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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Ergänzung des KVG vorzulegen, wonach Krankenkassen unter einheitlicher Führung und Leitung für die obligatorische Grundversicherung in derselben Prämienregion jeweils dieselbe Prämie festlegen müssen.

Die Kommission hat im Nachgang zu unserer ersten Behandlung die Motion an ihren Sitzungen vom 26. Juni und - nach Einholung eines erläuternden Berichtes des Bundesamtes für Gesundheit - wieder am 27. August 2008 diskutiert. Wie der Präsident jetzt gesagt hat, beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Kommission ist sich einig darin, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen über die Höhe der Prämien, die Dienstleistungen und das Angebot an Versicherungsformen erfolgen sollte. Günstigere Prämien sollen durch ein besseres Angebot und nicht durch Risikoselektion ermöglicht werden; das war unbestritten. Grundsätzlich scheint es zwei Möglichkeiten zu geben, um der Risikoselektion durch die Gründung von Tochtergesellschaften mit günstigen Prämien Einhalt zu gebieten. Die erste Möglichkeit ist eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs, die zweite Möglichkeit ist die in der Motion geforderte Bestimmung, dass Krankenkassen unter einheitlicher Leitung in derselben Prämienregion dieselbe Prämie festlegen müssen.

Die Kommission hat, wie gesagt, einen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit eingefordert. Aus diesem Bericht ergeben sich zwei interessante Feststellungen:

Der heutige Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherungen berechnet sich bekanntlich aufgrund von Alter und Geschlecht der Versicherten. Wir haben den Risikoausgleich in der Zwischenzeit verfeinert. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird nun beim Risikoausgleich mit der Einführung der Spitalfinanzierung ein zusätzliches Kriterium eingebaut, nämlich jenes des Aufenthaltes in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, sofern er länger als drei Tage gedauert hat. Gemäss dem Experten Konstantin Beck wird dadurch der Prämienvorteil, generiert durch Risikoselektion, von heute 32 auf 15 Prozent gesenkt. Der Prämienvorteil reduziert sich somit um über die Hälfte. Wir haben uns auch gefragt, was die Berücksichtigung eines weiteren Morbiditätsfaktors bringen würde, und haben festgestellt, dass ein zusätzlicher Morbiditätsfaktor höchstens noch eine Verbesserung um 1 Prozent bringen würde, wohingegen beträchtliche administrative Kosten und Durchführungsprobleme zu erwarten wären. So weit zur Verfeinerung des Risikoausgleichs. [PAGE 810]

Was nun die Zusammenarbeit mehrerer Krankenkassen in einer Konzernstruktur anbelangt, hat das Eidgenössische Versicherungsgericht im Jahre 2002 entschieden, wenn und soweit eine Zusammenarbeit im Bereich Organisation und Geschäftsführung stattfinde, sei nichts gegen eine solche Zusammenarbeit mehrerer Krankenkassen einzuwenden, solange jede Krankenkasse für sich alleine die Anforderungen des Gesetzes erfülle. Gestützt auf dieses Urteil hat dann das EDI mehrere neue Krankenkassen, zum Teil auch Billigkrankenkassen, anerkannt, die mit bestehenden Krankenkassen verbunden sind. Sie finden in den schriftlichen Erwägungen einige Ausführungen, was die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit unter einem Dach und der rechtlichen Kontrolle anbelangt; ich komme im Moment nicht darauf zurück. Festzustellen ist auch, dass in verschiedenen Kassen häufig Dritte mit gewissen Dienstleistungen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens, der Informatik oder der Vermögensverwaltung beauftragt werden. Die Beauftragte kann eine andere Kasse oder eben gerade auch die Mutterkasse sein.

Die Mehrheit der Kommission stellt fest, dass mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden ist. Auch wissen wir, dass ab dem Jahr 2012 immer noch ein Anreiz für Billigkassen bestehen wird; wir sind aber überzeugt, dass jetzt einmal abzuwarten ist, was mit dieser Verfeinerung passiert, bevor weitere Schritte gemacht werden. Die Kommission will aber die Motion heute nicht abschreiben, sondern beantragt, mit der Motion den notwendigen Druck aufrechtzuerhalten, um weiterhin gegen Billigkassen vorgehen zu können.

Das war die Diskussion in der Kommission; das war auch der Grund, weshalb die Mehrheit der Kommission dazu kam, Ihnen zu beantragen, diese Motion anzunehmen.