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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15

Wortprotokoll

In ausserparlamentarische Kommissionen des Bundes gewählt werden kann, wer die Voraussetzungen für eine Anstellung in der Bundesverwaltung erfüllt. Mitglieder des Parlamentes können deshalb nicht in ausserparlamentarische Kommissionen gewählt werden. Die Nagra aber ist eine privatrechtliche Genossenschaft, es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Mitglieder des Parlamentes Einsitz in den Verwaltungsrat der Nagra nehmen. Im Übrigen liegt auch keine Verletzung der Unvereinbarkeitsregel des Parlamentsgesetzes vor, dies insbesondere, weil dem Bund in der Nagra keine beherrschende Stellung zukommt.

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