss der Patentinhaber im Streitfall vor Gericht glaubhaft darlegen, weshalb die patentorientierte Technologie für die Ware wesentlich ist.

Die Befürworter einer einseitigen - ich möchte dieses Wort "einseitig" hier betonen - regionalen Erschöpfung sagen, die offenen Märkte und der freie Austausch der Waren und Dienstleistungen seien sehr wichtig. Eine wettbewerbliche Preisstruktur bei den Importgütern sei wohlstandsfördernd und wirke sich positiv auf die schweizerische Volkswirtschaft aus. Die Position des Patenteigentümers werde mit der nationalen Erschöpfung gegenüber dem Sacheigentümer überbewertet. Ein Sacheigentümer, der ein Produkt legal auf dem Markt erworben habe, sei berechtigt, mit diesem Produkt zu machen, was er wolle. Die durch Eigentumsrechte erreichte wirtschaftliche Zuordnung einer Erfindung zu ihrem Erschaffer soll aber gerade verhindern, dass dieser um einen Teil der Früchte aus seinem Marktvorsprung gebracht wird.

Ein Weiteres - es wurde bereits von Frau Kollegin Leumann angetönt, aber es ist wesentlich, und deshalb gestatte ich mir, das auch zu wiederholen -: Bis dato war die Schweiz darauf bedacht, im Bereich des geistigen Eigentums eine Musterrolle zu spielen. Deshalb kommt ja der Bundesrat in der Botschaft auch zur Auffassung, dass die regionale Erschöpfung rechtlich nicht mit dem Gatt- und dem Trips-Abkommen vereinbar sei, wenn sie einseitig eingeführt werde. So führe unter anderem die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung zu einer De-facto-Diskriminierung in Bezug auf das Trips-Abkommen; noch grösser sei aber die Problematik in Bezug auf das Gatt-Abkommen.

Der Bundesrat hat in der Botschaft auch Bedenken in Bezug auf einen Völkerrechtsverstoss geltend gemacht und den Ruf der Schweiz als verlässliche Partnerin bei internationalen Verträgen in den Vordergrund gestellt; zu Recht, denn nur wenn wir uns ohne Zweifel WTO-konform und insbesondere ohne den geringsten Zweifel Trips-konform verhalten, können wir in meinen Augen auf dem internationalen Parkett auch weiterhin die Rolle des Demandeurs spielen. In der Kommission - das ist so, wie Frau Sommaruga gesagt hat - haben die Herren Professoren Cottier und Zäch diese Ansicht in ihren Ausführungen teilweise relativiert. Dabei stand die Frage im Vordergrund - ich formuliere das jetzt etwas provokativ, aber so ist es bei mir angekommen -, wie gross die Wahrscheinlichkeit sei, bei einer Verletzung der WTO-Regeln erwischt zu werden. Für eine juristische Begutachtung ist aber nach meiner Meinung nur eine nüchterne Antwort auf die Frage relevant, ob ein Rechtsverstoss vorliegt oder nicht. Dazu ist die Meinung des auf diese Frage spezialisierten Professors Cottier glasklar. Wie bereits die Professoren Straus und Katzenberger vom renommierten Max-Planck-Institut stellt er eine Verletzung von Trips und Gatt fest. Dabei hat er sich nach seinen eigenen Aussagen auch sorgfältig mit den abweichenden Meinungen auseinandergesetzt.

Die Frage, ob wir einen Rechtsverstoss bewusst begehen wollen, ist in meinen Augen aber eine fatale, gefährliche Betrachtungsweise, egal ob wir eine Ausnahme für preisregulierte Produkte machen oder nicht. Man kann auch nicht das geringe Risiko, beim Fahren mit übersetzter Geschwindigkeit, etwa mit 90 Stundenkilometern, erwischt zu werden, zum Grund für eine Legalisierung dieses Verstosses machen. Für die Schweizer Wirtschaft und die Glaubwürdigkeit unserer Politik ist ein starker und einheitlicher Patentschutz, soweit er nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstösst, zentral. Wie können wir sonst von den anderen Staaten einen [PAGE 691] besseren Schutz der Erfindungen unserer Unternehmungen einfordern, wenn wir uns selber nicht daran halten?

Eine andere Bemerkung, die in der Kommission gefallen ist, möchte ich auch noch kurz kommentieren: Es wurde angeführt, dass diejenigen, die jetzt die nationale Erschöpfung befürworten, bereit gewesen wären, dem EWR beizutreten. Der Beitritt der Schweiz zum EWR hätte die regionale Erschöpfung gebracht, das ist richtig - im Gegensatz zur heute vorliegenden Lösung aber mit dem wichtigen Unterschied, dass es im gegenseitigen vertraglichen Einverständnis geschehen und entsprechend WTO-konform gewesen wäre. Die einseitige Lösung hingegen ist nach Meinung vieler Experten WTO-widrig. Wie hoch das Klagerisiko ist, muss dahingestellt bleiben. Zudem - auch das scheint mir wichtig - wären wir mit einem Beitritt zum EWR beim Marken- und Urheberrecht von der internationalen zur restriktiveren regionalen Erschöpfung übergegangen. Das wäre der diesbezügliche Preis für die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt gewesen.

Die These, dass ein Wechsel zur einseitigen und sektoriellen regionalen Erschöpfung ökonomisch vorteilhaft oder zumindest nicht schädlich sei, ist in meinen Augen fragwürdig. Er garantiert weder eine effizientere Ausschöpfung des Innovationspotenzials noch tiefere Preise, weil niemand sagen kann, ob die tieferen Preise vom Importeur tatsächlich auch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Indes schwächt er zweifelsohne die Nutzungsrechte der Patentinhaber.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Ich bitte Sie, in der Detailberatung meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.