Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-12-09
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Ich werde mit meinem Eintretensvotum beginnen, werde mir dann aber erlauben, wenn Herr Bundesrat Leuenberger bei den entscheidenden Passagen nicht anwesend ist, diese in seiner Anwesenheit allenfalls zu wiederholen. Eine Vorbemerkung: Kollege Nordmann und ich haben uns abgesprochen, dass ich in meinem Votum die Ausgangslage schildern werde und Herr Nordmann dann im Detail über die Beratungen und Beschlüsse Ihrer Kommission rapportieren wird.
Im September dieses Jahres haben die schweizerischen Stromkonzerne ihre Preise für das nächste Jahr publiziert. Dabei wurden die Konsumentinnen und Konsumenten mit Preiserhöhungen von bis zu 25 Prozent konfrontiert. Begründet wurden diese mit den allgemein gestiegenen Energiepreisen und mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in der Schweiz. Seitens der Konsumenten, angefangen beim Einpersonenhaushalt über die KMU bis zur Gruppe der energieintensiven Industrien, erfolgte eine in ihrer Deutlichkeit nicht überhörbare Kritik vis-à-vis dieser Preisentwicklung. Als kurz darauf der Generaldirektor der EOS in der Sonntagspresse zusätzliche Preisanstiege in einem noch grösseren Umfang für die folgenden Jahre prognostizierte, lief das Fass über, wurde der Unmut gross. Es hagelte harsche Proteste an die Stromlieferanten, und auch die Politik wurde davon verständlicherweise nicht verschont.
Die UREK Ihres Rates hat sich an ihren Sitzungen vom 27./28. Oktober sowie vom 10. November mit der Situation befasst und unterbreitet Ihnen drei Kommissionsvorstösse, eine Motion und zwei Postulate. Zudem befinden Sie heute auch über eine parlamentarische Initiative der WAK.
Anlässlich der zwei erwähnten Sitzungen hat sich Ihre Kommission zuerst ein Bild der gegenwärtigen Lage verschafft. Dazu wurden neben dem Bundesamt für Energie auch die Schwesterkommission des Ständerates, der Präsident der Elcom, alt Ständerat Carlo Schmid, der CEO von Swissgrid, Hans-Peter Aebi, der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), vertreten durch Andrew Walo, der Geschäftsführer der Gruppe grosser Stromkonsumenten (GGS), Walter Müller, die Geschäftsleiterin der Stiftung Konsumentenschutz, Sara Stalder, und schliesslich Patrik Ducrey, Vizedirektor der Weko, angehört.
Seitens von Swissgrid und VSE wurde dargelegt, dass die Preiserhöhung aufgrund der folgenden Fakten zustande kam: Bei der Netznutzung wurde ein Systemwechsel zum distanzunabhängigen Ausspeisemodell vorgenommen und zugleich die Bewertung der Netznutzung standardisiert. Die Systemdienstleistungen müssen neu den internationalen Anforderungen der UCTE entsprechen, und sie müssen neu von Swissgrid diskriminierungsfrei zu Marktpreisen beschafft werden. Neu kommen 0,45 Rappen pro Kilowattstunde Einspeisevergütung für erneuerbare Energien dazu. Die Grosshandelspreise für Strom haben sich innerhalb der letzten drei Jahre nahezu verdoppelt. Durch das StromVG müssen höhere Konzessionsabgaben an die Gemeinden erbracht werden; diese Aussage ist allerdings durch die Kommission nicht verifiziert worden. Schliesslich stellt das neue StromVG höhere technische und betriebliche Anforderungen. Das ist die Position von Swissgrid und VSE.
Die Vertreter der Konsumenten, angehört wurden bekanntlich eine Vertreterin der Konsumentenorganisationen und ein Vertreter der Grossverbraucher, kritisierten die Preiserhöhungen stark. Dabei wurden nicht nur die Stromversorger, sondern auch die Kommunen und die Kantone ins Visier genommen, welche über die Erfolgsrechnungen der eigenen Werke satte Gewinne in ihre Schatullen einfliessen lassen. Angezweifelt wurden vor allem die neuen Netznutzungsentgelte, welche doppelte Abschreibungen der in Swissgrid eingebrachten Netze zu Buche legen. Zudem sei der Preis für die Reservehaltung viel zu hoch angesetzt.
Der Präsident der Elcom, alt Ständerat Carlo Schmid, orientierte die Kommission über die aktuelle Situation. Bis zum 25. Oktober 2008 waren bereits über 2000 Beschwerden bei der Elcom deponiert. In der allgemeinen Tätigkeit konzentriert sich die Elcom vor allem auf die Überprüfung der Tarife von Swissgrid, welche von Amtes wegen durchgeführt wird. In Zusammenhang mit der Reservehaltung wird das Mengengerüst überprüft, welches sich in der Grössenordnung von gut 1000 Megawatt bewegt. Eine grosse Herausforderung für die Elcom ist die Tatsache, dass sich in der Schweiz etwa 850 Elektrizitätsversorgungsunternehmungen im Markt bewegen, vom kleinen Gemeindewerk bis hin zu den ganz grossen wie BKW, Axpo oder EOS.
