Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-29
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dieses Ersuchen um Fristverlängerung in einen gewissen Gesamtkontext zu stellen. Sie erinnern sich an die Vorfälle bezüglich der Swissair. Dort sind aufseiten unserer Geschäftsprüfungskommission auch Fragen aufgetaucht. Braucht es auf Gesetzesstufe Änderungen, die dem Gläubiger mehr Schutz geben, Änderungen, welche die Weiterführung der Geschäftstätigkeit gegenüber heute erleichtern? Oder ganz pointiert gefragt: Ist es notwendig, dass in der Schweiz Anstrengungen unternommen werden, beispielsweise zur Einführung eines Chapter 11, wie es in den USA besteht? Der Bundesrat setzte daraufhin eine Expertengruppe ein mit dem Auftrag, sich dieser Fragen anzunehmen. Parallel hierzu wurden sowohl im Nationalrat wie im Ständerat entsprechende Motionen bzw. Initiativen eingereicht.
Ihre Kommission für Rechtsfragen war darüber orientiert, wie diese Expertengruppe arbeitete. Wir bekamen Kenntnis davon, dass vor dem Jahre 2006 bereits ein erster Bericht dieser Expertengruppe vorlag, der sich mehr auf Thesen beschränkte. Basierend hierauf hat dann der Rat beschlossen, eine Fristverlängerung zu gewähren - bis ungefähr heute. Nun ist es so, dass die Experten in einer zweiten Phase versucht haben, diese Thesen umzusetzen. Ihre Kommission wurde im August über den Bericht der Expertengruppe orientiert. Die Expertengruppe kam zur Auffassung, dass es in der Tat gewisser Änderungen bedarf, um die Position der Gläubiger zu stärken, dass es auch gewisser Regelungen bedarf, um die Weiterführung von Geschäften, die sanierungswürdig sind, zu erleichtern, dass aber gleichzeitig auch gewisse an sich theoretisch eher entgegengesetzte Bestrebungen im Hinblick auf einen Schutz der Gläubiger zu machen wären.
Aufgrund dieser Sachlage, des Vorliegens des Expertenberichtes, sind wir der Auffassung, dass es richtig ist, wenn diese Expertengruppe ihre Arbeit weiterführt. Die Expertengruppe ist nämlich selbst der Auffassung, dass es zwar vorerst einmal um die Klärung rechtlicher Fragen geht, dass dann aber eine politische Beurteilung einsetzen sollte. Die Meinung Ihrer Kommission ist die, dass - basierend auf den Empfehlungen dieser Expertengruppe - in Zusammenarbeit [PAGE 746] mit dem Bundesrat diese politische Würdigung vorgenommen werden soll, mit der Absicht, dass dann darauf basierend gesetzliche Vorschläge gemacht werden können. Die Expertengruppe ist zur Auffassung gelangt, dass es nicht einer Gesamtrevision des SchKG bedarf, sondern dass es genügt, wenn in Einzelbereichen punktuell gewisse Änderungen vorgenommen werden. Es war aber unmöglich, diese bis heute vorzunehmen und Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten; deshalb das Gesuch um erneute Fristerstreckung bis zum Jahre 2010. Gleichzeitig informiere ich Sie darüber, dass in einem Verfahren, das parallel im Nationalrat läuft, nämlich dem zur Initiative 03.438 des alt Preisüberwachers, eine solche Fristerstreckung ebenfalls anbegehrt und bewilligt wurde.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diesem Gesuch um Fristerstreckung zu entsprechen. Es ist ein Ersuchen, das ein Anwalt häufig stellen muss, auch in seiner beruflichen Tätigkeit. Sie wissen ja, dass der Beruf des Anwaltes aus den "drei F" besteht: Vollmacht, Vorschuss und Fristerstreckung. (Heiterkeit)