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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Beschluss der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates zu unterstützen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Der Beschluss Ihrer Kommission stellt einen Kompromiss zwischen dem Konzept des Nationalrates und dem Konzept des Ständerates dar. Wie gemäss ständerätlichem Konzept sind Noven an der Hauptverhandlung grundsätzlich nur noch beschränkt zulässig. Hat aber vorgängig kein zweiter Schriftenwechsel oder keine Instruktionsverhandlung stattgefunden, sollen Noven zu Beginn der Hauptverhandlung noch unbeschränkt vorgebracht werden können. Denn sonst wird das Replikrecht erschwert. In dieser Hinsicht wird also eine Angleichung an das Konzept des Nationalrates vorgenommen. Dieser Kompromissbeschluss ist sachgerecht; den Parteien wird damit ermöglicht, Noven nach dem ersten Schriftenwechsel zumindest einmal noch unbeschränkt vorzubringen. Zugleich verhindert dieser Beschluss, dass das Verfahren unnötig in die Länge gezogen wird und die Hauptverhandlung dann zu einer "Überraschungsparty" verkommt. Damit werden die beiden Hauptkritikpunkte der ursprünglichen Konzepte beseitigt.

Der Bundesrat bittet Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission anzunehmen. Der Inhalt entspricht im Wesentlichen auch dem Expertenentwurf und ist heute in den kantonalen Prozessrechten weit verbreitet.

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