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Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · 2008-12-09

Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-09

Wortprotokoll

Es war der WAK von Beginn weg klar, dass sie thematisch nicht die zuständige Kommission ist, um die Fragen rund um den Strom zu behandeln. Die WAK ist aber unter anderem für die Abgaben zuständig; sie fühlt sich auch für den Bereich der Nichtabgaben und damit für eine bestmöglich geförderte Wirtschaft zuständig. Es stand ihr deshalb sehr gut an, als Erste die Alarmglocke zu betätigen und sich mit dem Themenkreis der Strompreiserhöhung auseinanderzusetzen. Die sich anbahnende Fehlentwicklung musste und muss korrigiert werden.

Wir haben es von den Kommissionssprechern der UREK eben gehört: Im Zusammenhang mit der Öffnung des Strommarktes für Grossverbraucher ab dem 1. Januar 2009 wurden durch die Stromversorgungsunternehmen völlig überrissene und in keiner Art und Weise durch Mehrwerte für den Markt begründbare Preiserhöhungen angekündigt. Die WAK ist über die markanten Strompreiserhöhungen entsetzt und nicht bereit, diese unbesehen und folgenlos zu akzeptieren, denn diese Preiserhöhungen haben einen direkten, unmittelbar negativen Einfluss auf die Wirtschaft, auf die Industrie, auf die Unternehmungen. Ich habe diese Haltung aus der Sicht der im internationalen Wettbewerb stehenden Exportindustrie selber in die Kommission eingebracht und um Unterstützung gebeten. Im angekündigten Mass sind die Preiserhöhungen nicht tragbar, weder für die privaten Haushalte noch für die in der internationalen Konkurrenz stehenden Unternehmungen.

Als Beispiel nenne ich Ihnen die Stahl Gerlafingen AG, der per 1. Januar 2009 eine Erhöhung der Netzkosten um 107 Prozent und der Energiekosten um 56 Prozent bekanntgegeben worden ist, was einer Gesamtsteigerung ihrer Stromkosten um 70 Prozent gleichkäme. Fragen Sie in Gerlafingen, was dies in Millionen Franken ausmacht und inwiefern die Rentabilität damit tangiert wird. Es kann doch nicht das Ziel sein, auf dem Weg der Strommarktliberalisierung wichtige Marktteilnehmer zu schädigen. Die Stromversorgung kostet in der Schweiz ab dem 1. Januar 2009 rund eine Milliarde Franken mehr - die Korrektur des Bundesrates noch ausgenommen -, ohne dass diesen Kosten greifbare Mehrwerte gegenüberstünden, die dem Markt in irgendeiner Weise zugutekämen und honoriert werden müssten. Tatsache ist zudem, dass sich die Stromwirtschaft grösstenteils im Eigentum des Staates, nämlich der Kantone und Gemeinden, befindet. Offensichtlich dient die Strompreiserhöhung auch der Generierung zusätzlicher Einnahmen der öffentlichen Hand, wie das Beispiel der Gemeinde Bern zeigt. De facto wird damit die Fiskalquote erhöht. Solche Kostensteigerungen können zweifellos als Steuern und Abgaben bezeichnet werden.

Die WAK sah und sieht es deshalb als berechtigt an, aktiv einzugreifen, weil sie, wie erwähnt, von ihrem Auftrag her sowohl für Abgaben wie auch für Steuern zuständig ist. Die Kommission stellte sich Mitte Oktober deshalb einstimmig hinter einen Ordnungsantrag, mittels einer Kommissionsmotion darauf hinzuwirken, sich anbahnende Fehlentwicklungen mit gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen zu stoppen und für eine gesamthafte Neubeurteilung Zeit zu gewinnen. Bei diesem Vorgehen spielt auch die Tatsache eine nicht unbedeutende Rolle, dass die Elcom wohl über tausend Rekurse in den Bereichen Netznutzungsgebühren und Systemdienstleistungen zu behandeln hat, mit diesen aber kaum bis Ende Jahr zurande kommen wird. Somit ist von dieser Seite weder eine inhaltliche noch eine zeitliche Entlastung zu erwarten.

