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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-02

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob diese Bestimmung, Artikel 270a, in die Zivilprozessordnung oder in das Zivilgesetzbuch gehört. Die Minderheit geht mit dem Ständerat davon aus, dass es sich hier um materielles Recht und nicht um Verfahrensrecht handelt. Wenn wir Artikel 270a ins Verfahrensrecht, also in die ZPO, aufnehmen wollen, dann müsste unseres Erachtens Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zuhanden der Materialien noch bestätigen, dass diese Bestimmung für sich genommen nur unter Ehegatten Rechtswirksamkeit erlangen würde und in keinem Fall zum Beispiel für Vermieter. Aber auch im Falle einer solchen Erklärung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist die Minderheit nach wie vor der Ansicht, dass dieser Artikel eindeutig ins materielle Recht gehört.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen und zwischen Verfahrensrecht und materiellem Recht eine klare Grenze zu setzen.

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