Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-30
Wortprotokoll
Ich habe mich ja bereits dazu geäussert, auch zur Höhe dieses Abzuges. Ich möchte nur noch einmal die beiden Punkte "Offenlegung" und "Höhe" aufnehmen.
Ich bin wirklich überzeugt, und der Bundesrat ist es auch, dass eine Offenlegung ein Problem für den Schutz der Privatsphäre bieten würde. Wir möchten Sie wirklich bitten, davon abzusehen, dass man diese Offenlegung ins Gesetz hineinschreibt. Das ist das eine.
Zum Zweiten, zur Höhe des Beitrages bzw. des möglichen Abzuges: Ich denke, man kann nicht einfach Abzüge ins Gesetz aufnehmen, ohne sie in Beziehung zu anderen Abzügen zu setzen, die das Steuerrecht bereits kennt. Vergleichbar, mindestens im weiteren Sinn vergleichbar dürften solche Abzüge mit den Nebenerwerbs-Berufskosten sein, da können Sie heute maximal 2400 Franken abziehen, oder auch mit den übrigen Berufskosten, da können Sie 3800 Franken abziehen. Es scheint mir schon etwas schwierig zu begründen, warum bei diesen Abzügen dann die Höhe von 10 000 Franken, die auch über das hinausgeht, was Kantone kennen, möglich sein soll. Ich würde Sie bitten, doch etwas in der Höhe zu reduzieren und auf diese 4000 bzw. 2000 Franken zu gehen, wie wir und auch die Minderheit Maury Pasquier sie vorschlagen.