Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-01
Wortprotokoll
Das Geschäft, wir haben es gehört, hat nicht nur, aber auch mit Wasserkraft zu tun. Ich deklariere darum meine Interessenbindungen: Auf der einen Seite war ich bis vor Kurzem Mitglied und Vertreter - einmal auch Präsident - der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, das sind die Konzessionsgeber. Auf der anderen Seite bin ich Mitglied des Verwaltungsrates der Axpo Holding, das ist ein Konzessionsnehmer. Für mich ist das kein Spagat, sondern Brückenbau.
Ich beantrage, die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zur Ablehnung zu empfehlen, weil - ich will mich kurz fassen, wir haben es gehört - das Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen nicht ausgewogen ist. Die Initiative ist schutzlastig, und die Bedürfnisse des immerhin gesetzlich vorgegebenen Ausbaus der Wasserkraft sind überhaupt nicht erfüllt. Speziell stossend ist das vorgesehene Antrags- und Beschwerderecht für direkt betroffene Organisationen, also z. B. Umweltverbände. Es ist stossend, dass diesen in den gesetzlichen und politischen Abläufen ein Sonderstatus eingeräumt werden soll. Wir haben in der direkten Demokratie auf Stufe der Kantone, die ja gemäss Bundesverfassung für die Gewässer zuständig sind, genügend Mittel, um Massnahmen zu erwirken, wenn eine Mehrheit dies wirklich will.
Zum Gegenvorschlag: Renaturierungen und die ökologische Aufwertung von Gewässern unter verschiedenen Titeln und Gesichtspunkten sind grundsätzlich auch aus meiner Sicht zu begrüssen. Aber Aufwertungen sind teuer, manchmal sogar sehr teuer. Die Massnahmen kosten viel Geld; wir reden ja zu Recht auch über die Finanzierung, z. B. von Revitalisierungen oder von Massnahmen im Bereich Schwall und Sunk. Gewässeraufwertungen kosten aber teilweise auch die Landwirtschaft Land, das dann entweder überhaupt nicht mehr nutzbar ist oder zumindest nicht mehr intensiv.
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Etwas, was oft vergessen geht, sind die Folgen von höheren Restwassermengen - diese wurden in diesem Rat heute auch schon angesprochen. Sie reduzieren - das ist bekannt - die Stromproduktion und damit auch die Erträge, und zwar die Erträge der Kraftwerksgesellschaften, aber auch die Erträge der Konzessionsgeber, und sie haben eben auch ökologisch eine negative Seite. Der nicht so produzierte Strom ist ja nicht einfach eingespart, sondern wird anderswo produziert und kommt möglicherweise als europäischer Strommix mit grossen Kohle- und Gasanteilen und entsprechenden CO2-Belastungen daher. Eine ökologische Gesamtbilanz in diesem Sinn wird meines Wissens jeweils leider nicht gemacht.
Es wurde vorhin gesagt, höhere Restwassermengen führten zu minimalen Stromeinbussen. Ich erwähne einen Fall, den ich als Energiedirektor des Kantons Glarus im letzen Jahr selbst erlebt habe, nämlich die Neukonzessionierung der Kraftwerke Linth-Limmern: Da haben bei der neuen Konzession die Restwasservorschriften, verbunden mit weiteren ökologischen Auflagen, zu einer Reduktion um rund 30 Millionen Kilowattstunden geführt. Das ist mehr, als im letzten Jahr der ganze Solarenergiesektor produziert hat, und das ist auch mehr, als im letzten Jahr der ganze Windenergiesektor - immer in der Schweiz - produziert hat. Mit einer gut gelungenen Schutz- und Nutzungsplanung, im Austausch mit anderen ökologischen Massnahmen, die allerdings ziemlich oder sogar sehr viel Geld kosten, hat man dann 10 dieser 30 Millionen Kilowattstunden gewissermassen wiedergewonnen.
Trotz allem bin ich angesichts der Bedeutung des Wassers und der Gewässer in diesem Land und natürlich vor allem unter dem politischen Druck der Renaturierungs-Initiative für Eintreten auf diese Vorlage gemäss parlamentarischer Initiative. In Ihrer Kommission - ich durfte als Ersatz an der letzten Sitzung teilnehmen - hat man den indirekten Gegenvorschlag als Gesamtpaket behandelt. Aus der Sicht der in der Regierungskonferenz organisierten wasserreichen Bergkantone kommt der Gegenentwurf der Initiative sehr - es wurde wörtlich gesagt: "sehr, sehr" - weit entgegen. Die Exponenten dieser Kantone stimmen der vorliegenden Fassung knurrend und mit Skepsis zu. Sie anerkennen damit die politischen Realitäten, unter anderem die Tatsache, dass in der dichtbesiedelten Schweiz der wachsenden Agglomerationen die in den Bergen wohnende Bevölkerung einen immer kleineren Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht.
Aus diesem Grund beharren die Bergkantone, allerdings ist das nur ein Teil der Betroffenen, darauf, dass der Bund für die Revitalisierungen - die werden ja vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. September 2008 selbst als neue Aufgabe bezeichnet - mit durchschnittlich 65 Prozent und nicht mit maximal 65 Prozent den grössten Teil der Kosten übernimmt. Wenn man die Revitalisierungen einigermassen zügig umsetzen will, kann man die Hauptfinanzierungslast nicht auf die Kantone schieben. Die auslösende Volksinitiative ist ja nicht auf Kantonsebene entstanden, sondern auf Bundesebene.