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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Auch hier vorweg: Ich habe in dieser Frage keine Interessen offenzulegen.

Es geht um folgende Ausgangslage: Sie wissen, die Krankenkassenreserven sind obligatorisch, der Zweck der Reserven ist die Sicherstellung der längerfristigen Zahlungsfähigkeit; die Mindesthöhe wird vom Bundesrat festgelegt. Die gesetzlichen Mindesthöhen sinken im Moment, trotzdem steigen die ausgewiesenen Reserven, das ist die eine Seite. Die andere Seite: Grundsätzlich müssten die Prämien für alle Versicherten einer Kasse gleich hoch sein. Eine auch gesetzlich geregelte Ausnahme ist die kantonale und [PAGE 820] regionale Abstufung nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden, und ich betone: nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden. Aber seit Jahren tragen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler einzelner Kantone und Regionen mehr zu den Krankenkassenreserven bei als andere. Sie haben im Vergleich zu jenen aus anderen Kantonen zu viel an die Äufnung der gesetzlichen Mindestreserven beigetragen, oder etwas einfacher gesagt: Sie haben die Prämien in anderen Kantonen mit zu hohen Prämien künstlich tief gehalten. Dabei müssten laut BAG-Weisung die Mindestreserven grundsätzlich in jedem Kanton einzeln erreicht werden. Das hat das BAG in einem Kreisschreiben so verfügt. Das ist nichts anderes als sinnvoll: Wenn schon kantonal und regional abgestufte Prämien bestehen, dann müssen auch die Kosten entsprechend abgestuft werden. Es ist erst recht sinnvoll, dass das dann auch ausgewiesen wird, wenn sich Krankenkassen aus einzelnen Gebieten ganz abmelden können, wie das in der Vergangenheit ja bekanntlich geschehen ist.

Der Bundesrat hat das, das gebe ich zu, schon im Jahr 2005 erkannt und das BAG angewiesen, den Missstand zu beseitigen. Nun sagt uns aber der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation, warum diese kantonalen Reserven immer noch so unterschiedlich sind: Er traue sich nicht zu, die vergangenen und die aktuellen Zahlen so darzustellen, dass sie nicht missverstanden werden können. Das ist nun wirklich eine ganz elegante Formulierung. Ich finde das wirklich etwas befremdlich. Ein Bundesamt soll nicht fähig sein, anständige Interpretationshilfen zu solchen Zahlen zu liefern? Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.

Ich habe eine andere Erklärung für die fehlende Zahl. Die Knackzahl, an der man es wirklich sehen würde, ist die kantonale Reserve pro Kasse seit 1996, seit Einführung des KVG. Das ist die magische Zahl, die Transparenz schaffen würde. Ich bin sicher, diese könnte man eruieren. Warum ist das bis jetzt nicht geschehen? Das ist nach wie vor meine Frage an Sie, Herr Bundespräsident. Ich vermute jetzt mal, die Prämienzahler gewisser Kantone haben jahrelang zu hohe Prämien für die Reservebildung bezahlt, um die Prämien in anderen Kantonen in erheblichem Umfang künstlich tief zu halten. Sie haben die Prämien für andere quersubventioniert und tun das vermutlich - ich sage jetzt mal "vermutlich", bis das Gegenteil bewiesen ist - immer noch. Ich sage das, ausser der Bundesrat legt uns die Zahlen jetzt wirklich offen, und zwar die Zahlen seit 1996. Die Höhe der kumulierten Zahlen wäre wahrscheinlich so stossend, dass man die Zahlen lieber gar nicht veröffentlicht.

In der Antwort des Bundesrates wird das vorsorglich angesprochen, mindestens verstehe ich das so, indem der Bundesrat festhält, dass eine finanzielle Rückabwicklung ausgeschlossen sei. Ich kann das verstehen; aber wenn man sich darin einig ist, kann man die Zahlen auch veröffentlichen. Wie dem auch sei: Der Bundesrat hat den Missstand vor drei Jahren erkannt und will ihn auch beheben. Das ist sinnvoll, dafür darf ich ihm auch ein Kränzchen winden. Allerdings möchte ich ihn sehr bitten - und ich werde das Anliegen mit einer Motion sichern müssen -, jetzt effektiv damit vorwärtszumachen, sodass die kalkulatorischen kantonalen Reservequoten vergleichbar werden. Der Bundesrat sollte nicht nur ankündigen, er werde das machen, sondern effektiv auch handeln. Das geht leider aus der Antwort nicht hervor.

Dass er handeln kann, hat er uns ja letzte Woche gezeigt. Dazu darf ich auch gratulieren. Er hat immerhin eine grosse Kasse, die in unserem Rat durchaus vertreten ist und deren Reserven noch vor zwei Jahren etwa 48 Millionen Franken unterhalb der gesetzlich geforderten Reserven lagen, angewiesen, entsprechende kantonale Prämien zu senken. Das ist ein erster, richtiger Schritt, aber es reicht noch nicht. Das Gleiche muss jetzt für alle Kantone und für alle Kassen geschehen. In diesem Sinne wollen wir, so denke ich, nun einmal hören, was der Bundesrat weiter zu tun gedenkt.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch zwei, drei Bemerkungen mitgeben: Zum einen heisst die Antwort auf meine Frage in Ziffer 4 wohl, wenn ich sie richtig verstanden habe, dass es keine konkreten Weisungen und keine verbindlichen Zielwerte für den Abbau dieser Reserven gibt. Das möchte ich wissen: Wie konkret sind die Weisungen, und wie verbindlich sind die Zielwerte? Zum anderen: Wenn ich die Gesamttonlage der Antwort betrachte, bekomme ich ein bisschen das Gefühl, dass erst gegen 2012 überprüft wird, eventuell sogar verbunden mit unverbindlichen Zielen; erst dann werden griffige Massnahmen formuliert werden - Massnahmen wohlgemerkt, deren Umsetzung wieder fünf bis sechs Jahre in Anspruch nehmen wird, wenn man will, dass sie nicht überschiessende Wirkung haben. Hier lässt mich die Antwort ratlos, und ich gehe einmal davon aus, dass das noch konkreter werden wird. Ansonsten werde ich morgen noch die entsprechende Motion einreichen.

Wie gesagt, dass das BAG im Juli 2008 Gespräche geführt hat, ist sehr zu begrüssen, aber ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum sie nicht schon vor drei Jahren stattgefunden haben. Ich hätte also vom Bundesrat gerne gehört, ob er weiterhin gewillt ist, das Prinzip des Umlageverfahrens, das die Krankenkassen haben, in angemessenem Rahmen, will heissen bis 2012, verbindlich durchzusetzen und nicht nur beliebt zu machen.