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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-30

Wortprotokoll

Im Zentrum dieser Motion und der übrigen Vorstösse steht ja die Frage der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten. Das ist eine Frage, zweifellos. Aber ich bin der Auffassung, dass man sich jetzt in diesem Zusammenhang zu eng auf einen Bereich fokussiert.

Eine Vorbemerkung: Lebenslanges Lernen, und darum geht es, ist ein Gebot der Stunde. Förderung von Aus- und Weiterbildung, das dürfte in der Sache unbestritten sein; da sind wir uns einig. Es stellt sich aber jetzt die Frage, was das alles bedeutet. Die steuerliche Abzugsfähigkeit, das ist nur ein Gesichtspunkt, wenn wir über Aus- und Weiterbildung reden. Ich bin der Meinung, dass mit dieser Motion andere bildungspolitische Anliegen ausgeblendet werden. Ich spreche jetzt als Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, deren Präsident ich bin; ich habe das aber mit der Kommission nicht besprechen können. Man hat uns auch nicht um einen Mitbericht zu dieser bildungspolitischen Komponente angefragt - und das hat eine bildungspolitische Komponente. Deshalb äussere ich mich jetzt im Rahmen dieses Ordnungsantrages.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir eine neue Ausgangslage in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung haben. Das Schweizer Stimmvolk hat am 21. Mai 2006 die neue Bildungsverfassung angenommen und damit dem Bundesrat den Auftrag erteilt, den Weiterbildungsbereich als Ganzes erstmals in der Geschichte unseres Landes auf Bundesebene zu regeln. Was ist der Auftrag gemäss Verfassung? Vom Bund wird verlangt, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen sowie die Weiterbildung zu fördern und Kriterien festzulegen. Wo stehen wir jetzt?

Die Vorarbeiten für eine nationale Regelung der Weiterbildung wurden im Sommer 2006 aufgenommen; darauf hat Frau Fetz hingewiesen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neuen Rechtsgrundlagen 2010 oder 2011, irgendwann in diesem Zeitraum, vorhanden sein werden. Das ist jetzt sehr wichtig. Es handelt sich um einen sehr wichtigen bildungspolitischen Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Weiterbildung, generell und integral. Noch steht aber nicht fest, wie dieses Gesetz im Einzelnen aussehen wird und ob sich die Hoffnungen, die daran geknüpft werden, erfüllen.

Wenn Sie die Erwartungen zusammenfassen, sehen Sie, dass es drei Hauptgesichtspunkte gibt: Es geht um die Klärung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen; das ist ein Bereich. Es geht um die Verbesserung von Koordination und Transparenz im Weiterbildungssystem. Und es geht um die Klärung und/oder den Ausbau der öffentlichen Finanzierung im Weiterbildungsbereich.

Wenn Sie diesen Prozess zur Kenntnis nehmen, der jetzt abläuft, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Die Motion der WAK-SR greift zu früh mit einem Entscheid in diesen Prozess ein - sie greift zu früh in diesen Prozess ein. Die Motion nimmt keine Rücksicht auf diese bildungspolitische Entwicklung. Sie betrachten das nur unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Das ist ein Problem, aber, bitte schön, behandeln Sie das integral, als Gesamtpaket.

Ich kann Ihnen auch sagen: Die Ausgangslage ist nicht neu. Wenn Sie die BFI-Botschaft, die wir letztes Jahr behandelt haben, lesen, sehen Sie, dass der Bundesrat dort die Ziele formuliert hat, die an ein solches Gesetz zu stellen sind. Er hat genau das, was ich schon zitiert habe, dort eben wiederholt und gesagt, das müsse kommen.

Nun noch spezifisch zu den finanziellen Anreizen, Kollege David und Mitglieder der Kommission: Steuerliche Abzüge sind eine Möglichkeit. Diese schliesse ich nicht aus. Aber es gibt noch andere, Kollege David. Haben Sie beispielsweise darüber nachgedacht, dass man auch anstelle von steuerlichen Abzügen - Sie müssen mir zuhören, hören Sie? - ein nachfrageorientiertes Finanzierungsmodell entwickeln [PAGE 756] könnte, beispielsweise Bildungsgutscheine anstelle von steuerlichen Abzügen? Das wäre eine andere Möglichkeit. Ich sage nicht, ich sei für das eine oder für das andere. Aber wenn Sie jetzt die Weichen stellen, dann haben Sie die Weichen gestellt, ohne den Gesamtzusammenhang zu sehen.

Ich vertrete deshalb als Mitglied der WBK folgende Meinung: Geben Sie uns doch die Gelegenheit, alle Fragen, die mit Weiterbildung zu tun haben, gesamthaft zu betrachten und zu beurteilen. Ich setze mich nicht gegen steuerliche Abzüge zur Wehr, aber ich möchte, dass wir das integral behandeln. Aus diesem Grunde unterstütze ich den Ordnungsantrag Fetz. Hier läuft uns nichts davon, im Gegenteil: Wenn wir diese Motion annehmen, dann haben wir Weichen gestellt, ohne den Rest begutachtet zu haben.

Ich schliesse damit: Sollten Sie diesen Ordnungsantrag ablehnen und die Motion annehmen, dann bitte ich den Bundesrat, diese Motion zumindest so lange nicht umzusetzen, bis der Rest des Weiterbildungsdossiers auch auf dem Tisch liegt, weil die linke Hand wissen sollte, was die rechte tut.