Rutschmann Hans · Nationalrat · 2008-12-09
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09
Wortprotokoll
Für unser Land, für unsere Wirtschaft und für die Bevölkerung ist eine sichere und günstige Energieversorgung von zentraler Bedeutung. Es ist deshalb richtig, dass sich das Parlament heute wiederum mit dieser Problematik beschäftigt. Nach den Autofahrern und den Rauchern sind nun offensichtlich die Stromkunden im Visier der staatlichen Begierde. Über 80 Prozent der Stromproduktion in der Schweiz sind bekanntlich in öffentlicher Hand. Die Verantwortlichen - die Verwaltungsräte und damit auch die Strombarone - sitzen vor allem auch in den Kantons- und Stadtregierungen. Deshalb muss uns dieses Thema heute leider wieder beschäftigen.
Im Rahmen dieser Debatte spreche ich vor allem zum Kommissionspostulat 08.3758 der UREK, welches Massnahmen gegen die Strompreiserhöhungen fordert. Auslöser der Erhöhungen ist ja die geplante Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes, unter anderem mit der Schaffung der Swissgrid und den Einspeisevergütungen. Dieses Gesetz lud die Stromversorger geradezu ein, die Preise zu erhöhen. Leider wurden die Anträge der SVP-Fraktion, die Inkraftsetzung zu verschieben und zuerst die Mängel zu beheben, in der UREK abgelehnt. Damit hätte man vor der Einführung der Preiserhöhungen zuerst die gesetzlichen Grundlagen [PAGE 1776] bereinigen können. Nun geht es vor allem noch um eine Schadenbegrenzung.
Die SVP-Fraktion ist mit den meisten Anliegen des Kommissionspostulates einverstanden, so mit der Überprüfung der Netznutzungstarife aufgrund von Vergleichsverfahren und mit der Unabhängigkeit der Swissgrid von der Stromwirtschaft. Das forderten wir übrigens bereits explizit bei der Beratung des Stromversorgungsgesetzes. Wir sind ebenfalls mit der Überprüfung der Abschreibepraxis und der Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen einverstanden. Es geht nicht an, dass mit überhöhten Strompreisen die Staatskassen gefüllt werden.
Nicht einverstanden erklären können wir uns jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen mit dem ersten Punkt des Kommissionspostulates. Hierzu haben wir einen Minderheitsantrag deponiert. Die Kommissionsmehrheit will gemäss diesem Punkt, dass die Elcom die Kompetenz erhält, die Tariferhöhungen vorgängig zu prüfen und zu genehmigen. Aufgrund der teilweise ungerechtfertigten Preiserhöhungen ist das Anliegen zwar verständlich, und es ist auch nachvollziehbar. Aber man soll nicht aufgrund eines einzigen Sündenfalls alle ordnungspolitischen Grundsätze über Bord werfen.
Gemäss Artikel 22 des Stromversorgungsgesetzes überwacht die Elcom die Einhaltung des Gesetzes, entscheidet im Streitfall unter anderem über die Netznutzungs- und Elektrizitätstarife, und sie überprüft die Tarife. Bei einer vorgängigen Prüfung und Genehmigung, der sogenannten Ex-ante-Regelung, wird die Elcom jedoch von einer Überwachungs- und Prüfungsinstanz zu einer Genehmigungs- und Festsetzungsinstanz. Das heisst, die Elcom legt in der Praxis die Preise fest. Eine staatliche Kontrollbehörde würde damit die Preise in einem an sich liberalisierten Markt festlegen. Aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen lehnen wir das ab. Dies hätte übrigens auch Auswirkungen auf andere Bereiche, beispielsweise auf die Telekommunikation, die Post, den Pharmabereich usw. Abgesehen davon, dass die Elcom personell massiv aufgestockt werden müsste, würde man einmal mehr ein Problem mit vermehrter Bürokratie zu lösen versuchen.
Noch ein Wort zu den am Freitag verabschiedeten Massnahmen des Bundesrates: Offensichtlich wurden hier die Hausaufgaben vorher nicht gemacht, da nun eine Verordnung geändert werden muss, bevor sie überhaupt in Kraft treten kann. Die nun vorgeschlagenen Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Sie sind unseres Erachtens jedoch eher halbherzig. Sie sehen auf den ersten Blick zwar gut aus, man hat immerhin etwas gemacht, man verschiebt aber im Wesentlichen nur die Reservebildung. Damit tut man im Moment niemandem weh, zahlen muss man erst später. Das heisst, man verschiebt das Bauchweh einfach auf später.
Nochmals zu unserem Kommissionspostulat: Hier bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen und das Kommissionspostulat ohne den ersten Punkt anzunehmen.