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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-01

Wortprotokoll

Zunächst hat Herr Stähelin beklagt, dass die Stellungnahme des Bundesrates zu seinem Postulat etwas dürr ausgefallen sei. Das stimmt natürlich. Beachten Sie aber, dass wir das am 3. September beschlossen haben und dass die Frist für die Tarifpublikation der 31. August war. Wir konnten damals also nicht in einem höheren Sinne erahnen, was da auf uns zukommt, als Sie es in Ihrem Vorstoss schon vorausgesehen hatten. Ich will das nachholen und jetzt ganz kurz auf die Debatte eingehen.

Die Gründe für die Preiserhöhungen liegen eigentlich auch in der Zusammensetzung des Strompreises. Der Strompreis setzt sich aus vier Elementen zusammen, zunächst aus den Energiekosten und den Abgaben an die Gemeinden. Diese beiden Punkte, also die Energiekosten und die Abgaben bzw. Konzessionen an die Gemeinden, haben mit der Liberalisierung nichts zu tun. Die nächsten beiden Punkte sind die Nutzung des Stromnetzes und die Förderung erneuerbarer Energien. Diese beiden Elemente haben mit der Liberalisierung etwas zu tun.

Jetzt zur Frage im Einzelnen: Was die Energiepreise angeht, muss man sich zunächst einmal daran erinnern, dass allein der Ölpreis um 70 Prozent gestiegen ist. Ich will nicht sagen, es sei zu keinen Protesten gekommen, aber immerhin hat der Konsum trotzdem sogar noch zugenommen. Nun müssen Sie sehen, dass die Stromproduktion in Europa - nicht in der Schweiz, aber in Europa - zu 65 Prozent auf fossiler Basis, auf der Basis von Öl, Gas und Kohle, erfolgt, sodass die Erhöhung des Strompreises natürlich etwas mit der Erhöhung der Preise der fossilen Energie zu tun hat. Dazu kommen die Knappheit und die Tatsache - über die Sie jetzt auch kurz diskutiert haben -, dass der Strompreis in der Schweiz etwa 5 Rappen unter demjenigen der EU liegt. Das hat aber auch zur Folge, dass bei uns der Strompreis steigt, und zwar deswegen, weil die Schweizer Produzenten ein Interesse haben, ihren Strom nach Europa zu verkaufen. Zum Teil bekommen die Interessenten hier in der Schweiz nicht einmal eine Antwort, wenn sie gerne von Schweizer Produzenten Strom zu Schweizer Preisen hätten. Dieser Umstand ist für unseren Strom also durchaus preistreibend. So viel also mal, knapp gesagt, zur Erhöhung der Energiepreise. Ich muss nochmals betonen, dass diese mit der Liberalisierung nichts zu tun hat.

Zum zweiten Teil, zu den sogenannten Trittbrettfahrern, nach denen sich Herr Bürgi erkundigt hat: Ja, wir müssen noch genau eruieren, wie viele das sind. Aber ein Beispiel ist die Stadt Bern. Die Stadt Bern hat ihre Konzessionsbezüge jetzt von 0,7 auf 2,7 Millionen Franken erhöht, also um das Vierfache erhöht! Jetzt, wo es so günstig geht, merkt es niemand recht. Deswegen habe ich gesagt, das seien Trittbrettfahrer. Und das ist etwas, was die Elcom nicht wird überprüfen können. Und das ist etwas, weswegen ich jetzt eigentlich alle Beteiligten einmal zusammenrufen und auch ein bisschen an die Gesamtverantwortung erinnern möchte. So werden einfach indirekt Steuern erhöht. Es ist nichts anderes.

Zum Teil, der mit der Liberalisierung in Zusammenhang steht: Das ist in erster Linie natürlich die Nutzung des Stromnetzes. Da müssen wir wieder unterscheiden: Das eine ist die Reservehaltung. Herr Freitag hat im Speziellen darauf verwiesen. Es ist ein Stromversorgungsgesetz, das wir geschaffen haben, und wir wollten ja eben gerade Blackouts, wie zum Beispiel in Italien, vermeiden. Wir haben deswegen diese Auflage gemacht. Allein die Swissgrid macht hier ungefähr - Herr Schweiger hat die genaue Zahl gesagt - eine halbe Milliarde Franken. Die Elcom wird überprüfen, ob diese Rechnung richtig ist. Das muss man dann noch sehen. Aber immerhin: Wenn das tatsächlich so ist, dient das der Versorgungssicherheit, die einer der wichtigen Zwecke dieses Stromversorgungsgesetzes ist.

Der andere Teil bei der Nutzung des Stromnetzes besteht im Entgelt für die Benutzung des Stromnetzes. Das wird die Elcom untersuchen. Aber weil jetzt die Frage gestellt wurde, ob man da falsch legiferiert habe, möchte ich doch ganz rasch auf die Geschichte der Swissgrid eingehen. Wir haben im Bundesrat ja auch darüber diskutiert, ob das eine nationale Netzgesellschaft im Besitz des Staates sein sollte. Wir haben es abgelehnt wegen des Preises. Wir konnten uns nicht vorstellen, die Summe von etwa 5 Milliarden Franken [PAGE 807] durch den Bund finanzieren zu lassen. Deswegen haben wir Ihnen einen anderen Vorschlag gemacht.

