Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-12-11
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Worum geht es im Kern beim Minderheitsantrag Marti Werner? Ich werfe einen Blick zurück: Verantwortliche Organe der UBS haben Hunderte von Millionen Franken abgezockt. Sie haben immer riskantere Geschäfte vorangetrieben, sie haben immer höhere Renditen versprochen, und, Herr Hutter, sie sind selbstverständlich auch verantwortlich für das Tun der Investmentbanker in ihrer eigenen Organisation. Die Folgen kennen Sie, kennen wir alle, kennt auch die Bevölkerung. Dieses Geschäftsgebaren hat die UBS an den Rand des Absturzes gebracht, der Absturz kann nur mit öffentlicher Hilfe verhindert werden. Diese Geschäftspolitik macht Stützungen durch den Staat in Höhe von 68 Milliarden Franken nötig. Im schlechtesten Fall zahlt jede Einwohnerin und jeder Einwohner dieses Landes 10 000 Franken daran!
Angesichts dieser Sachlage ist es doch nur eine Frage der Gerechtigkeit, dass die unverhältnismässigen Zahlungen zurückgefordert werden. Es ist aber nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, es ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Wer so gewirtschaftet hat, darf doch nicht noch belohnt werden. Es muss klarwerden: Es gibt Rückforderungsansprüche, und diese werden auch geltend gemacht. Das ist dann auch ein ganz klares Signal für die künftige Geschäftspolitik der UBS.
Ich bin mit Ihnen einverstanden: Richtig wäre es, wenn die Abzocker die unverhältnismässigen und ungerechtfertigten Zahlungen freiwillig zurückzahlen würden. Das Ergebnis der Freiwilligkeit kennen Sie, es ist absolut ungenügend, und ich muss sagen, es ist auch beschämend, dass die Crème der Crème, der Manager und Verwaltungsräte, bislang nicht freiwillig alles zurückbezahlt hat, was sie ungerechtfertigt kassiert hat. Dass Freiwilligkeit nicht zum Ziel führt, heisst doch ganz klar: Wir müssen den Druck erhöhen und eine Rückforderung verlangen. Das verlangt nun die Bestimmung, wie sie die Kommissionsminderheit beantragt. Es hat eigentlich zwei Elemente in dieser Bestimmung: Zum einen ist klar, es gibt das rechtliche Instrument der Rückforderungsklage, und eine solche müssten die Organe anstreben; es ist eine klare Auflage im Vertrag der Stützung durch den Bund und die Nationalbank. Zum anderen heisst es aber auch, dass der Druck auf die, die kassiert haben, massiv erhöht wird. Ich möchte, wenn wir eine solche Auflage im Bundesbeschluss haben und das Geld dann immer noch nicht fliesst, sehen, wie dann die öffentliche Ächtung sein wird. Es gibt noch einen dritten Aspekt: Selbstverständlich darf der Bund als [PAGE 1811] Aktionär an der Generalversammlung keine Decharge erteilen, solange diese Rückforderungsansprüche nicht geltend gemacht worden sind.
Also, Herr Bäumle, dieser Antrag ist weit mehr als ein unverbindliches Signal. Dieser Antrag ist eine ganz klare Verpflichtung des Bundes, die Organe anzuweisen, eine Rückforderung geltend zu machen, mit all den Instrumenten, die die Organe haben: unter anderem mit einer Erhöhung des Drucks auf eine freiwillige Rückzahlung sowie mit einer Rückforderungsklage.
Was ist das Resultat der Diskussion vom Montag? Sie haben mehrheitlich ein Stützungspaket für die UBS in der Höhe von 68 Milliarden Franken beschlossen. Sie haben keinerlei Auflagen gemacht, weder eine Beschränkung der Boni noch einen Verzicht auf Parteispenden. Sie verzichten auch auf eine konkrete Mitwirkung des Bundes in den Organen. Eine Rückforderung nach der Abzockerei, das ist das Mindeste, was Sie jetzt als Auflage in diesen Beschluss hineinnehmen müssen! Sie setzen damit nicht nur ein Zeichen, sondern Sie geben damit den Organen der UBS einen verbindlichen Auftrag, und das ist das Mindeste, was Sie der Bevölkerung schuldig sind.