Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-08
Wortprotokoll
Diese heute allgegenwärtige Finanzkrise hat in den Vereinigten Staaten mit den sogenannten Subprime-Hypotheken begonnen. In mehreren Wellen hat sie sich dann ausgebreitet und auf die Volkswirtschaften ausgewirkt, auch in Europa. Heute stehen wir vor einer Finanzkrise und einer Abschwächung in der Wirtschaft, wobei diese Abschwächung noch nicht in allen Branchen gleich angekommen ist. Es gibt Unternehmen, insbesondere exportorientierte, die in den letzten Wochen gewaltig von Einbrüchen im Bestellungseingang getroffen worden sind; im Bereich des Konsums in unserem Land gibt es eine glücklicherweise nach wie vor vernünftige wirtschaftliche Situation. Es besteht aber kein Zweifel: Die Hochkonjunktur, die uns während Jahren beflügelt hat und dazu geführt hat, dass wir den Wohlstand verbessern und stärken konnten und dass wir heute überhaupt in der Lage sind, eine Krise auch finanziell zu bewältigen, ist vorbei. Wir werden mit einer etwas schwierigeren Wirtschaftslage konfrontiert sein.
Der Bundesrat ist bereit, hiezu zusammen mit Ihnen entsprechende Massnahmen vorzuschlagen und durchzuziehen. Aber er will es pragmatisch, in Schritten tun; er will es mit Augenmass tun. Deshalb sehen wir heute eigentlich vier Felder, in welchen diese Krise bewältigt werden kann.
Das erste Feld - wir werden nachher darüber sprechen - ist die Frage der Unterstützung des Finanzplatzes Schweiz und der UBS als einem Bankunternehmen; dies zur Stabilisierung der Bilanz der UBS und zur Stabilisierung des Finanzplatzes.
Das zweite Feld sind die konjunkturstützenden Massnahmen im Bereich des Budgets und im Bereich der Bundesausgaben. Da schlägt Ihnen der Bundesrat im Wesentlichen drei Bereiche vor.
Erstens 550 Millionen Franken im Zusammenhang mit den Arbeitsbeschaffungsreserven: Diese Mittel sind, da diese Arbeitsbeschaffungsreserven abgeschafft worden sind, frei geworden und können jetzt neu verwendet werden. Es ist vorgesehen, dass das Volkswirtschaftsdepartement dazu in den nächsten Wochen eine Verordnung erlässt, und es scheint mir logisch, dass solche Mittel vor allem auch zur Stützung des Exportes eingesetzt werden. Es ist ja nicht nichts, es ist eine halbe Milliarde Franken.
Zweitens beantragt Ihnen der Bundesrat im Rahmen des Nachtrages zum Budget - darüber werden Sie nachher auch diskutieren -, verschiedene Positionen aufzustocken, in der Grössenordnung von etwa 340 Millionen Franken: Positionen, die im Wesentlichen ausführungsreife Projekte beinhalten, Projekte, von denen man annehmen kann, dass sie rasch wirken, dass sie im Ziel Wirkung entfalten, dass sie also effizient sind.
Drittens wird Ihnen der Bundesrat vorschlagen, dass wir die Kreditsperre im jetzigen Budget aufheben. Das sind etwa 230 Millionen Franken, die so frei werden.
Wenn wir das zusammenzählen, sind wir immerhin bei einer Milliarde, die unserer Wirtschaft kurzfristig, effizient und zielgerichtet zur Verfügung gestellt wird und die man dann evaluieren muss. Deshalb ist es wahrscheinlich nicht richtig, wenn man heute schon sagt: Ja, das ist viel zu wenig, da müssten viele Milliarden eingesetzt werden. Lassen Sie uns jetzt einmal sehen, wie diese erste Etappe wirkt! Und lassen Sie uns beurteilen, ob es dann weitere Massnahmen braucht und, wenn ja, in welcher Richtung.
