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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-30

Wortprotokoll

Die gegenwärtige Krise auf den Finanzmärkten ist ernst, das wissen wir alle. Und gemäss Prognosen ist - ich sage es jetzt einmal zurückhaltend ausgedrückt - mit Eintrübungen der wirtschaftlichen Entwicklung zu rechnen. Davon wird auch die Schweiz betroffen sein. Dass Krisen regelmässig auch für Panikmache und vielleicht auch für Populismus herhalten müssen, ist ein bekanntes Phänomen. Und genau das muss man in der Finanzmarktkrise, in der wir uns heute befinden, eben verhindern. Es gilt gerade in solchen Situationen, die Situation zu analysieren; es gilt auch, sich Gedanken zu machen über eine Krisenbewältigung, über mögliche verschiedene Formen, über mögliche Aspekte dieser Krisenbewältigung.

Und vielleicht gerade zur aktuellen Situation: Sie wissen, dass der Kompromiss für den Paulson-Plan gestern Abend gescheitert ist. Es gibt nun Diskussionen über einen neuen Kompromiss. Vieles ist noch offen, vieles ist unklar, und wir können heute diese Situation in den USA nicht kommentieren. Wir wissen auch nicht, wie sich das im Laufe dieser Woche noch entwickeln wird. Wir wissen aber, bzw. es ist klar und steht fest, dass EBK und SNB die Entwicklung auf den Märkten verfolgen und auch in ganz engem Kontakt mit den Banken sind.

Die beiden Grossbanken wurden hier angesprochen. Sie gehören nach wie vor zu den Banken, die noch gut kapitalisiert dastehen. Es ist vielleicht hier auch zu sagen: Diese beiden Grossbanken - UBS und CS - haben für den Wirtschaftsstandort Schweiz natürlich eine grosse Bedeutung. Eine Vielzahl von KMU hat wirtschaftliche Beziehungen mit diesen beiden Banken, und das gilt für sehr viele Private auch. Darum haben wir natürlich auch ein Augenmerk darauf zu legen, wie sich die Situation für die UBS, aber auch für die CS weiterentwickelt.

Das Finanzdepartement steht in engem Kontakt mit EBK und SNB; der Bundesrat wird auch regelmässig informiert. Wir diskutieren und verfügen auch über mögliche Notfallszenarien, das ist nicht neu. Solche Notfallszenarien, mögliche Massnahmen in solchen Situationen, sind bereits seit dem Jahr 2005 immer wieder erarbeitet und weiterentwickelt worden, sodass wir heute nicht völlig unvorbereitet und nicht ohne solche Pläne und Massnahmen dastehen.

Was zeigt die heutige Situation? Diese Finanzmarktkrise zeigt ganz besonders, dass die Finanzindustrie stark global vernetzt ist und dass es sich um ein ganz stark störungsanfälliges - sage ich jetzt einmal - und verletzliches System handelt. Ich meine, dass man folgende Lehren aus dieser Krise, aus dieser Situation ziehen kann: Die Banken müssen ihr Risiko- und Liquiditätsmanagement verbessern. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Banken über ausreichende Eigenmittelpolster verfügen. Damit kann auch die Verletzlichkeit in Krisen verringert werden, und es kann vor allem auch - und das ist in einer solchen Situation auch wichtig - das Vertrauen der Marktteilnehmer gestärkt werden.

Auch die internen Anreizstrukturen wurden angesprochen: Ich bin auch der Auffassung, dass man die Anreize in den Finanzinstituten so zu setzen hat, dass sie bei den Mitarbeitenden das Verantwortungsbewusstsein stärken und Risikoüberlegungen bei der Verfolgung von Ertragszielen eben auch eine Rolle spielen.

Mit der vorliegenden Motion wird aber nun verlangt, dass auch organisatorische Massnahmen ergriffen werden; dazu haben Sie sich ja geäussert. Die Finanzmarktaufsicht soll ausgebaut werden; man stellt sich die Frage, ob die Eidgenössische Bankenkommission in Anbetracht der heutigen Situation über genügend Mittel verfügt, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Man stellt auch den Antrag, dass die Lage der Aufsicht in einer Evaluation zu prüfen sei.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass im Moment im Bereich der Organisation der Finanzmarktaufsicht kein Bedarf für Massnahmen besteht, und zwar aus dem Grund, wie er heute diskutiert wurde: Die Voraussetzungen für eine funktionierende Finanzmarktaufsicht sind mit dem neuen Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) geschaffen worden. Dieses tritt am 1. Januar 2009 vollständig in Kraft bzw. wird am 1. Januar operativ, wird umgesetzt. Erklärtes Ziel des Finmag ist es, die institutionelle Struktur der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz zu stärken. Die Finma wurde als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert. Sie ist funktionell, sie ist institutionell und sie ist auch finanziell unabhängig, das heisst, sie ist in der Lage, selbstständig über ein Budget und insbesondere auch über Grösse und Zusammensetzung ihres Personalbestandes zu befinden; sie wird also sagen, was sie braucht, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Sie verfügt damit an sich bereits über alle Voraussetzungen, um auch auf Veränderungen in den Finanzmärkten zu reagieren und ihre Ressourcen dann auch effizient, entsprechend ihren Aufgaben einzusetzen. Die Finma wird, wie schon die EBK, bei ihrer Aufsicht, teilweise auch bei der Prüfung der Prüfgesellschaften, bei der Beaufsichtigung, darauf abstellen.

Wir haben ein dualistische Aufsichtssystem, damit auch die Prüfgesellschaften dabei sind. Aus Sicht des Bundesrates besteht im Moment kein Bedarf, dieses System auf seine Wirksamkeit zu überprüfen. Der IWF hat das dualistische Aufsichtssystem im Jahre 2002 im Rahmen einer umfassenden Evaluation überprüft. Er ist zur Auffassung gelangt, dass sich dieses Aufsichtssystem in der Schweiz bewährt hat. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Einführung einer systematischen Qualitätskontrolle und eine gemeinsame Vor-Ort-Prüfung der Aufsichtsbehörde mit den Prüfgesellschaften notwendig seien. Die bisherige Praxis der EBK, also das, was heute gemacht wird und was dann auch die zukünftige Praxis der Finma sein wird, setzt diese Empfehlungen um. Das ist heute Praxis und wird auch weiterhin Praxis sein.

Was die Aufsicht über die Grossbanken betrifft, ist vielleicht noch festzuhalten, dass die Grossbanken nicht nur durch Prüfgesellschaften geprüft werden, sondern dass die Abteilung Grossbanken der EBK auch direkt solche Prüfhandlungen vornimmt. Bei der Aufsicht über die Grossbanken kommen somit sowohl das dualistische Prüfsystem oder Aufsichtssystem als auch das direkte Aufsichtssystem zur Anwendung.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass derzeit kein Bedarf für weitere organisatorische Massnahmen besteht. Wir sind der Auffassung, dass die Hauptanliegen der Motion erfüllt sind, und beantragen darum Ablehnung der Motion.

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