Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Frau Kollegin Sommaruga hat jetzt unter anderem ausgeführt, dass sich vor allem auch das Gewerbe für den Antrag der Mehrheit ausspreche. Das seien vor allem KMU-Betriebe. Ich möchte einfach festhalten, dass es sehr viele KMU-Betriebe gibt, die sich vehement gegen diese einseitige regionale Erschöpfung aussprechen. Das sind vor allem industrielle Betriebe, Sie haben das bereits von Herrn Kollege Schweiger gehört.
Warum vertrete ich die Meinung, dass von der einseitigen regionalen Erschöpfung abzusehen sei? Vorsprünge im Wettbewerb lassen sich nur durch Innovation erzielen, darin sind sich Mehrheit und Minderheit einig. Die Geister scheiden sich aber hauptsächlich an der Frage, ob Dritte von der Nutzung der Innovation, zu deren Gestehungskosten sie nichts beigetragen haben - und dort liegt nach meiner Meinung der Stein des Anstosses -, auch weiterhin ausgeschlossen werden sollen oder nicht. Die nationale Erschöpfung erlaubt es dem Patentinhaber, sich gegen den Import einer Ware zu wehren, die er vorher im Ausland unter nicht mit dem Inland vergleichbaren Bedingungen in Verkehr gesetzt hat. Dies ermöglicht ihm eine internationale Preisdifferenzierung. Eine solche Preisdifferenzierung macht in meinen Augen volkswirtschaftlich durchaus Sinn. Auch der günstigere Preis im Ausland ist, solange er die Grenzkosten deckt, für den Hersteller ein Deckungsbeitrag. Die internationale Preisdifferenzierung kann damit nicht nur Basis für die Belieferung eines bestimmten ausländischen Marktes sein, sondern unter Umständen die Herstellung und den Vertrieb eines bestimmten Produkts an sich erst ermöglichen.
Das System der Preisdifferenzierung wird letztlich auch von der Migros angewendet, die in der Schweiz "Guetzli" herstellt und diese über Lidl und Aldi in Deutschland zu einem um rund 30 Prozent tieferen Preis verkauft. Das ist legitim und kann wirtschaftlich Sinn machen. Erstaunlich ist in meinen Augen nur, dass die Konsumentenschutzkreise bei den Klagen über Quersubventionierungen des Auslands durch die Schweizer Konsumenten unser Patentrecht zum Sündenbock machen. Wer sich darüber beklagt, dass alltägliche Dinge wie "Guetzli" in der Schweiz viel teurer sind als im Ausland und sich durch Graumarktimporte eine Senkung des Preisniveaus verspricht, soll doch diese "Guetzli", wenn nötig unter Umgehung des offiziellen Vertriebskanals, importieren. Denn dort liegt nämlich das Problem, bei den Vertriebskanälen.
Ich nenne diese Beispiele - sie wurden heute schon einmal genannt -, weil in den vergangenen Monaten in einer auch in meinen Augen bedenklich einseitigen Medienberichterstattung unter anderem diese Güter fälschlicherweise als Waren bezeichnet wurden, die wegen dem Patentrecht nicht parallel importiert werden dürfen. Richtigerweise dürfen sie dies, zumindest aus patentrechtlicher Sicht, schon heute. Nur dort, wo es tatsächlich um patentierte Güter geht - und ich möchte es noch einmal hervorheben: das sind nicht die Güter, die im alltäglichen Einkaufskorb liegen -, kann sich der Patentinhaber für die Durchsetzung seiner Preisdifferenzierung auf das Patentrecht stützen.
Die Mehrheit der Kommission will aber noch mehr: Sie will mit ihrer Lösung vor allem die Pharmabranche von der einseitigen regionalen Erschöpfung ausschliessen. Natürlich hat die Pharmabranche ihre spezifischen Eigenheiten, indem die Preise administriert sind und der Markt nur begrenzt spielt. Deswegen einseitig die Randbedingungen für Innovation zu ändern, finde ich indes nicht richtig. Ein weiterer Aspekt betrifft die Möglichkeit, dass damit negative Anreize gesetzt werden. Wenn mit der nationalen Erschöpfung der stärkere Patentschutz nur für Waren gilt, deren Preis nicht vom Markt festgelegt wird, kann ein Patentinhaber unter Umständen ein Interesse an einer staatlichen Regulierung seines Marktes bekommen. Auch wenn das - ich gebe es zu - vielleicht nur theoretische Gedanken sind, muss man sich unter dem Titel der Vermeidung der Schaffung negativer Anreize doch auch damit auseinandersetzen. Ein Weiteres: Die These, dass ein Wechsel zum System der einseitigen und sektoriellen regionalen Erschöpfung ökonomisch vorteilhaft oder zumindest nicht schädlich sei, ist in meinen Augen nicht zu belegen. Er garantiert weder eine effizientere Ausschöpfung des Innovationspotenzials noch tiefere Preise.
Alles in allem komme ich zum Schluss, dass von einem Systemwechsel vor allem andere Glieder in der Wertschöpfungskette profitieren, kaum aber die Konsumentinnen und Konsumenten oder das Gewerbe. Dass sich der Detailhandel so vehement für einen Systemwechsel einsetzt, ist für mich irgendwie verdächtig. Den Grossverteilern geht es beim untauglichen Versuch zur Senkung des Preisniveaus wohl mehr um die mediale Inszenierung eines populären Engagements. Und bei jenen Importeuren, die tatsächlich [PAGE 704] mit patentierten Waren Handel betreiben, geht es um staatlich erleichterte Mitnahmeeffekte zu ihren Gunsten und sicher nicht um die Innovation in der Schweiz. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht verwerflich, das gestehe ich gerne zu. Es ist aber fragwürdig, wenn diese Argumente als Engagement für eine Senkung des Preisniveaus vorgebracht werden. Die erhoffte Preissenkung auf der ganzen Breite der Konsumgüter, namentlich bei solchen des täglichen Bedarfs, dürfte deshalb weitgehend ausbleiben.
Dem berechtigten Anliegen, das bestreite ich ja gar nicht, die Lebenshaltungs- und Beschaffungskosten in der Schweiz zu senken, wird nach meiner und nach der Ansicht der Minderheit mit der Lösung des Bundesrates, Parallelimporte von Produkten zu erleichtern, bei denen nur Bestandteile patentiert sind, entgegengekommen. Zusätzliche Preissenkungen können über die Beseitigung von Zollschranken und technischen Handelshemmnissen realisiert werden. Das ist aufgegleist. Das ist der richtige Hebel, bei dem angesetzt worden ist und noch weiter angesetzt werden muss.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und damit dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.