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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Die Beschränkung der multilateralen Entwicklungshilfe auf 40 Prozent des Rahmenkredites, wie dies die Mehrheit vorsieht, ist unnötig, einschränkend und zudem noch willkürlich. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die multilaterale Entwicklungshilfe nicht gegen die bilaterale auszuspielen.

Die multilaterale Hilfe trägt zur Lösung von Problemen in Entwicklungsländern bei, die infolge ihrer Komplexität, ihrer politischen Sensibilität, ihrer globalen Relevanz oder wegen des erforderlichen Finanzvolumens die Möglichkeiten bilateraler Hilfe übersteigen. Während sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vor allem um lokale Probleme kümmert, liegt die Stärke der multilateralen Institutionen in der Beteiligung an globalen Reformvorhaben, umfassenden Programmen und Projekten von nationaler und regionaler Bedeutung. Die multilaterale Zusammenarbeit bietet der Schweiz die Möglichkeit, auch Länder zu unterstützen, die von der bilateralen Hilfe nicht berücksichtigt werden. Ausserdem erleichtert die Mitarbeit in multilateralen Organisationen es der Schweizer Wirtschaft, sich an internationalen Ausschreibungen der verschiedenen Finanzierungsinstitutionen zu beteiligen und Aufträge zu erhalten.

Die Schweiz ist seit dem Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen im Jahr 1992 und dem Uno-Beitritt im Jahr 2002 Mitglied aller bedeutenden multilateralen Entwicklungsinstitutionen. Die Schweiz ist in vielen Leitungsgremien vertreten wie beispielsweise in den Exekutivdirektorien des IWF und der Weltbank, sodass wir auch auf sämtliche Entscheide dieser Institutionen Einfluss nehmen können. Dies ermöglicht es der Schweiz auch, sich in die Diskussionen über die Strategie der multilateralen Zusammenarbeit einzubringen.

Die Schweiz zieht vielfältigen Nutzen aus ihren Mitgliedschaften: Reputations- und Imagegewinn, internationalen Einfluss oder Beitrag an die Solidarität zwischen den Nationen. Zudem profitiert die Schweiz von den öffentlichen Gütern, welche zum Beispiel die Bretton-Woods-Institutionen bereitstellen. Die schweizerischen Mitgliedschaften eröffnen zudem zahlreiche Möglichkeiten für Zusammenarbeit und Wissenstransfer sowie für konkrete Aufträge für Wirtschaft und Forschung. Natürlich sind die vielfältigen Vorteile der Mitgliedschaften in multilateralen Entwicklungsorganisationen auch mit Verpflichtungen verbunden, zu welchen die finanziellen Beiträge zu zählen sind. Mindestens so wichtig sind Verantwortung und Reputation, die es gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu wahren gilt. Damit diesen Verpflichtungen und dem daraus resultierenden Nutzen kein Schaden entsteht, darf der Anteil der multilateralen Hilfe nicht auf 40 Prozent des Deza-Rahmenkredites beschränkt werden. Eine solche künstliche Limitierung würde zum Beispiel ein Risiko für die Vertretung der Schweiz im Exekutivrat der Weltbankgruppe bedeuten, da der Lastenanteil der Schweiz nicht unter eine gewisse Schwelle sinken darf und dieser Lastenanteil am geleisteten Beitrag an die Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds der internationalen Entwicklungsorganisationen gemessen wird. Die Deza und das Seco brauchen also einen gewissen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Schweizer Beteiligung am Grundkapital und an Kapitalerhöhungen der internationalen Finanzierungsinstitutionen.

Im Zusammenhang mit der Mittelaufteilung zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe ist ausserdem zu erwähnen, dass Entwicklungsprozesse immer wieder grösseren Schwankungen unterworfen sind. Dies wird auch ersichtlich bei einem Blick auf die Verpflichtungen aus dem 10. Rahmenkredit der Deza. Die Beiträge an multilaterale Institutionen und Programme wurden 2003 auf 44 Prozent des gesamten Kredites budgetiert, tatsächlich erreicht worden sind aber nur 37 Prozent. Dies könnte sich im Falle des 11. Rahmenkredites aber auch und geradeso gut umgekehrt verhalten, weshalb diese Limitierung auf 40 Prozent willkürlich ist.

Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, die prozentuale Beschränkung der multilateralen Hilfe abzulehnen und damit die Flexibilität in der Finanzierung sowie die Glaubwürdigkeit der Schweiz gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu wahren.

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-12-02 | Lexipedia | Lexipedia