Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-30
Wortprotokoll
Das macht nun wirklich Sinn. Wenn schon, dann soll für die Kantone die gleiche Definition gelten; die Kompetenz zur Festlegung der Höhe wird aber selbstverständlich bei den Kantonen belassen. Das ist ja auch so vorgesehen. Die Kantone sollen gemäss Steuerharmonisierungsgesetz selber sagen können, wie hoch die Abzüge sind.