Das dritte Feld, auf dem wir arbeiten, sind unsere internationalen Beziehungen. Ich erinnere Sie daran, dass die Schweiz Mitglied des Financial Stability Forum ist, dass die Schweiz Mitglied der internationalen Weltbank ist und dass sie anbietet, ab nächstem Frühjahr in den Arbeitsgruppen der G-20 mitzuarbeiten. Es ist schon richtig, was hier gesagt worden ist, nämlich dass diese Organisationen etwas schwerfällig sind, weil sie zum Teil grenzüberschreitend und international tätig werden müssen und weil da das Finden [PAGE 1722] von Lösungen manchmal nicht so einfach vonstatten geht. Aber es ist richtig: Diese Probleme müssen heute grenzüberschreitend angepackt werden, und da will die Schweiz einen Beitrag leisten.
Das letzte Feld der Aktivitäten ist unsere Steuerpolitik. Ich erinnere Sie daran, dass wir heute schon die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung und insbesondere im Bereich der Zweiverdiener-Ehepaare unterwegs haben. Das sind 600 Millionen Franken an Steuerausfällen, die ab nächstem Jahr anfallen werden. Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat entschieden hat, ein weiteres Familiensteuerpaket für Familien mit Kindern auf die Schiene zu legen und nicht zu zögern, ein solches Paket auch rasch durchzuziehen, und ich gehe davon aus, dass Sie bereit sein könnten oder bereit sein werden, dafür erneut etwa 500 Millionen Franken an Steuerausfällen in Kauf zu nehmen. Sodann gehen wir davon aus, dass der Ausgleich der kalten Progression auf das Jahr 2010 möglich sein dürfte. Das ist wiederum ein Steuerausfall von etwa 600 Millionen Franken, und wenn wir das zusammenzählen, kommen wir auch auf dieser Seite auf gut und gerne 1,5 Milliarden Franken. Jetzt soll jemand sagen, wir würden nicht agieren! Ich glaube, hier sind kräftige Massnahmen unterwegs.
Das Hauptthema ist heute in Ihrer Debatte natürlich die Stabilisierung des Finanzplatzes und der UBS. Ich komme im Folgenden auf dieses Thema zu sprechen. Wir haben hier im Wesentlichen zwei Massnahmen beantragt und beschlossen. Das erste Massnahmenpaket bezieht sich auf die Abtrennung von illiquiden Aktiven aus der Bilanz der UBS in eine Zweckgesellschaft. Ziel der Massnahme ist es, die UBS und ihre Bilanz von ihren sogenannt toxischen Aktiven, das sind schwerverkäufliche oder am Ende vielleicht nicht mehr verkäufliche Aktiven, zu befreien. Damit soll die UBS wieder mehr Atem für ihre eigenen Geschäfte bekommen. Das ist eine Massnahme, die über die Nationalbank abgewickelt wird und in der Grössenordnung von höchstens 60 Milliarden Dollar stattfinden soll.
Die zweite Massnahme ist die des Bundes, nämlich die Begebung einer Pflichtwandelanleihe in der Höhe von 6 Milliarden Franken. Diese Pflichtwandelanleihe soll der Kräftigung des Eigenkapitals der UBS dienen und mithelfen, dass das Kernkapital verstärkt wird. Diese Pflichtwandelanleihe wird nach zweieinhalb Jahren gewandelt, das heisst, dann wird sie in Aktien umgetauscht, und die Aktien sind alsbald auf dem Markt verkäuflich. Der Bundesrat hofft, dass auf diesem Wege der grösste Teil des Wertes oder mit Glück sogar die ganze Pflichtwandelanleihe wieder in die Bundeskasse zurückfliesst.
In diesem Sinne ist es wichtig zu sagen: Wir geben der UBS ja nicht à fonds perdu Geld, sondern im einen wie im anderen Fall gehen wir davon aus, dass diese illiquiden Aktiven aktiviert oder dass im Falle der Pflichtwandelanleihe die Aktien verkauft werden können. Der Zins ist ansehnlich, er beträgt 12,5 Prozent. Das bringt uns pro Jahr etwa 600 Millionen Franken in die Bundeskasse.
