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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-01

Wortprotokoll

Sie haben ja damals die Motion 06.3012 angenommen; und in Befolgung dieser Motion haben wir Ihnen unsere Botschaft unterbreitet, die zum Teil von denjenigen Kantonen, die leer ausgehen, kritisiert wurde. Zuerst möchte ich sagen, dass wir gemäss geltendem Recht - und zwar vor dem NFA - objektive Kriterien gewählt haben. Da gibt es halt jetzt noch diesen Unterschied zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen. Wir sind davon ausgegangen, dass für einen finanzstarken Kanton Kosten von bis zu 900 Franken pro Einwohner zumutbar seien; bei einem finanzschwachen Kanton liegt dieser maximal zumutbare Betrag bei 600 Franken. Wie Sie richtig gesagt haben, wird dieses Kriterium bald dahinfallen. Aber gemäss dieser Rechnung besteht eben nur im Kanton Obwalden ein entsprechender Bedarf.

Zum Votum von Herrn Niederberger möchte ich Folgendes sagen: Es ist richtig, und ich habe das auch gesehen, und ich habe das auch gesagt, dass die Prävention in Ihrem Kanton schon so weit wie möglich umgesetzt wurde - noch nicht ganz, aber es wurde hier sehr vieles gemacht. Ich muss aber hinzufügen, dass es in den anderen Kantonen auch so ist, auch im Kanton Obwalden und auch im Kanton Uri. Ihr Argument für eine andere Regelung wäre nur dann stichhaltig, wenn die anderen Kantone, obwohl sie sträflicherweise diese Präventionsmassnahmen nicht getätigt hätten, jetzt in den Genuss von Bundesmillionen kämen. Und das ist nicht der Fall! Es gehören bei den von diesen Unwettern betroffenen Kantone alle zu denjenigen, die für die Prävention Vorbildliches geleistet haben.

Das ist jetzt die letzte Botschaft dieser Art unter dem alten Recht. Sie mag den einen oder anderen nicht völlig zufriedenstellen - ich kann das verstehen -, aber ich ersuche Sie jetzt, de lege lata zu entscheiden.

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