Ihre Subkommission, in der einige von Ihnen Mitglied waren, hat nachher geprüft, ob man einen anderen Weg finden könnte, wonach die Kantone - das ist ja auch der Staat - direkt Eigentümer dieses Netzes werden. Sie haben damals erfahren, wie vehement die Kantone gegen eine solche Lösung waren. Deswegen haben Sie - also mit uns zusammen - eine Lösung getroffen, wonach die Swissgrid eine unabhängige Gesellschaft sein soll. Sie haben einige Rahmenbedingungen dazu formuliert - die sind im Gesetz -, nämlich, dass die Mehrheit des Verwaltungsrates unabhängig sein muss und dass der Präsident der Swissgrid unabhängig sein muss.

Nun wird ja die Elcom die Erhöhungen, die der Swissgrid-Verwaltungsrat vorgenommen hat, untersuchen. Als politische Behörde kann ich mich da nicht einmischen; sie wird es entscheiden. Das gibt mir aber auch die Freiheit, meine Meinung dazu zu sagen.

Da möchte ich zunächst zwei Punkte erwähnen, die mich auch sehr enttäuschen - ich habe das jetzt, bei der Vorbereitung für dieses Geschäft von heute, erfahren; ich habe das vorher gar nicht gewusst. Das ist nämlich erstens einmal die Tatsache, dass während dieses Jahres eines der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Swissgrid - es war der Präsident - zurückgetreten ist. Ein Mitglied, das nicht unabhängig ist, nämlich Herr Schweickardt, hat dann das Präsidium übernommen. Damit ist die Mehrheit der Unabhängigen nicht mehr gewährleistet. In dieser Zusammensetzung wurde die Tariferhöhung beschlossen. Wenn Sie mich fragen, ist das gesetzeswidrig: Diese Tariferhöhung ist unter einem formalen Mangel zustande gekommen. Nochmals: Ich kann es nicht entscheiden, aber ich habe das jetzt erfahren und muss schon sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde. Das ist der eine formale Teil. Ich meine, da hatten wir alle das Vertrauen und dachten: Ja, das ist doch zu 80 Prozent in öffentlicher Hand. Jetzt sehen wir, dass damals dieser Protest der Kantone gegen eine staatliche Gesellschaft natürlich von eben diesen Vertretern - andere nennen sie "Strombarone" - gesteuert wurde, und da kann man sich etwas fragen: Ja, wer beeinflusst jetzt hier eigentlich wen? Wer besitzt eigentlich wen?

Der zweite Umstand ist der: Der Bundesrat muss die Statuten der Swissgrid genehmigen. Wir haben die Genehmigung verweigert, insbesondere wegen der Stellung der Fachkommissionen. Die Swissgrid hat sie dann zurückgenommen. Nun haben ausgerechnet die Fachkommissionen, die wir nicht genehmigt haben, die ganze Tariferhöhung vorbereitet. Da muss ich sagen: Das ist mit nichtgenehmigten Statuten gemacht worden. Wäre ich in der Elcom, würde ich gründlich prüfen, ob die Erhöhung nicht schon formal nichtig ist - nichtig oder anfechtbar, ist ja egal; jedenfalls mangelt es hier an der Einhaltung der formalen Grundsätze.

Jetzt aber, was das Inhaltliche angeht: Hier ist es ja darum gegangen, dass wir in der Verordnung in Einklang mit dem Gesetz eine Erhöhung des Preises vom Buchwert auf den Anschaffungswert zugelassen haben. Nun wurde diese Erhöhung zum grossen Teil einfach in einem Schritt voll durchgeführt. Auch hier haben wir alle, die wir das Gesetz gemacht haben, gedacht: Na ja, es ist die öffentliche Hand, der das gehört; die werden mit einer gewissen Verantwortung und Sensibilität vorgehen und eine lineare Erhöhung vornehmen. Nun wurde es anders gemacht. Eine weitere Frage ist dann aber die: Es ist zum Teil über den Anschaffungswert hinaus erhöht worden, nämlich bis zum Wiederbeschaffungswert. Bei dieser weiteren Erhöhung ist wieder die Elcom materiell zuständig, wenn es darum geht zu prüfen, ob das in Ordnung gewesen ist oder nicht. Das wird sie prüfen müssen, und sie wird die Möglichkeit haben, rückwirkend eine Senkung vorzunehmen.

So weit zur Situation. Wir werden für Sie diesen Bericht erstellen, beeinflusst durch das zusätzliche Wissen, das wir in Zwischenzeit gewonnen haben, und angereichert um die Zusatzfragen, die Sie hier gestellt haben.