Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-12-15
Wortprotokoll
Frau Graf, auch mit den Beobachtungen, die diesen Herbst von einigen kantonalen Laboratorien gemacht wurden, hat sich die Position der zuständigen Bundesstellen vom Januar 2008 nicht grundsätzlich geändert. Bis Herbst 2008 wurden zum Erntezeitpunkt auf Früchten nie Rückstände von Streptomycin, das zum Zeitpunkt der Blüte eingesetzt worden war, festgestellt. Erst die Entwicklung einer sensitiveren Analysemethode hat es ermöglicht, Spuren von Rückständen in der Grössenordnung von Mikrogrammen, das sind Millionstelgramme, zu ermitteln. Diese Spuren von Rückständen stellen gemäss den Fachexperten keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten dar.
Die zuständigen kantonalen Stellen haben beobachtet, dass die Anwendung von Streptomycin den Befall in behandelten Parzellen konsequent reduziert hat. Die Wirkung dieser Behandlungen ist dadurch bestätigt. Das Monitoring zur Auswirkung des Streptomycin-Einsatzes auf die Entwicklung von Resistenzen läuft noch. Der definitive Bericht wird im April 2009 publiziert. Die vorliegenden Zwischenresultate zeigen, dass das ausgebrachte Streptomycin keine zusätzlichen Resistenzen hervorgerufen hat, die auf den Menschen und die Umwelt eine negative Auswirkung hätten. Die äusserst restriktiven Bedingungen, die an den Streptomycin-Einsatz geknüpft sind, erfordern eine minutiöse Vorbereitung der zuständigen kantonalen Stellen. Ein Grundsatzentscheid betreffend den Streptomycin-Einsatz im Jahre 2009 kann aufgrund der Zwischenresultate gefällt werden.