Ich komme jetzt zu den etwas heikleren Fragen. Wir haben natürlich auch gesagt, Herr Nationalrat Schneider-Ammann: Wer zahlt, befiehlt. Es ist richtig, dass wir in diesem Zusammenhang auch an flankierende Massnahmen gedacht haben. Ich habe den Eindruck, dass dieses Moment heute in der Debatte doch etwas unterschätzt wurde. Es ist einiges in diesem Vertrag zwischen dem Bund und der UBS drin, das als flankierende Massnahmen klare Eingriffe in die Geschäftspolitik der UBS zur Folge haben wird.
Ich erinnere Sie zunächst daran, dass wir ein verstärktes Controlling haben werden - haben müssen. Es ist völlig klar, dass wir so grosse Geldbeträge nicht einfach im freien Raum lassen, sondern dass wir dieses Geld eng, Monat für Monat, begleiten. Dann haben wir uns ausbedungen, mit der UBS regelmässige Investorengespräche zu führen, Gespräche, wie man sie üblicherweise mit grossen Investoren in regelmässigen Abständen führt. Weiter haben wir von Anfang an gesagt, dass im Bereich der Saläre, der Entschädigungen, der Boni ein neues Regime Platz greifen muss. Hier hat die UBS eine Task-Force, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und vor Kurzem eine neue Salärpolitik veröffentlicht, die sich in unsere Richtung entwickelt und mit der wir sehr gut leben können. Die Eidgenössische Bankenkommission wird es aber nicht dabei bewenden lassen, sondern sie wird - nicht nur für die UBS - ein Rundschreiben erlassen, um solche Exzesse künftig zu verhindern. Es sind Exzesse passiert, insbesondere im Bereich der Boni.
Als weitere flankierende Massnahme wird die Eidgenössische Bankenkommission die Vorschriften über die Eigenmittel wesentlich verschärfen, und zwar nicht von einem schwachen Punkt aus. Ich erinnere Sie daran, dass bereits die heutige Regelung als sogenannter Swiss Finish, das heisst als schärfer als die internationalen Vorschriften, kritisiert wurde. Von dieser bereits heute verschärften Regelung aus geht man jetzt noch weiter. Damit will man sicherstellen, dass die Eigenmittel grösser sind. Auch das ist Aufgabe der Eidgenössischen Bankenkommission.
Dann aber wird in diesem Zusammenhang öffentlich auch immer wieder verlangt, dass die Boni, die nach unserer Meinung eben nicht verdientes Geld waren, freiwillig wieder zurückerstattet werden. Eine ganze Anzahl Verantwortlicher in der UBS hat das schon getan, und ich hoffe, dass es weitere Mitglieder des obersten Kaders tun werden. Auf jeden Fall hat man uns hier Zustimmung signalisiert.
Dann kommt dazu, dass wir den Einlegerschutz als weitere flankierende Massnahme verstärken wollen. Die heutigen 30 000 Franken reichen nicht; wir wollen sie in einem nächsten Schritt auf 100 000 erhöhen. Herr Nationalrat Bischof hat diese Vorlage sehr gut präsentiert; ich kann mir weitere Erklärungen in diesem Zusammenhang ersparen.
