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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Das Paket zur Rettung der UBS ist ein Verfassungsbruch, wie ihn die Schweiz in der jüngeren Geschichte noch nicht gesehen hat. Er stellt sogar die von Zaccaria Giacometti kritisierten Vollmachtenbeschlüsse von 1939 in den Schatten. Damals ging es aber mit dem von Hitler begonnenen Zweiten Weltkrieg um die grösste Bedrohung der Schweiz in der Geschichte und damit, wenn es denn je einen gab, um einen Staatsnotstand. Weder damals noch heute hielt bzw. hält die Ausschaltung von Gesetz und Referendum, sprich von Parlament und Volk, vor der Verfassung stand. Und was die Sache noch schlimmer macht: Im Unterschied zu 1939 kennt die heutige Verfassung für Fälle wie diesen ausdrücklich ein Dringlichkeitsverfahren für die Gesetzgebung. Neue Leistungen des Bundes brauchen eine gesetzliche Grundlage. Gesetzgebung ist Sache des Parlamentes, das notfalls dringlich einberufen werden kann. Auch in diesem Fall hätte es dringlich einberufen werden können.

Wozu führt die Aushebelung der Gesetzgebung bei dieser grössten wirtschaftspolitischen Staatsintervention konkret? Wir haben die groteske Situation, dass die Aktionäre der UBS über das Paket abstimmen können. Jene, die 68 Milliarden Franken bekommen, verfügen also als Aktionäre über sämtliche Rechte. Jene aber, die bezahlen und für diese gewaltige Summe aufkommen müssen, wenn es ernst gilt, nämlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, haben dazu null und nichts zu sagen. Ihr verfassungsmässig garantiertes Mitspracherecht ist durch die vom Bundesrat aufgegleiste Vorlage kalt ausgeschaltet worden, gewissermassen nach dem Motto "Je grösser und folgenschwerer, desto irregulärer".

Damit man mich richtig versteht: Ich bin, wie man weiss, ein Vertreter des wirtschaftspolitischen Interventionismus. Dafür braucht es handlungsfähige staatliche Organe. Hier war Handlungsbedarf zweifellos gegeben. Aber diese Interventionen können doch nicht unter Ausschaltung der Demokratie erfolgen! Auch die Grossbanken stehen nicht ausserhalb der Verfassung und ausserhalb des Rechtsstaates, erst recht nicht, wenn die Grossbanken, bedingt durch die Verantwortungslosigkeit der Führungsorgane, für die Schweizer Volkswirtschaft und für die Schweiz generell wie noch nichts zuvor zum wirtschaftlichen Systemrisiko geworden sind. Im Verhältnis zum BIP übersteigen die Risiken der Schweiz jene anderer Länder bei Weitem.

Hochproblematisch ist auch die Rechtsgrundlage, auf die die Direktion der Nationalbank ihre Intervention stützt, mit der ja ein bedeutender Teil ihres Vermögens aufs Spiel gesetzt wird. Die Rechtfertigung der geldpolitischen Intervention beruht darauf, dass die Schrottpapiere der UBS längerfristig werthaltig sind. Aber was ist, wenn die toxischen Papiere wirklich toxisch und längerfristig nichts anderes als Schrott sind?

Der Nationalbank ist zu attestieren, dass sie in der Krise gehandelt und faktisch teilweise auch die Rolle der überforderten und schwachen Bankenkommission übernommen hat. Trotzdem: Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn die Nationalbank das Rechtsgutachten, auf das sie die grösste Intervention in der Geschichte stützt, gegenüber der WAK nach Wochen des Hin und Her plötzlich zur Geheimsache erklärt und darüber erst irgendwann später informieren möchte.

Die Demokratieproblematik des UBS-Pakets und die bisherige Blindheit des Bundesrates und der bürgerlichen Parteien für dieses Demokratieproblem sind umso gravierender, als ein weiteres Rettungspaket alles andere als ausgeschlossen werden kann, bei einer UBS-Führung, die weitgehend aus denselben Leuten besteht, die uns diese massiven Probleme bereits eingebrockt haben, und deren Informationspolitik bisher immer PR-orientiert statt realitätsgerecht und substanziell war und deren Präsident nicht einmal mehr in die USA reisen kann, weil er sonst befürchten müsste, wegen der fragwürdigen Praktiken der Bank verhaftet zu werden.

Das letzte Kapitel dieser gigantischen Pleite der Deregulierung, des Monetarismus und Neoliberalismus, die die Schweizer Grossbanken eingeholt hat, ist noch lange nicht geschrieben. Ein solcher Verfassungsbruch aber darf sich in der Schweizer Demokratie nicht wiederholen.

Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2008-12-08 | Lexipedia | Lexipedia