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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29

Wortprotokoll

Zuerst zur Frage der Herkunft: Sie ist nur unter aufenthaltsrechtlichen Aspekten massgebend. Also, nicht das letzte Bürgerrecht ist massgebend, sondern die Region beziehungsweise das Land oder der Ort, woher eine Person kommt. Die aufenthaltsrechtlichen Papiere sind massgeblich, nicht das Bürgerrecht.

Zur geografischen Herkunft bei den Einbürgerungsverfahren: Das ist heute eine der Voraussetzungen, die geprüft wird. Bevor eingebürgert wird, wird klar geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Integration in unseren Lebensraum, in unsere Kultur. Dazu gehört auch, dass man keinen Strafregistereintrag hat usw. Das wird also geprüft, bevor eingebürgert wird. Wenn eingebürgert worden ist, dann gelten die Personen als gleichwertige Schweizer Bürgerinnen und Bürger; sobald die Einbürgerung erfolgt ist, ist es eine Gleichstellung.

Zur Frage des Eintrags in einer Statistik: Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält heute noch keine entsprechenden Angaben. Aber sie wird überarbeitet. Es wird dann auch zu prüfen sein, ob solche Doppelbürgerrechte und die zweite Nationalität dort erscheinen werden, dass wir also auch über Doppelbürgerschaften einen Überblick haben.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu erwähnen, dass wir dabei sind, das Bürgerrechtsgesetz zu überarbeiten, und dass wir einen Revisionsentwurf vorlegen werden, der sich unter anderem mit der Frage der Doppelbürgerschaft auseinandersetzen wird.