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Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion begrüsst eine Reduktion von maximal 100 auf 30 Angehörige der Armee. Dass aber bei der Einsatzdauer die Frist von drei Wochen nun gemäss Entwurf des Bundesrates auf maximal sechs Monate verlängert werden soll, geht in die falsche Richtung. Auch die Regelung der Kommissionsmehrheit mit einer Frist von drei Monaten geht zu weit. Es darf nicht sein, dass wir auf der einen Seite das Kontingent reduzieren und auf der anderen Seite die Zeitdauer erhöhen. Egal, welche Einsätze im Ausland geplant sind, so sind diese doch mehrheitlich kurzfristig, nicht unbedingt vorausgeplant und betreffen vor allem die Spezialisten. Deshalb sollte die Frist von drei Wochen genügen. Solche Einsätze können nach wie vor stattfinden und brauchen auch keine Bewilligung. Würde ein Einsatz mehr als drei Wochen andauern, wäre dies mit Sicherheit ein bedeutender Einsatz und sollte vom Parlament bewilligt werden können.

Dass für dringliche Fälle als Ausnahme eine nachträgliche Bewilligung in Absatz 4 vorgesehen ist, ist auch für die SVP-Fraktion akzeptabel. Aber die Genehmigung muss anschliessend spätestens in der nächsten ordentlichen Session eingeholt werden. Die SVP-Fraktion wird deshalb bei Artikel 66b Absatz 4 der Minderheit I (Müller Geri) zustimmen und damit die Dauer des Einsatzes wie bisher im Gesetz erwähnt belassen. Damit muss ein Einsatz, der länger als drei Wochen dauert, weiterhin von der Bundesversammlung genehmigt werden. Assistenzdienste für Hilfeleistungen und für die Bewältigung von Katastrophen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da diese in Artikel 67 speziell geregelt werden.

Betreffend die zeitliche Genehmigung am Schluss von Absatz 4 sowie die Streichung von Absatz 5 werden wir der Mehrheit der Kommission zustimmen. Damit kann sichergestellt werden, dass bei einem bewaffneten Einsatz von mehr als 30 Angehörigen der Armee oder bei einem Einsatz von mehr als drei Wochen die Bundesversammlung diesen Einsatz spätestens in der nächsten ordentlichen Session behandelt.