Jetzt wieder zu den gestellten Fragen: Zunächst einmal und ganz intensiv ist die Frage gestellt worden, ob hier überhaupt verfassungskonform gehandelt wurde, ob der Bundesrat sich nicht über die Verfassung hinwegbegeben und eigentlich widerrechtliche Massnahmen beschlossen hat. Um diese Frage zu beantworten, muss man vielleicht doch noch einmal eine kurze politische Lagebeurteilung vornehmen. Die sieht so aus, dass die UBS ein volkswirtschaftlich relevantes, also ein wichtiges Bankunternehmen ist. Das ergibt sich daraus, dass sie 130 000 Klein- und Mittelunternehmen als ihre Kunden hat, dass sie Hunderttausende von Lohnkonti hat, dass sie einen bedeutenden Anteil am schweizerischen Hypothekarmarkt besitzt und dass sie viele Tausend Arbeitsplätze hat. Und letztlich ist sie eben auch Leader im Vermögensverwaltungsgeschäft, und das nicht nur in der Schweiz - eigentlich nicht einmal in der Schweiz, sondern weltweit. Letztlich ist es die UBS, die eben auch in unserem Land ganz bedeutend das Interbankengeschäft abgewickelt hat. Es gab Tage, da erreichte das Volumen dieses Interbankengeschäftes, dieses Clearing, eine Grössenordnung von bis zu 50 Milliarden Franken. Wenn man das alles zusammenzählt, kommt man zum Schluss: Ein solches Unternehmen hat eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Deshalb war es klar, dass diese Bedeutung auch den ganzen Finanzplatz mit seiner Reputation, mit seinem Vertrauen, mit seiner Infrastruktur belasten könnte, und deshalb war es auch gegeben zu sagen, wir stabilisieren mit dem Finanzplatz die UBS und mit der UBS den Finanzplatz.
Nun stellt sich die Frage, wie man in einer solchen Lage vorgehen soll. Klar ist: Hier geht es um börsenrelevante Transaktionen. Wenn wir den Weg demokratischer Entscheide hätten beschreiten müssen oder wollen, hätte es Auseinandersetzungen gegeben, es hätte keine homogene Willensbildung stattgefunden, wir hätten - wie heute hier im Parlament - eine spannende, lebhafte Auseinandersetzung gehabt. Ich glaube, dass das verfälschend für das Verhalten der Anleger, der Kunden, der Bank, der Börse, von Stiftungen, auch der Anlagestiftungen und der Pensionskassen gewesen wäre; niemand hätte an diesen Unsicherheiten ein Interesse gehabt. Wir glauben auch, dass der Bund als Aktionär einer Grossbank ungeeignet ist. Wir müssten ja diese Meinungsbildung mit dem Parlament zusammen vornehmen. Sie haben es heute selber erlebt: Sie sind sich ja alles andere als einig in der Beurteilung der wesentlichsten [PAGE 1723] Fragen dieser Unternehmung. Ich glaube, dass das ein Politikum wäre, das letztlich nicht zum Ziel führte.
Angesichts dieser Lage hat der Bundesrat das Notverordnungsrecht in der Verfassung beansprucht, wobei er sich auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung beruft, wenn er sagt, hier gehe es um die Wahrung von Interessen des Landes. Er beruft sich zudem auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, der ihm die Möglichkeit einräumt, durch eine Notverordnung eine ausserordentliche Lage zu bewältigen. Angesichts dieser Lagebeurteilung hat der Bundesrat von dieser verfassungsmässigen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Anschluss daran ist es um die Abwicklung des Geschäftes gegangen. Da haben wir natürlich das Finanzhaushaltgesetz, das sagt, wie man solche Kredite abwickelt, wie sie dringlich gehandhabt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat, Parlament und Finanzdelegation funktioniert. Ich glaube, dass hier die klassischen und klaren gesetzlichen Wege beschritten worden sind.
Ich möchte abschliessend noch einige weitere Fragen beantworten, die Sie mir im Verlaufe dieser Debatte gestellt haben. Zunächst liegt mir daran, festzuhalten, dass wir das Geld - insbesondere diese 6 Milliarden Franken für die Pflichtwandelanleihe - noch nicht an die UBS überwiesen haben; es war ein Thema mit der Bank. Damit möchte ich sagen: Ein Minimum an Respekt vor demokratischen Prozessen verlangt von uns, dass wir heute zunächst einmal diese Auslegeordnung miteinander machen können.
