Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29
Wortprotokoll
Privatsphäre hat, was ihren konkreten Inhalt betrifft, einen sehr individuellen Charakter. Jede Person kann grundsätzlich selbst bestimmen, mit wem sie welche Informationen über sich teilen will. Wo es um Beziehungen zwischen Privaten geht, setzt unsere Rechtsordnung beim Persönlichkeitsschutz konsequenterweise denn auch in erster Linie auf Selbstverantwortung.
Wie Sie der Antwort des Bundesrates entnehmen können, enthält das Bundesrecht bereits eine Vielzahl von Bestimmungen, welche dem Schutz der Privatsphäre dienen. Sie ermöglichen den von Schnüffelei Betroffenen auch, selbst gegen Schnüffler vorzugehen. Wenn aber eine private Sicherheitsunternehmung - und das steht ja zur Diskussion - gleichsam präventiv Organisationen ausspioniert, die einer ideellen politischen Betätigung nachgehen, so ist das nicht nur aus Sicht der davon betroffenen Personen fragwürdig. Mit solchem Tun werden auch Bereiche tangiert, die zu den Kernelementen der staatlichen Tätigkeit gehören. Präventivpolizeiliche Aufgaben sind klarerweise Aufgaben des Staates. Der Staat hat die Pflicht, diese Aufgaben wahrzunehmen, denn das dient ganz wesentlich dem Schutz der einzelnen Bürgerinnen und Bürger vor der Willkür anderer Privater.
Man kann sich nun tatsächlich die Frage stellen, ob die Instrumente genügen, die den Betroffenen zur Verfügung stehen, oder ob zusätzliche aktive Massnahmen des Gemeinwesens erforderlich sind. Die innere Sicherheit fällt in erster Linie den Kantonen zu. Das ist gestützt auf unsere Bundesverfassung so. Einige Kantone haben - Herr Ständerat Recordon hat dies ausgeführt - Sicherheitsunternehmungen und Privatdetektive einer Bewilligungspflicht unterstellt. Dann gibt es Kantone, die nur Privatdetektive, und andere Kantone, die nur Sicherheitsunternehmungen einer Bewilligungspflicht unterstellen. Der Bundesrat hat bereits in einem [PAGE 744] Bericht im Jahr 2005 die Auffassung vertreten, dass alle Kantone Minimalstandards für die Zulassung beziehungsweise die Bewilligung und auch für die Kontrolle solcher Sicherheitsunternehmen einführen sollten. Er hat die Kantone auch eingeladen, dies im Sinne einer Harmonisierung zu tun. Mehr als einladen kann der Bund in diesem Bereich die Kantone aber nicht, weil die innere Sicherheit, wie gesagt, der kantonalen Zuständigkeit unterliegt. Ich bin der Auffassung, dass diese Einladung auch für investigative Dienstleistungen gelten soll, dass die Kantone also auch hier einzuladen sind, das zu präzisieren und entsprechende Regelungen vorzusehen.
Die Vorfälle im Kanton Waadt sind jetzt Gegenstand von verschiedenen Untersuchungen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur. Wir werden die Ergebnisse abwarten und die Ergebnisse und Verfahren analysieren und, wie in der Antwort bereits gesagt, dann auch überprüfen, ob Massnahmen notwendig sind. Unseres Erachtens wäre es wünschbar, wenn die Kantone im Sinne einer Harmonisierung im Rahmen eines Konkordates entsprechende Regelungen beschliessen und erlassen würden. Das wäre wohl der bessere Weg, zumal bereits 16 Kantone in diese Richtung gegangen sind. Es wäre an sich wünschbar, wenn sich die anderen Kantone anschliessen könnten. Wenn aber nichts passieren sollte - was wir nicht annehmen -, werden wir das noch einmal überprüfen.