Vizedirektor Patrik Ducrey erläuterte die Feststellungen der Weko gegenüber Swissgrid. Dabei sind zwei Aussagen von grosser politischer Bedeutung. Ich gebe sie sinngemäss wieder, wie sie aus dem Protokoll hervorgehen:
1. Die Weko hat festgestellt, dass der Verwaltungsrat von Swissgrid, als er über die Beschaffung der Systemdienstleistungen befunden hat, in nichtgesetzeskonformer Zusammensetzung getagt hat. Das Gesetz verlangt die Unabhängigkeit der Mehrheit und insbesondere des Präsidenten, was zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben war. Die Beurteilung der Rechtsfolgen allerdings habe die Weko nicht zu beurteilen.
2. Die Organisation von Swissgrid habe so, wie sie zum Zeitpunkt der Preisfestlegung bestand, noch erhebliches Potenzial zu Wettbewerbsverzerrungen beinhaltet. In den Fachkommissionen, welche die Beschaffung der Systemdienstleistungen vorbereitet haben, sassen auch Vertreter der Aktionäre, also der grossen Verbundunternehmungen. Diese werden in einem künftigen Verfahren bei der Beschaffung der Systemdienstleistungen auch Angebote einreichen. Das sei, so Herr Ducret, wie wenn der Bauherr den Baumeister frage, wie teuer es sein dürfe.
Auch die UREK des Ständerates hat sich mit der Frage der Preisgestaltung auseinandergesetzt. Sie hat aufgrund der Terminierung ihrer Sitzungsdaten bereits am 16. und 17. Oktober 2008 Beschlüsse gefasst. Der Kommissionspräsident, Herr Lombardi, orientierte unsere Kommission über die Verhandlungen in der UREK des Ständerates, welche in ihrem Ergebnis in vier Richtungen zielen: erstens Sofortmassnahmen auf Verordnungsstufe; zweitens ein Postulat über weitere Massnahmen, ebenfalls auf Stufe Verordnung; drittens Ausbau der Regulierungsbehörde; viertens ein Appell an die Branche, den stromintensiven Industrien aufgrund der momentanen Lage Rabatte zu gewähren.
In einer Lageanalyse kommt die UREK Ihres Rates zu folgenden Beschlüssen: In der Kommissionsmotion 08.3750, "Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung der Stromversorgungsverordnung", bitten wir den Bundesrat im Besonderen, die Abschreibungs- und Verzinsungspraxis der Netze zu ändern und die Systemdienstleistungen zu Gestehungskosten zu berechnen. In seiner Antwort bezieht sich der Bundesrat auf die vorgenommene Revision der StromVV [PAGE 1773] und empfiehlt die Motion zur Ablehnung mit dem Hinweis, die Arbeit der Elcom solle nicht behindert werden. Unsere Kommission hält, um den Druck im Hinblick auf die Preisstabilisierung aufrechtzuerhalten, an der Motion fest.
Zum Kommissionspostulat "Überblick über die im Stromversorgungsgesetz stipulierte Reservehaltung" (08.3757): Darin bitten wir den Bundesrat, bis Ende Mai 2009 einen Bericht über die im StromVG stipulierte Reservehaltung vorzulegen. Der Bundesrat stimmt dem Postulat zu.
Zum Kommissionspostulat "Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen" (08.3758): Darin wird der Bundesrat aufgefordert zu überprüfen, ob das StromVG und die entsprechende Verordnung in neun Bereichen zu ändern seien. Sie sehen diese neun Punkte im Postulatstext. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat ebenfalls zu übernehmen.
Unterdessen hat der Bundesrat in einer ersten Reaktion die StromVV in wesentlichen Punkten angepasst. Das führt nun zu einer um fast die Hälfte reduzierten Preiserhöhung. Dieses Resultat, welches in einem schwierigen Umfeld und unter grossem zeitlichem Druck entstanden ist, verdient unsere Anerkennung, Herr Bundesrat.
Anfänglich wurde befürchtet, dass die Preiserhöhungen in vollem Umfang auf den 1. Januar 2008 durchgesetzt und dann erst am 1. April 2009 zum Teil wieder rückgängig gemacht würden. Wir wären Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie zu diesem Verhandlungspunkt Ausführungen machen würden. Es ist aus unseren Unterlagen nicht genau ersichtlich, wie diese Problematik ab dem 1. Januar 2009 gehandhabt wird.
Erlauben Sie mir ein paar Schlussbemerkungen: Die ganze Angelegenheit der Strompreiserhöhung ist unschön und eine missglückte Übung. Sie hat mehrere Ursachen. Das Parlament muss sich den Vorwurf gefallen lassen, beim Legiferieren zu stark auf die Strombranche gehört und ihr zu viel Vertrauen entgegengebracht zu haben. Mit zwei, drei griffigen Übergangsbestimmungen im Gesetz wäre der Sache am besten gedient gewesen.