Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Es geht hier um ein politisch wichtiges Anliegen, nämlich um die Festsetzung des Höchstzinssatzes. In den bisherigen Diskussionen hat man über zwei Möglichkeiten gesprochen: auf der einen Seite über diejenige, im Gesetz selber einen Höchstzinssatz festzulegen; auf der anderen Seite hat man darüber diskutiert, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, einen solchen Satz festzulegen. Man hat darüber diskutiert, was er dabei berücksichtigen soll. Neu ist jetzt, dass in der Kommission eine Referenzgrösse auf dem Geldmarkt gesucht wurde.
Die CVP-Fraktion ist gegen einen fixen Höchstsatz, der im Gesetz festgelegt wird, und zwar weil man mit einem fixen Höchstsatz die konkreten Marktverhältnisse nicht berücksichtigt. Ein fixer Höchstsatz kann zu tief sein, nämlich wenn es sich um eine Periode mit sehr hohen Zinssätzen handelt. Ein fixer Höchstsatz kann aber auch zu hoch sein, nämlich dann, wenn wir eine Periode mit tiefen Zinsen haben. Hier werden bei einem fixen Höchstsatz die Marktteilnehmer versucht sein, möglichst nahe an diesen Höchstsatz heranzugehen, dies zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist überzeugt, dass der Vorschlag der Mehrheit nun einen guten Weg, eine gute Lösung darstellt. Wir haben den Höchstsatz von 15 Prozent als Grundsatz im Gesetz. Es gibt in Ausnahmefällen, wenn nämlich das Zinsniveau sehr hoch ist, die Möglichkeit, von diesem Grundsatz abzuweichen. Es gibt vor allem auch die Möglichkeit, dass der Höchstzinssatz unter 15 Prozent liegt, nämlich dann, wenn das Zinsniveau eben entsprechend tief ist.
Die Frage ist hier noch, welche Referenzgrösse herangezogen werden soll. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Spareinlagezins nicht die richtige Referenzgrösse ist, ganz einfach weil Konsumkredite nicht auf diesem Wege refinanziert werden. Die Mehrheit der CVP-Fraktion - ich betone es nochmals - ist deshalb für die Lösung der Kommissionsmehrheit und beantragt Ihnen, die anderen Anträge abzulehnen.