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Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Ich vertrete hier nicht nur die Minderheit, sondern gleichzeitig auch unsere ehemalige Kollegin Anne-Catherine Menétrey. Sie hat diese Initiative eingereicht, nachdem das neue Ausländergesetz angenommen und damit Artikel 109 Absatz 3 ins ZGB eingefügt worden war: "Die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes entfällt, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden ist."

Die Initiantin möchte - und das kam in Ihrer Kommission zu wenig zum Ausdruck -, dass Ihre Kommission die Möglichkeit bekommt, genauer abzuklären, ob dieser neue Absatz sich mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verträgt. Ihre Kommission hat sich mehrheitlich mit der Frage befasst, wer als der tatsächliche Vater gilt, sie hat sich damit befasst, ob in Scheinehen tatsächlich Kinder gezeugt werden, und sie hat sich darauf verlassen, dass Kinder, die in Scheinehen geboren werden, später ihre Rechte selber geltend machen können.

Wir beantragen Ihnen, dass Kinder, die in Scheinehen geboren werden, die gleichen Rechte haben, dass wir diese Kinder im gleichen Rahmen schützen. Es kann nicht sein, dass ein Kind für das Verhalten seiner Eltern bezahlen muss. Ein Kind, das ohne Vater dasteht, kann, wenn die Scheinehe aufgehoben wird und auch die Vaterschaftsvermutung nicht mehr gilt, ausgewiesen werden. Auch wenn man Scheinehen zu Recht energisch bekämpfen will, muss das Recht des Kindes unbedingt gewahrt bleiben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und dieser Initiative Folge zu geben.

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