Eine weitere Frage bezieht sich auf den Einbezug des Parlamentes im Ausland. Es wurde behauptet, in anderen Ländern habe das Parlament in einer solchen Lage mitwirken können. Das stimmt so nicht. Es ist wahr, dass insbesondere in den USA, in Grossbritannien und anderswo das Parlament zwar über globale Kredite zugunsten einer Branche entschieden hat. Aber zugunsten von Einzelunternehmen ist das in keinem einzigen Land der Fall gewesen, aus den Gründen, die ich Ihnen vorhin genannt habe: Das sind börsenrelevante Diskussionen; die können Sie nicht öffentlich führen.
Zur Frage der Begebung dieser Anleihe auf Jersey: Da muss ich zuerst einmal feststellen, dass entgegen dem, was in der Öffentlichkeit immer wieder behauptet wird, Jersey kein Steuerparadies ist. Die OECD hat sich dazu ganz klar geäussert. Wir sollten vorsichtig sein, wenn wir solche Beurteilungen vornehmen. Zudem ist es so, dass wir uns hier natürlich auch von den Fachleuten beraten lassen mussten. Die Abwicklung einer solchen Anleihe setzt natürlich auch viel Fachwissen voraus. Die Fachleute haben uns gesagt, dass Jersey ein günstiger Platz sei, weil dort internationale Investoren aufzutreten pflegten, weil die Kapitalmarktfähigkeit von dort emittierten Anleihen sehr günstig sei. Für den Erfolg dieser Anleihe sei das letztlich ein sehr guter Platz. Wir haben gesagt: "Selbstverständlich!", denn wir sind ja daran interessiert, dass möglichst viel Geld aus dieser Anleihe wieder zurückfliesst. Wenn wir von Anfang an gute Bedingungen schaffen, um sie zu begeben, dann sind die Chancen auf einem solchen Finanzplatz eben grösser, dass wir am Ende diese Aktien auch vermarkten können.
Zu den KMU-Krediten: Hierzu sind in den letzten Tagen Aussagen gegen Aussagen gemacht worden. Es gibt Banken, die sagen, dass die Liquidität bei Weitem genügend sei, dass genügend Geld vorhanden sei, um in den Kreislauf der Wirtschaft zu fliessen; andere sagen, es gebe namentlich KMU, die Schwierigkeiten hätten, an vernünftige, günstige Kredite heranzukommen. Es ist schwer, sich hier eine Meinung zu bilden, weil wahrscheinlich beide Seiten in etwa Recht haben. Was tendenziell aber wahrscheinlich auf die Branche der Banken und damit auch auf die Kunden zukommen könnte, ist, dass sich die Risikoprämien erhöhen werden. Man kann nicht einerseits sagen, dass die Eigenmittelanforderungen erhöht und die Banken enger beaufsichtigt werden sollen und dass sie selber versuchen sollen, eben nicht mehr in so schwierige Geschäfte wie mit Subprimes hineinzukommen, und andererseits müssen die Banken auf tieferen Zinsen sitzenbleiben. Das wird vermutlich auf die Dauer so nicht gehen. Daher könnte es tendenziell hier zu Anpassungen kommen.
Zu den Verlusten auf dem Portfolio: Ich habe diese Artikel in der Sonntagspresse auch gelesen. Da muss man sehr aufpassen: Erstens einmal sind diese Aktiven noch gar nicht von dieser Zweckgesellschaft voll übernommen worden. Zweitens gibt es dazu noch keine Bewertung. Die genannten Indizes geben hier zu wenig Aufschluss, und die Zahlen, die in den Sonntagsmedien genannt wurden, sind deshalb reine Spekulation. Drittens wären die ersten 10 Prozent dieser illiquiden Aktiven oder Verluste ohnehin durch Eigenkapital abgedeckt. Man muss also sagen: Im Augenblick sind das gewissermassen Buchverluste. Ähnlich verhält es sich auch mit der Pflichtwandelanleihe; dort rechnet man, weil sich der Kurs der UBS gegenüber dem Beschlussdatum abgesenkt hat, die Differenz jetzt schon als Verlust. Wir hoffen natürlich, dass sich die Situation nach zweieinhalb Jahren verbessert hat. Wenn sie aber so bleibt wie heute, dann entstehen Verluste; das will ich zugeben. Nur, jetzt jeden Tag darüber zu spekulieren, ist einfach nicht richtig.
