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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-30

Wortprotokoll

Im Frühjahr wurde von Herrn Bundesrat Merz eine Arbeitsgruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" beauftragt, im Herbst dieses Jahres einen Bericht zur Reform der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz vorzulegen. Der Bericht soll die Ziele und mögliche Stossrichtungen aufzeigen. Der Bundesrat ist darum Ihrer Kommission und den Initianten dankbar, dass aufgrund der eingeleiteten Analyse des Standortes Schweiz im internationalen Wettbewerb auf die parlamentarische Initiative verzichtet wird und das Vorhaben nun in Form einer Motion verabschiedet werden soll.

Das Anliegen im Zusammenhang mit der konzerninternen Finanzierung ist in erster Linie ein Problem der Verrechnungssteuer. Das Gesetz sieht heute nun mal vor, dass die Entgegennahme von Geldern verbunden mit Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegt. Im Übrigen kennt die Schweiz ja kein Konzernsteuerrecht. Andererseits gibt es mit Bezug auf die Zinssteuerabkommen im Rahmen der Bilateralen II bereits den Nullsatz im Konzern. Die Frage, wo die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer heute noch Sinn macht, ist auf dem Tisch und soll in einer Analyse bearbeitet werden. Das Schlagwort heisst, wir haben es gehört, Cash Pooling. Die Schweiz hat sicher allen Grund, den hier ansässigen Gesellschaften keine Hindernisse in den Weg zu legen [PAGE 768] und dem Finanzplatz Schweiz zu Tätigkeiten in diesem Bereich zu verhelfen.

Das zweite grosse Anliegen, das mit dieser Motion verbunden ist, ist die Fremdfinanzierung der Konzerne. Benötigt ein Konzern Geld zur Finanzierung eines grossen Vorhabens, kann er in der Schweiz wohl auf einen kompetenten Finanzplatz zurückgreifen, die Anleger und Geldgeber kann er jedoch nicht allein in der Schweiz finden, die Volumina sind im Bereich von mehr als einer Milliarde Franken schlicht zu gross. Die grossen Anleger, seien es nun ausländische Pensionskassen oder Investmentbanken, investieren jedoch nur ungern in durch die Quellensteuer belastete Instrumente wie Anleihen. Auch diese Problematik liegt auf dem Tisch und ist von der Arbeitsgruppe bereits analysiert und kommentiert worden.

Wir haben bereits die Unternehmenssteuerreform I mit Stichwort "Holding" umgesetzt, dann die Unternehmenssteuerreform II im Jahre 2007 mit dem Stichwort "KMU", und nun soll als Nächstes eine Unternehmenssteuerreform in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems im internationalen Kontext an die Hand genommen werden. Es geht hier insbesondere um die Frage der Gewinnbesteuerung mit allen Facetten, also Lizenzen, Zinsen und auch Dividenden. Und alle betroffenen Steuern, insbesondere die direkten Steuern, die Stempelsteuer und die Verrechnungssteuer, sollen hinterfragt werden.

Die Arbeiten der Gruppe "Internationaler Steuerwettbewerb" sind - ich habe es gesagt - im Gang. Sie sind weit fortgeschritten, und wir werden, davon gehe ich aus, uns im Bundesrat noch in diesem Winter mit dieser Studie befassen.

Ich ersuche Sie in diesem Sinn, die Motion anzunehmen.