Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2008-12-15
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-15
Wortprotokoll
Es gibt im Patentgesetz zwei Ansätze, die juristisch klar und einfach sind: entweder die nationale Erschöpfung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat und wie sie die Minderheit Müller Philipp aufnimmt, oder die internationale Erschöpfung, wie sie ursprünglich von der Linken gewünscht wurde. Wir sind hier aufgefordert, klar und einfach zu legiferieren. Alle Mischformen im Patentrecht ergeben Abgrenzungsprobleme und führen zu Ungerechtigkeiten.
Total unhaltbar ist der Beschluss des Ständerates mit der Lex Pharma, wie sie auch die Mehrheit unserer Kommission beschliessen lassen will. Ich bin enttäuscht, dass der Ständerat an seiner Position festhält. So viele Juristen, wie es dort gibt, hätten eigentlich eine vernünftigere Lösung finden müssen. Der ständerätliche Ansatz wäre ein Verstoss gegen das WTO-Diskriminierungsverbot. Die einseitige regionale Erschöpfung im Patentrecht würde europäische Patentinhaber diskriminieren. Sie könnten ihre Rechte in der Schweiz nicht mehr im gleichen Umfang durchsetzen wie Patentinhaber aus Drittstaaten. Wir haben das in früheren Debatten ausgiebig diskutiert.
Wenn das internationale Recht dann effektiv durchgesetzt wird, führt der ständerätliche Beschluss innert Kürze zur internationalen Erschöpfung. Die Schweiz müsste die Erschöpfung auf alle WTO-Staaten ausdehnen. Das ist im Interesse der SP, sie wünscht das. Ich weiss nicht, ob Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der CVP, dieses Spiel durchschaut haben. Wenn schon, so muss die regionale Erschöpfung auf Gegenseitigkeit beruhen, wie wir das letztes Mal diskutiert haben, entsprechend dem Antrag, der jetzt als Antrag Huber wieder zur Diskussion steht. Dies bedingt bilaterale Verhandlungen.
Der sauberste Ansatz, der den Bedürfnissen unseres Landes am weitesten entgegenkommt, ist nach wie vor der Ansatz des Bundesrates, die nationale Erschöpfung. Die nationale Erschöpfung entspricht erstens dem Standard der Industrienationen. Sie schützt zweitens das geistige Eigentum optimal und verhindert gleichzeitig mit Artikel 9a Absatz 4 den Missbrauch bei patentierten Teilen von untergeordneter Bedeutung. Drittens bleibt der Forschungsstandort attraktiv, und die Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Seien wir uns bewusst: Der Übergang zur regionalen Erschöpfung bringt bezüglich Preisreduktion praktisch nichts. Kollege Müller hat die Zahlen genannt. Ich bin mit Kollege Fehr einverstanden in Bezug auf das Problem, das wir hier in der Schweiz haben: Wir haben ein Problem mit den Preisen, wir haben nicht ein Problem mit den Patenten. Die meisten Güter, die wegen überhöhter Preise immer wieder zur Diskussion stehen, sind aber nicht patentgeschützt; die überhöhten Preise resultieren daraus, dass die Absatzkanäle kontrolliert sind. Diese bekommen wir mit der Änderung des Patentgesetzes nicht in den Griff. Lassen wir also das Patentgesetz so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Version des Bundesrates, also den Antrag der Minderheit Müller Philipp, und eventualiter den Antrag Huber oder den Antrag Noser zu unterstützen.