Zur Frage der Berichterstattung: Es gibt ein Nationalbankgesetz. In Artikel 7 dieses Gesetzes wird die Berichterstattungspflicht der Nationalbank gegenüber Ihnen und gegenüber dem Bundesrat vorgeschrieben. Dort ist es klar: Die Nationalbank ist der Bundesversammlung und damit Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie wird dieser Pflicht nachkommen, indem sie die WAK und die Geschäftsprüfungskommissionen aufsuchen und ihnen Rechenschaft über die Entwicklung dieser beiden Kreditlinien geben wird. Das wird schon im nächsten Frühjahr der Fall sein.
Zur Frage eines weiteren Pakets: So etwas ist nicht unterwegs. Wir haben natürlich ständige Kontakte mit der Eidgenössischen Bankenkommission, die uns versichert, dass die Kernkapitalquoten der beiden Grossbanken intakt seien; beide liegen deutlich über 10 Prozent. Damit besteht im Augenblick kein Grund zur Beunruhigung. Sollte sich abzeichnen, dass ein Worst-Case-Szenario ausgearbeitet werden muss, dann würden wir selbstverständlich nicht zögern, ein solches zu entwickeln und gegebenenfalls mit den entsprechenden Kommissionen zu behandeln. Das haben wir Ihnen ja mündlich schon zugesichert. Ich glaube aber, es würde zu nichts führen, wenn wir heute mit irgendwelchen Worst-Case-Ideen daherkämen; diese Notwendigkeit zeichnet sich nicht ab.
Abschliessend jetzt die Frage: Welches sind eigentlich die Hauptprobleme von heute, die für mich relevant sind? Ich glaube, es sind zwei:
Das erste: Ich bin sehr froh darüber, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit der Intervention als solcher einsehen und dass sie mit dem Bundesrat der Meinung sind, dass wir hier gemeinsam ein Krisenproblem lösen müssen und werden. Anschliessend aber gehen die Meinungen doch auseinander. Wir haben auf der einen Seite Stimmen, die nicht genügend flankierende Massnahmen zu erkennen glauben und deshalb sagen: Wenn das nicht der Fall ist, müssen wir entweder solche verschärfen, oder dann müssen wir eine Stufe höher in Regulierungen eintreten, d. h. für die ganzen Branchen auf gesetzlicher Stufe neue oder weiter gehende Vorschriften entwickeln. Da muss ich Sie warnen. Wir müssen aufpassen, dass wir jetzt nicht in einer Überreaktion diese Unternehmen zu stark an die Kandare nehmen, dass wir sie nicht in ihrer Bewegungsfreiheit zu stark einengen; das ist natürlich eine gewisse Gratwanderung. Am einen oder anderen Ort, das sehe ich ein, braucht es eine verstärkte Regulierung, aber im Wesentlichen müssen die Gesetze des Marktes spielen können.
Das zweite grosse Problem ist die demokratiepolitische Beurteilung des Vorgehens in solchen Situationen. Wir haben diese Diskussion im Zusammenhang mit der Debatte über Swissair/Swiss schon einmal geführt. Dort war auch die Frage: Unter welchen Bedingungen soll oder kann der Staat mit welchen Organen in Notfällen eingreifen? Die heutige Debatte hat mich natürlich wieder an jene vor einigen wenigen Jahren erinnert. Ich denke, dass auch hier die Diskussion weitergehen könnte. [PAGE 1724]
Ich möchte Sie abschliessend bitten, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in allen Punkten der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich sage das auch mit einem Dank an die Kommissionssprecher, die heute Morgen die Geschäfte sehr gut präsentiert haben; vielen Dank.