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Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-15

Wortprotokoll

Auch zu diesem Artikel spreche ich sowohl im Namen der Minderheit wie auch für die SVP-Fraktion.

Der FinöV-Fonds ist über Gebühr belastet. Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die aufgeführten Strecken überhaupt finanziert werden können. Das ist eine Tatsache, die nicht wegzuleugnen ist. Der Bundesrat hat bekanntlich 50 Millionen Franken vorgesehen, um Nachteile, die im Regionalverkehr entstehen können, zu beheben. Der Ständerat hat diesen Betrag um 200 Millionen Franken aufgestockt.

Im vorliegenden Artikel 6 wird die Finanzierungsgrundlage geschaffen. Die Mehrheit unserer Kommission hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Kann-Formulierung wiederum in die verpflichtende Form gebracht. Mit dieser weiteren Salamitranche können wir leben. Aus finanzpolitischen Gründen wünschen wir aber den Zusatz, dass die Finanzierung allfälliger Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr zwingend im Rahmen der gesprochenen Kredite erfolgt. Alles andere führt zu weiteren, nicht abschätzbaren Kosten. Massnahmen, welche nicht finanziert werden können oder bei denen es unklar ist, auf welcher Finanzierungsgrundlage sie beruhen, sollen aus finanzpolitischer Sicht abgelehnt werden.

Ein kleines finanzpolitisches Ventil in diesem Artikel ist nichts anderes als vernünftig. Tatsache ist nämlich, dass diese Massnahmen für den Regionalverkehr aufgrund des heutigen Kenntnisstandes noch gar nicht präzis budgetiert werden können. Auch aus dieser Optik ist unsere Ergänzung sehr sinnvoll und eine gewisse Zurückhaltung im Gesetz angebracht.

Im Namen der Kommissionsminderheit und der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Ergänzung in Artikel 6 gemäss dem Minderheitsantrag anzunehmen.