Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2008-12-09
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst eine begriffliche Klärung vornehmen: Das heute zur Debatte stehende Stromversorgungsgesetz war und ist keine Liberalisierungsvorlage, sondern lediglich eine Neuorganisation des Elektrizitätsmarktes, ausgerichtet auf den EU-Strommarkt, mit einer neuen, noch stärkeren staatlichen Regulierung als vorher.
Weil die Besitzstandwahrung - wie immer in der Schweiz - oberste Priorität hat, wurden viele suboptimale Kompromisse geschlossen, die zu einem Scherbenhaufen geführt haben, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft treten konnte. Beim Stromversorgungsgesetz handelt es sich wahrlich nicht um eine Sternstunde der Schweizer Gesetzgebung. Um die von der Stromwirtschaft angedrohten massiven Preissteigerungen zu verhindern, hatte die UREK des Nationalrates, wie zuvor jene des Ständerates, keine andere Wahl, als ein Massnahmenpaket gegen Strompreiserhöhungen vorzuschlagen. Der Bundesrat hat die wichtigsten Anliegen mit der Änderung der Verordnung bereits realisiert und setzt diese Änderungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft, insbesondere die tiefere Abgeltung für Systemdienstleistungen und Netzkosten, was immerhin eine um eine halbe Milliarde Franken kleinere Strompreiserhöhung ausmachen soll. Nun will aber die Strombranche gemäss Medienberichten offenbar den Entscheid des Bundesrates anfechten. Die Lage im Strommarkt könnte damit noch unübersichtlicher werden, und die Rechtssicherheit könnte gefährdet werden.
Ich möchte von Ihnen, Herr Bundesrat Leuenberger, gerne wissen, wie die diesbezüglichen Szenarien und - ich sage es noch einmal - die Risiken bezüglich der möglichen Anfechtung der Verordnung, die Sie jetzt in Kraft gesetzt haben, aussehen. Und ich stelle noch eine zweite Frage: Wie sehen Sie das mit der verzögerten Aufwertung der Netze, wie ist das in der Verordnung geregelt?
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gesetzesänderung, die von den UREK beider Räte gefordert wird. Insbesondere geht es um die Kompetenzen der Aufsichtskommission Elcom. Die UREK des Nationalrates verlangt in ihrem Vorstoss eine Ausweitung der Kompetenzen von einer reinen Ex-post-Prüfung und -Bewilligung der angekündigten Stromtarife zu einer punktuellen Ex-ante-Kompetenz, bei welcher die Elcom punktuell und auf verschiedenen Stufen der Stromwirtschaft eine vorgängige Genehmigungspflicht einführen könnte. Die Absicht der Kommission ist es, damit die Verfahren zu beschleunigen und eine Flut von gerichtlichen Entscheiden zu verhindern, ohne einen wesentlichen personellen Mehraufwand für die Elcom zu verursachen. Das ist sicher nicht ganz unproblematisch, und deshalb muss man ein solches Vorgehen sehr genau abklären.
Die Kommission des Ständerates geht noch weiter und möchte eine generelle Ausweitung der Ex-ante-Kompetenzen. Nun, eine solche Systemänderung und die Ausweitung der Kompetenzen bergen erhebliche Risiken, die wir nicht einfach so abschätzen können. Es empfiehlt sich deshalb, eine Gesetzesänderung sorgfältig anzugehen und erst einmal Erfahrungen mit dem jetzigen Gesetz zu sammeln.
Wir empfehlen Ihnen deshalb die Annahme aller Kommissionsvorstösse. In diesem Zusammenhang hätte ich noch eine dritte Frage an den Bundesrat: Es würde mich nämlich interessieren, was Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, für Überlegungen angestellt haben bezüglich einer punktuellen oder eben, wie der Ständerat das verlangt, einer generellen Ausweitung der Ex-ante-Kompetenz der Elcom.