Lexipedia

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-04

Wortprotokoll

Die Minderheit II steht grundsätzlich hinter den Präventionsmassnahmen des Bundes, ist aber klar der Meinung, dass mit weniger Geld und effizienterem Einsatz der Mittel weit mehr erreicht werden könnte. Wenn ich den umfassenden Massnahmenkatalog unter dieser Position betrachte, bekomme ich den Eindruck, dass die Präventionsmassnahmen eben sehr umfassend sind, die Erfolge mit dieser Vielfalt letztendlich aber eher bescheiden ausfallen. Die Minderheit ist klar der Meinung, dass mit einem gezielten Einsatz der Mittel - das heisst pro Jahr weniger, aber effizient bearbeitete Projekte - weit mehr erreicht werden könnte. Ich bin überzeugt, dass das Bundesamt für Gesundheit auch mit dem Antrag der Minderheit II seinen Auftrag in diesem Bereich voll erfüllen kann. Aus diesem Grund beantrage ich auch namens der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I, welche die Mittel gar aufstocken will, klar abzulehnen. [PAGE 1661]

Bei den Vollzugsmassnahmen beträgt die Kostensteigerung 18,9 Prozent oder rund 2,4 Millionen Franken. Begründet werden diese zusätzlichen Kosten vor allem mit der Umschulungsarbeit im Lebensmittelbereich aufgrund der Vereinbarungen mit der EU. Bei allem Verständnis für die zusätzlichen Aufgaben ist die Minderheit der Meinung, dass die Mehrkosten innerhalb dieser Position kompensiert werden könnten. Gegenüber der Rechnung 2007 steigen die Kosten für die Vollzugsmassnahmen mit den Budgetvorgaben 2008 um rund 10 Millionen Franken. Hier finden Doppelspurigkeiten statt. So wird zum Beispiel die Universität Bern für die Durchführung und Auswertung der Medizinalprüfungen entschädigt, und auf der anderen Seite erhält das Paul-Scherrer-Institut Beiträge für die Entsorgung radioaktiver Abfälle usw. Eine Kürzung um 2 Millionen Franken, wie sie die Minderheit II beantragt, ist sicher keine Zumutung, sondern absolut vertretbar.

Stimmen Sie der Minderheit II zu!