Es ging der Kommission in der Folge darum, den schnellsten und wirkungsvollsten Weg zu finden, wie das erwähnte Ansinnen umgesetzt werden und ein deutliches Zeichen für eine Korrektur gesetzt werden könnte. Das Ziel war klar, die ungerechtfertigten Preiserhöhungen gar nicht erst in Kraft treten zu lassen, weil Preiserhöhungen kaum rückgängig gemacht werden können, wenn sie einmal eingeführt sind. Die entsprechenden Abklärungen ergaben rasch, dass der effektivste Weg über einen dringlichen Bundesbeschluss führt. Mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die WAK [PAGE 1775] Ihres Rates eine Kommissionsinitiative mit der Aufforderung, einen per 1. Januar 2009 für zwei Jahre in Kraft tretenden dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen, der die ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen im Gefolge der Strommarktöffnung und insbesondere für die Nutzung der Elektrizitätsnetze verhindert. Gleichzeitig wurde das Geschäft angesichts des anvisierten Ziels für dringlich erklärt, und zwar mit 17 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

In der Folge nahmen die UREK der beiden Räte den Faden auf und verfassten diverse Kommissionsmotionen, die konkrete Verordnungsänderungen zum Ziel haben. Über deren Inhalte und Absichten haben sich die Kommissionssprecher der UREK bereits geäussert.

Die WAK-SR musste sich ebenfalls mit der Thematik befassen, dies als Folge der Dringlicherklärung der Kommissionsinitiative durch die WAK unseres Rates. Die WAK-SR unterstützt zwar das Ziel der Initiative der Schwesterkommission; sie weist jedoch auf die inzwischen erfolgten UREK-Kommissionsvorstösse hin und befindet diese eher als geeignet, um innert nützlicher Frist eine Senkung der Preise zu erwirken.

Die vorberatende Kommission Ihres Rates, die WAK, war nun mit einem Fächer von Möglichkeiten konfrontiert und musste über das weitere Vorgehen entscheiden. Wohl sah man, dass Vorschläge und Ideen auf dem Tisch lagen, die die Strompreiserhöhungen mindern sollten. Doch musste sich die Kommission bei näherem Hinsehen eingestehen, dass die ursprünglich geäusserte Absicht, nämlich keine Preiserhöhungen per 1. Januar 2009 hinnehmen zu müssen, mit keiner der angedachten Massnahmen erreicht würde. Es handelte sich insgesamt nur um Korrekturschritte, nicht um wirksame, ausreichende Massnahmen. Nach wie vor war die einhellige Meinung der Kommission die, der Druck sei aufrechtzuerhalten, dies vor allem aus zwei Gründen: Zum Ersten stellen Motionen nur Aufträge dar und keine direkten Taten und Handlungen mit einem messbaren Erfolg. Zum Zweiten war nicht abschätzbar, wie stark die Minderung der Preise nach Inkrafttreten der Verordnungsänderungen tatsächlich ausfallen würde, und trotz Nachfragen waren von keiner Seite quantifizierbare Ergebnisse zu erhalten. Diese Erkenntnisse haben die WAK-NR bewogen, an ihrem ursprünglichen Beschluss festzuhalten. Entsprechend ihrer Überzeugung, dass dringend etwas getan und in Gang gesetzt werden muss, fällte sie ihren Entscheid einstimmig.

Am vergangenen Freitag hat nun der Bundesrat eine Revision der Stromversorgungsverordnung verabschiedet, mit der die angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009 gedämpft werden sollen. Die Revision betrifft insbesondere die Kosten für die Reserveenergie und die Netznutzung. Von den neuen Bestimmungen werden Korrekturen im Betrag von rund einer halben Milliarde Franken erwartet. Ihre Kommission hatte keine Gelegenheit, zu den Verordnungsänderungen Stellung zu nehmen beziehungsweise sie zu diskutieren. Es darf festgestellt werden, dass mit den Verordnungsänderungen grundsätzlich versucht wird, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Es muss aber ein echter bzw. weiterer Schritt folgen. Die ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen müssen weitestgehend korrigiert werden. Dies scheint nur mit einer Gesetzesänderung möglich zu sein. Weil der entsprechende Prozess Zeit in Anspruch nimmt, ist diese benötigte Zeit mittels dringlichen Bundesbeschlusses zu erwirken. Die Preiserhöhungen auf den 1. Januar 2009 sollen ausgesetzt werden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative der WAK-NR hier und heute zuzustimmen, um sicherzustellen, dass der Korrekturprozess rasch und zielführend vorangetrieben wird. Wird nämlich die bundesrätliche Verordnungskorrektur als zu wenig weit greifend beurteilt, so kann einzig mit einem förmlichen und dringlichen Bundesbeschluss ein Time-out so verfügt werden, dass Zeit gewonnen werden kann, um die maximal notwendige Korrektur herbeizuführen. Es kann ja nicht sein, dass der Liberalisierungsschritt zu höheren Preisen führt, und Kantone und Gemeinden dürfen sich nicht der Abzockerei schuldig machen.

Die parlamentarische Initiative der WAK-NR ist also hier und heute mit Überzeugung zu unterstützen!

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